EU-Kommission darf Konsens zum Greening nicht unterlaufen

Kurzmitteilung

EU-Kommission darf Konsens zum Greening nicht unterlaufen

Erklärung des DBV-Präsidiums zur Umsetzung der GAP-Reform

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert die EU-Kommission auf, die politische Einigung zur GAP-Reform nicht zu unterlaufen und insbesondere das Greening nicht als faktische Flächenstilllegung auszugestalten. Auch das Europäische Parlament und den Agrarministerrat sieht der DBV in der Verantwortung, gegen den Entwurf der EU-Kommission für einen Delegierten Rechtsakt zur Direktzahlungsverordnung Einspruch zu erheben
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