DBV: Agrarministerkonferenz muss Entlastungspaket auf den Weg bringen

Pressemeldungen  | 14.04.2016

DBV: Agrarministerkonferenz muss Entlastungspaket auf den Weg bringen

Sofortprogramm zur Unterstützung der Betriebe

Die anhaltende Krise in den Agrarmärkten mit ruinösen Erzeugerpreisen und deutlich eingebrochenen Erlösen verlangt eine sofort wirksame finanzielle Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Liquidität in vielen Betrieben. Deshalb appelliert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, an die Agrarminister von Bund und Ländern, in der aktuellen Marktkrise ein breit angelegtes Entlastungsprogramm zur nationalen Flankierung der europäischen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. Die Agrarministerkonferenz, die am 14. und 15. April 2016 in Göhren-Lebbin in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet, wird sich der schwierigen Situation in den Agrarmärkten annehmen.

Der Verbandsrat des DBV hat angesichts der akuten finanziellen Probleme und der für viele Betriebe existenzbedrohenden Situation ein 5-Punkte-Programm mit einer Reihe von sofort wirksamen Maßnahmen gefordert, um die Liquidität der Betriebe als „das Gebot der Stunde“ zu sichern. Solange eine europäische Lösung nicht in Sicht sei, müsse diese „Unterstützung aus nationalen Mitteln bestritten werden. Dazu gehören unmittelbare und unbürokratisch zugängliche Liquiditätshilfen und unbedingt auch Bürgschaftsprogramme“, fordert der DBV in dem den Agrarministern übermittelten Programm.

Zudem sind auch Entlastungen bei den Sozialversicherungen und im steuerlichen Bereich notwendig. So fordert der Bauernverband, die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung in den Jahren 2017 und 2018 fortzuführen und auf 200 Mio. Euro anzuheben. Auch sei ein steuerliches Paket zur strukturellen Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe erforderlich, das aus Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag und der befristeten Einführung eines Freibetrages für die Tilgung von Liquiditätshilfedarlehen besteht. Vorgeschlagen wird weiterhin eine Ausweitung der steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Damit soll den landwirtschaftstypischen Markt- und Ernteschwankungen begegnet werden. Darüber hinaus fordert der DBV-Verbandsrat Bund und Länder auf, sicherzustellen, dass die EU Direktzahlungen bis spätestens Dezember des betreffenden Jahres vollständig ausgezahlt werden.

Zur Stärkung des Wettbewerbsrechts fordert der DBV, die Nachfragemacht des hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland wirksamer durch das Kartell- und Wettbewerbsrecht zu begrenzen. Entsprechende Klarstellungen und Ergänzungen sind nach einem kartellrechtlichen Gutachten, das der DBV in Auftrag gegeben hatte, im Zuge der anstehenden 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen. Dazu gehört, das bis 2017 befristete Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln unbefristet zu verlängern.

Zur Stärkung der Betriebe im Wettbewerb schlägt der DBV-Verbandsrat ein Moratorium bei Bürokratie und Auflagen vor und fordert erneut wesentliche Nachbesserungen bei aktuellen Gesetzesvorhaben. Konkret angesprochen werden eine praxistaugliche Düngeverordnung, Korrekturen bei der NEC-Richtlinie, Bestandsschutz für alle bestehenden JGS-Anlagen sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der TA Luft. Um die Absatzförderung zu verbessern, sieht der Verbandsrat die Bundesregierung in der Pflicht, die Markterschließung und den Export zu forcieren. Alle Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Erschließung neuer Absatz- und Exportmärkte seien zu nutzen. Dazu zählt für den DBV insbesondere die Bereitstellung von Hermes-Bürgschaften für Exporte der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Erklärung des Deutschen Bauernverbandes: Pflanzenschutzzulassung wissenschaftlich begründen

Berlin, 05.04.2016

Durch den gezielten und verantwortungsbewussten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
werden die Qualität von Lebensmitteln gesichert und Ernteverluste vermieden. Strenge
gesetzliche Regelungen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stellen sicher, dass negative Auswirkungen für die Umwelt sowie die Anwender- und Lebensmittelsicherheit vermieden werden. Mit Sorge stellt der Deutsche Bauernverband fest, dass in der öffentlichen Diskussion vom Grundsatz der wissenschaftlichen Risikobewertung zunehmend abgewichen, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Grundsatz in Frage gestellt und gleichzeitig der Nutzen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln verkannt werden. Die Landwirte in Deutschland unterstützen strenge Maßstäbe für Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln, erwarten aber, dass diese wissenschaftlich fundiert und nicht von
Ängsten gesteuert festgelegt werden. Politik und Medien haben eine große Verantwortung, eine sachliche Diskussion über Zulassung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie deren Nutzen und Alternativen zu führen und nicht zur Verunsicherung der Verbraucher beizutragen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bauernverband:

1. Zulassung nach wissenschaftlichen Maßstäben
Die Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffe sind
umfänglich in der EU–Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung geregelt; Deutschland hat
diese Standards maßgeblich mit gestaltet. Die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln nach diesen Kriterien stellt sicher, dass keine unvertretbaren Auswirkungen für Umwelt, Anwender und Verbraucher zu befürchten sind. Vor dem Hintergrund dieser strengen Maßstäbe und dem weltweit vorbildlichen Zulassungsverfahren ist es nicht hinnehmbar, die Neutralität der an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Bewertungsbehörden in Zweifel zu ziehen und eine Abkehr von einem risikoorientierten Bewertungsansatz bei der Pflanzenschutzzulassung zu fordern.

Der Deutsche Bauernverband fordert, dass die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auch in Zukunft wissenschaftlichen Standards genügen muss und so den größtmöglichen Schutz für Mensch, Tier und Umwelt sichert. Demgegenüber wäre es unverantwortlich, wenn die Zulassung von Stoffen nach
„gefühlten“ Risiken oder politisch motiviert erfolgen würde.

2. Pflanzenschutzmittelzulassung nicht für agrarpolitische Ziele instrumentalisieren
Über das zweistufige Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden strenge Maßstäbe an Wirkstoffe und ihre Anwendung gestellt. Zu letzterem zählen Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel in Form von Abstandsauflagen zum Schutz von Gewässern oder Nicht-Zielbiotopen. Hiermit wird sichergestellt, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine direkten Auswirkungen auf Gewässer, Biotope, Nachbarflächen, Anwender und Verbraucher hat. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht mit agrar- oder umweltpolitischen Zielsetzungen vermischt werden. Es kann nicht Aufgabe der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sein, ökologische Vorrangflächen zu schaffen. Nicht nachvollziehbar sind daher Forderungen des Umweltbundesamtes, mit der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmitteln die Auflage zu verbinden, im Betrieb an anderer Stelle
Kompensationsflächen unbehandelt zu lassen. Der Deutsche Bauernverband stellt fest, dass die Forderung des UBA jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt und das Mandat im Rahmen des Zulassungsverfahrens überschreitet.

Unabhängig davon ist es aus Sicht des Deutsche Bauernverbandes sinnvoll, das Greening für die Anlage von Puffer- und Randstreifen zu nutzen. Damit dies gelingt, sind Bundesregierung, Bundesländer und die EU-Kommission gefordert, die vorhandenen Hemmnisse für die Anlage von Puffer- und Randstreifen auszuräumen.

3. Harmonisierung der Pflanzenschutzzulassung endlich umsetzen
Sieben Jahren nach Inkrafttreten der EU-Pflanzenschutzzulassungsverordnung 1107/2009 sind weder die Kriterien für die Zulassung europaweit festgelegt noch die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln harmonisiert. Auch der Harmonisierungs-bericht der Bundesregierung (Drucksache 18/1591) beschreibt die uneinheitliche Bewertung zwischen den Mitgliedsstaaten. Der Deutsche Bauernverband fordert die Bundesregierung auf, den Zielen der europäischen EU-Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung Rechnung zu tragen und auf allen Ebenen die Anstrengungen zur Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb Europas zu intensivieren. Angesichts hoher europäischer Standards für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist kein Platz mehr für nationale Sonderwege. Entscheidungen und Bewertungen von Zulassungsbehörden anderer europäischer Mitgliedsstaaten, die stellvertretend für eine gesamte Zone Europas die Prüfung und Zulassung eines Pflanzenschutzmittels vorgenommen haben, müssen Anerkennung finden. Wenn die Harmonisierung nicht zu der von der EU-Kommission angestrebten Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln führt, werden Anbau und Qualität einiger Kulturen in Deutschland zunehmend gefährdet und die Abhängigkeit von Importen beispielsweise bei Obst und Gemüse weiter gesteigert.

4. Integrierter Pflanzenschutz beinhaltet Beschränkung auf das notwendige Maß
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Maßstäben des Integrierten
Pflanzenschutzes ist gesetzlich vorgeschrieben. Bestandteil ist die Beschränkung des
Einsatzes von Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß. Auch der Nationale
Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fordert eine Senkung der Anwendungen von Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß. Die Landwirtschaft steht zu dem Prinzip der Risikominimierung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Anwender, Umwelt und Verbraucher. Der Berufsstand lehnt aber Forderungen nach einer pauschalen Mengenreduzierung oder einer Abkehr vom Begriff des „notwendigen Maßes“ beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab. Zum einen könnten die Qualität und die Menge landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht mehr gesichert werden. Zum anderen würde eine pauschale Mengenreduzierung die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln in Frage stellen und Resistenzen hervorrufen.

Forderungen des Berufsstandes an die nationale Politik: Entlastungsprogramm für die Landwirtschaft

Die europäischen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft in der aktuellen
Marktkrise bedürfen der nationalen Flankierung. Der Deutsche Bauernverband fordert ein breit angelegtes Entlastungsprogramm:

1. Unterstützung der Betriebe in der akuten Krisensituation
Die Preiskrise bringt viele Betriebe in akute finanzielle Probleme und in eine
existenzbedrohende Situation. Sofort wirksame Maßnahmen, die die Liquidität der Betriebe sichern, sind das Gebot der Stunde. Solange eine europäische Lösung nicht in Sicht ist, muss diese Unterstützung aus nationalen Mitteln bestritten werden. Dazu gehören unmittelbare und unbürokratisch zugängliche Liquiditätshilfen und unbedingt auch Bürgschaftsprogramme.

2. Entlastungen für die Sozialversicherungen und im steuerlichen Bereich
2.1 Die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung müssen in den
Jahren 2017 und 2018 auf 200 Mio. Euro angehoben werden.
2.2 Der DBV fordert ein steuerliches Paket zur strukturellen Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe, bestehend aus:

a) Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG): Ein in Vorjahren gebildeter Abzugsbetrag sollte wie im Rahmen der bis 2007 geltenden Ansparabschreibung im Falle unterbliebener geplanter Investitionen nicht rückwirkend aufgelöst werden müssen, sondern erst nach Ablauf der Investitionsfrist und ohne Gewinnzuschlag. Landwirte, die unerwartet in die Krisensituation geraten sind und ursprünglich beabsichtigte Investitionen jetzt nicht mehr leisten können, werden von steuerlichen Zusatzlasten befreit.

b) Befristete Einführung eines Freibetrages für die Tilgung von Liquiditätshilfedarlehen.
Vorgeschlagen wird ein jährlicher Freibetrag für die betriebliche Schuldentilgung von
insgesamt 150.000 Euro je land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in den Jahren 2017
bis 2020. Die Freibetragsregelung sollte sich am ausgelaufenen § 14a EStG
orientieren und für Gewinne aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit sowie aus dem
Verkauf betrieblicher Grundstücke gelten.
Dies würde eine wesentliche steuerliche Erleichterung der zur Bewältigung der
aktuellen Situation aufgenommenen und in den kommenden Jahren zu tilgenden
Darlehen darstellen.

c) Ausweitung der steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, um dem für die gesamte Primärerzeugung geltenden besonderen Wirkmechanismus zwischen Marktschwankungen und Witterungs- und
Ernteschwankungen zu begegnen. Die bilanzielle Rücklage sollte im Vergleich zum
Forstschäden-Ausgleichsgesetz flexibler gestaltet sein (keine Befristung, keine direkte
Bindung an einen Ausgleichsfonds).

2.3 Seit Jahren weist die Landwirtschaft darauf hin, dass die Besteuerung von Agrardiesel in Deutschland deutlich über dem Niveau anderer europäischer Länder liegt. Der Rückerstattungsbetrag für die Agrardieselsteuer muss verdoppelt werden. Die
Rückerstattung muss beschleunigt werden, so dass die Auszahlung spätestens nach 3
Monaten erfolgt. Aus Personalmangel der Zollverwaltung dauert die Erstattung häufig 1
Jahr und länger.

2.4 Bund und Länder müssen sicherstellen, dass die EU Direktzahlungen bis spätestens Dezember des betreffenden Jahres vollständig ausgezahlt werden.

3. Stärkung des Wettbewerbsrechts
Der Nachfragemacht des hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandels (LEH) in
Deutschland müssen wirksamere Grenzen im Kartell- und Wettbewerbsrecht gesetzt
werden. Entsprechende Klarstellungen und Ergänzungen sind im Zuge der anstehenden 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen:

3.1 Weitere Übernahmen durch die vier größten Lebensmitteleinzelhandels-unternehmen sind im Rahmen der Fusionskontrolle zu untersagen. Eine zunehmende Erhöhung der Konzentration der Nachfragemacht des LEH würde zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette zu Lasten der Landwirtschaft führen. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes auf den Beschaffungsmärkten des LEH besteht ein Zusammenhang zwischen Einkaufsvolumen, Konditionengestaltung und der Gefahr missbräuchlicher Ausnutzung der Marktposition.

3.2. Bessere Kontrolle von Marktmissbrauch: Zur Wiederherstellung von Verhandlungs- und Vertragsparität sind klare Maßstäbe zur kartellrechtlichen Überprüfung des
Äquivalenzverhältnisses zwischen der Leistung und der Gegenleistung zu entwickeln.
Die Nachfragemacht des LEH darf nicht dazu ausgenutzt werden, um gegenüber
Lieferanten Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund durchzusetzen. Es müssen
klarere rechtliche Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen
Ausnutzung von Nachfragemacht gezogen werden.

3.3 Das bis 2017 befristete Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln ist unbefristet zu verlängern. Es ist so auszugestalten, dass eine gerichtsfeste Bestimmung des Bezugspreises unter Ausschluss der Anrechnung von Werbekostenzuschüssen oder vergleichbarer Zahlungen durch die Kartellbehörden vorgenommen werden kann. Dem von Dumpingpreisangeboten bei Lebensmitteln ausgehenden Preisdruck auf die Erzeugerpreise müssen wirksamere Grenzen gesetzt werden. Die bestehende Regelung des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln hat eine präventive Wirkung. Sie kann bisher von den Kartellbehörden nicht konkret angewendet werden, weil der Unter-Einstandspreis nicht gerichtsfest ermittelt werden kann.

4. Markterschließung und Export forcieren
Alle Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Erschließung neuer Absatz- und Exportmärkte sind zu nutzen. Dazu zählt insbesondere die Bereitstellung von Hermesbürgschaften für Exporte der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

5. Moratorium bei Bürokratie und Auflagen
Der DBV fordert erneut wesentliche Nachbesserungen bei aktuellen Gesetzesvorhaben. Dazu zählt insbesondere eine praxistaugliche Düngeverordnung, Korrekturen bei der NECRichtlinie im Trilogverfahren, Bestandsschutz für alle bestehenden JGS-Anlagen sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der TA Luft.