Bundesagrarhaushalt 2017 setzt positive Zeichen für die Landwirtschaft

DBV-Pressemitteilung vom 24.11.16

Unterstützung muss rasch bei den Betrieben ankommen

(DBV) Der vom Bundestag am 24. November abschließend beratene Bundesagrarhaushalt (Einzelplan 10) für das Jahr 2017 beinhaltet aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) viele Elemente, die die Landwirtschaft in Deutschland unterstützen. Positiv bewertet der DBV den erhöhten Bundeszuschuss zur Unfallversicherung sowie die vorgesehenen speziellen Finanzhilfen für Milchviehhalter. Auch die deutliche Steigerung der Ausgaben für Forschung und Innovation, die Aufstockung der GAK-Mittel, der Ausbau des Anreizprogramms „Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau“, des Bundesprogramms Ökolandbau sowie der hohe Mittelzuwachs für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BuLE) setzen Zeichen, die der landwirtschaftliche Berufsstand anerkennt. Ebenso begrüßt der DBV die Einführung eines Bürgschaftsprogramms zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der DBV bei der Neuregelung für die steuerliche Gewinnglättung, für die bereits 50 Millionen Euro angesetzt sind. Die Große Koalition muss diese Lösung jetzt unverzüglich entscheiden und auf den Weg bringen, damit die geplante Entlastung auf den Betrieben auch tatsächlich zügig ankommt. Kritisch sieht der DBV auch die hohe „globale Minderausgabe“ von gut 57 Millionen Euro, die im Einzelplan 10 im Laufe des Jahres 2017 „erwirtschaftet“ werden müssen.

Zur Verbesserung der Liquidität in den Milchviehbetrieben stehen im Bundesagrarhaushalt 2017 58 Millionen Euro bereit, um die europäischen Hilfen in gleicher Höhe aufzustocken. Der DBV bedauert, dass diese Mittel an ein einzelbetriebliches Mengenregime gebunden sind und viel zu spät kommen. Die in diesem Jahr begonnene und in 2017 fortgesetzte Erweiterung des GAK-Förderspektrums erfordert entsprechend höhere Mittelansätze und darf nicht zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen. Die für neue GAK-Maßnahmen vorgesehenen Mehrmittel in 2016 von 30 Millionen Euro und in 2017 von zusätzlichen 10 Millionen Euro sind daher aus DBV-Sicht ein wichtiger erster Schritt. Weitere Mittelaufstockungen sollten folgen.

Die Aufstockung des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BuLE) von bislang 10 auf 55 Millionen Euro in 2017 stellt hohe Erwartungen an die Umsetzung. Gefordert sind nun innovative Konzepte, Modelle und Vorhaben, die zur Attraktivität ländlicher Räume als Wirtschafts- und Lebensraum beitragen. Der „Experimentierkasten“ BuLE muss dabei auch vollumfänglich die Belange der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigen.

Der Agrarhaushalt hat 2017 ein Volumen von 6,0 Milliarden Euro, 407 Millionen Euro oder gut 7 Prozent mehr als in 2016. 100 Millionen Euro, die bislang im Haushalt des Bundesfinanzministeriums für den GAK-Hochwasserschutz verankert waren, sind jetzt im Einzelplan 10 veranschlagt. Insgesamt knapp 50 Millionen Euro entfallen auf Investitionen in die Forschung von Hochseefischerei. Auch der gesundheitliche Verbraucherschutz erfährt eine Etataufstockung, und zwar um 15 Millionen Euro. Die Innovationsförderung steigt von 39 auf 53 Millionen Euro. Die Zuschüsse für das Bundesprogramm Ökolandbau werden um 3 auf 20 Millionen Euro erhöht.

DBV: EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung sind für Landwirte riesige Herausforderung

DBV-Pressemitteilung vom 23.11.16
Umsetzung der NERC-Richtlinie muss negative Folgen für die Tierhaltung abmildern

(DBV) „Durch die neuen europäischen Vorgaben zur Luftreinhaltung kommen auf die Tierhalter in Deutschland enorme, teils kaum zu bewältigende Herausforderungen zu. Die Reglungen werden den Strukturwandel in der Landwirtschaft unweigerlich beschleunigen“, erklärte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, anlässlich der endgültigen Verabschiedung der sogenannten NERC-Richtlinie durch das Europäische Parlament. Wie bereits während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, sieht der DBV eine massive und nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung in den europaweit sehr unterschiedlichen Vorgaben zur Minderung der Ammoniak-Emissionen. „Es ist nicht zu vermitteln, dass Deutschland mehr als doppelt so viel an Ammoniak-Emissionen einsparen soll wie mancher Nachbarstaat“, so Krüsken. Deutschland muss seine Ammoniak-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 29 Prozent reduzieren, der Durchschnitt der EU-Länder liegt bei 19 Prozent.

Zwar konnte im Rahmen der Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission die überzogene ursprüngliche Forderung des EP-Umweltausschusses für eine Minderung der Ammoniak-Emissionen in Deutschland um 46 Prozent verhindert werden. Auch die Streichung von Methan aus der NERC-Richtlinie sei richtig, um Doppelregelungen mit der Klimapolitik zu vermeiden. Dennoch sei das für Deutschland vorgesehene Reduktionsziel für Ammoniak mehr als ambitioniert und berge gerade für tierhaltende Betriebe das Risiko von Strukturbrüchen mit Verlusten an Marktanteilen.

„Vor allem ist kontraproduktiv, dass durch die strengen Vorgaben zur Reduzierung von Ammoniak-Emissionen die Entwicklung von Tierhaltungsverfahren mit Außenklimazugang ausgebremst wird. Der Zielkonflikt zwischen Luftreinhaltung und Tierwohl wird also zu Lasten der Tierhaltungen gelöst“, betonte Krüsken. „Die Umsetzung der EU-Vorgaben muss jetzt zwingend mit einer Förderung für emissionsmindernde Technologien einhergehen, um die Folgen für die Tierhaltung zumindest abzumildern“. Die Richtlinie schaffe ausdrücklich die Möglichkeit, die im Richtlinientext vorgeschlagenen möglichen Maßnahmen zur Emissionsminderung mit Fördermitteln zu unterlegen. Dies betreffe etwa die Bereiche des Stallbaus, der Tierfütterung sowie der Lagerung und Ausbringung von Gülle. „Anreizbasierte und freiwillige Maßnahmen sind allemal besser und volkswirtschaftlich vernünftiger als überzogene Verschärfungen des Ordnungsrechts. Die staatliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung unserer Betriebe ist dringend erforderlich, damit die deutsche Landwirtschaft und Tierhaltung gegenüber den Mitbewerbern in Europa nicht ins Hintertreffen gerät“, forderte Krüsken.

Frische Produkte Online zum Verbraucher

DBV-Pressemitteilung 23.11.16

DBV-Fachgespräch am 24. Januar 2017 in Berlin

(DBV) Unter dem Motto: „Frische Produkte Online zum Verbraucher“ veranstaltet der Deutsche Bauernverband (DBV) am 24. Januar 2017 von 10:30 bis 16:30 Uhr ein Fachgespräch am Rande der Grünen Woche im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin.

Die Online-Vermarktung von frischen Erzeugnissen von Milch, Fleisch und Wurst über Fisch bis hin zu Obst und Gemüse gewinnt immer mehr Aufmerksamkeit bei Handel und Verbrauchern. Die Digitalisierung kann auch im Lebensmittelhandel die bestehenden Geschäftsmodelle grundlegend verändern. Auf seinem Forum wird sich der DBV mit diesen neuen Absatzkanälen intensiv auseinandersetzen. Anlässlich des Fachgespräches wird eine Analyse der zukünftigen Entwicklungen des Onlinehandels mit Frischprodukten vorgestellt.

Namhafte Experten der Digitalisierung und des Onlinehandels werden die Möglichkeiten dieses Absatzweges diskutieren. Eingeladen sind Vertreter der Verbraucher wie Marktanalysten, der Wissenschaft sowie der Verbände des Versand- und Lebensmittelhandels bis hin zu den Erzeugerorganisationen. Praxisbeispiele aus dem ländlichen Raum runden das Fachgespräch ab.

Die Details des Programms sind unter www.bauernverband.de/online-vermarktung2017 abrufbar. Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 Euro. Anmeldung unter http://veranstaltungen.bauernverband.net/events/public/onlinefachgespraech (bitte Google Chrome verwenden) ab sofort bis zum 10. Januar 2017 möglich.