DBV-Symposium zu Lieferbeziehungen im Milchsektor

Verlässlichere Milcherzeugerpreise als Ziel

(DBV) Die weiterhin andauernde Krise auf dem Milchmarkt hat die Defizite im Milchsektor beim Umgang mit Markt- und Preisschwankungen nochmals aufgezeigt. Die Gestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und ihren Molkereien und hierbei insbesondere das Management der Anlieferungsmengen sowie der Umgang mit Preisschwankungen müssen hinterfragt werden. Veränderungen sind angezeigt, da das Preisrisiko heute komplett bei den Milchbauern liegt.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) veranstaltet deshalb am 20. Oktober 2016 in Berlin ein Symposium mit der Fragestellung, ob und wie über neue Ansätze bei den Lieferbeziehungen verlässlichere Rahmenbedingungen für Erzeugerpreise erreicht werden können. Mit der Veranstaltung für Milchbauern und Molkereien soll ein Impuls zur marktgerechten Gestaltung der vertraglichen Beziehungen in der Milchbranche gegeben werden. DBV-Milchbauernpräsident Karsten Schmal wird die Veranstaltung mit namhaften Experten aus der Praxis der Milchwirtschaft leiten.

Details über das Programm und die Anmeldemöglichkeiten sind unter www.bauernverband.de/symposium-preisgestaltung-in-lieferbeziehungen-aus-der-praxis-fuer-die-praxis zu finden.

Pressemitteilung des DBV vom 13.10.2016

 

Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen NDR/Panorama

Bilder vom Hof Röring dürfen nicht weiter verbreitet werden

(DBV) Wie der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) gestern mitteilte, hat das Landgericht Hamburg am 11. Oktober 2016 durch eine einstweilige Verfügung gegen den NDR entschieden, dass der Sender die unrechtmäßig auf dem Betrieb von Johannes Röring, WLV-Präsident, gemachten Bilder und Videos nicht weiter verbreiten darf.

Der NDR hatte in der Sendung „Panorama“ vom 22. September 2016 Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die Tierrechtsaktivisten von ARIWA in rechtswidriger Weise aufgenommen hatten. Johannes Röring hatte den Unterlassungsantrag darauf gestützt, dass auf seinem Betrieb keine Tierschutzverstöße festzustellen sind und dies durch eine eidesstattliche Erklärung des Hoftierarztes belegt. Diesem Antrag hat das Landgericht Hamburg vollumfänglich stattgegeben.

„Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass die Tiere auf unserem Hof ordnungsgemäß gehalten werden. In jedem Tierbestand kann es zu Verletzungen und auch zu Todesfällen kommen. Wichtig ist, dass wir Tierhalter uns dann um die Tiere kümmern und sie tierärztlich versorgen. Das ist auf unserem Hof selbstverständlich der Fall“, macht Johannes Röring im Nachgang zum Beschluss des Landgerichtes deutlich.

Pressemitteilung des DBV vom 13.10.16