Hochwasserschutz mit Augenmaß betreiben

DBV-Pressemitteilung vom 22.03.17

Bauernverband kritisiert neue Gebietskategorien im Hochwasserschutzgesetz

(DBV) „Verbesserter Hochwasserschutz ist auch für die Landwirtschaft als unmittelbar Betroffene wichtig. Dieser darf aber nicht nur zu Lasten der Landwirtschaft umgesetzt werden.“ Das betonte Steffen Pingen, Leiter des Fachbereichs Umwelt und ländlicher Raum des Deutschen Bauernverbandes (DBV) im Rahmen der Anhörung zum Hochwasserschutzgesetz im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages. Kommunen sollten stärker verpflichtet werden, geeignete technische Maßnahmen zu einem schadlosen Rückhalt anfallenden Niederschlagswassers von versiegelten Flächen zu verbessern, wie Pingen verdeutlichte. Die Landwirtschaft unterstütze Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wenn hiermit gezielt Hochwasserschutz betrieben wird und nicht Ziele des Naturschutzes im Vordergrund stehen, so Pingen. Voraussetzung ist nach Aussage des DBV-Fachbereichsleiters aber, dass die Landwirte in alle Planungen einbezogen und entschädigt werden sowie beispielsweise Flächen in Hochwasserschutzpoldern weiter uneingeschränkt nutzbar bleiben.

Innerhalb der einzelnen Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes beurteilte Pingen die neue Kategorie Hochwasserentstehungsgebiete kritisch. Die neue Kategorie für Hochwasserschutz sei kein geeignetes Instrument, um das angestrebte Ziel der Hochwasservermeidung zu erreichen. Starkregenereignisse lassen sich, wie Pingen klarstellte, nicht auf eine Gebietskategorie reduzieren und nicht mit Maßnahmen zur Steigerung der Versickerungsfähigkeit maßgeblich begegnen. Der Bundesrat habe bereits in seiner Stellungnahme die Streichung der Kategorie gefordert und ausgeführt, dass Vorbeugung vor Hochwasser bei Starkregen besser durch Regenwasserrückhaltmaßnahmen in Kommunen zu erreichen sei. Besonders problematisch sei zudem die geplante Gebietskategorie „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, die von den Ländern auf Basis eines hundert- oder zweihundertjährigen Hochwassers ohne Berücksichtigung beispielsweise von Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deichen festzulegen sind. Für die Landwirtschaft ist es nach Einschätzung von Pingen nicht hinnehmbar, auch in von Deichen geschützten Bereichen hochwassersicher zu bauen. Es sei weder möglich noch verhältnismäßig, hier Fahrsilos und Ställe hochwassersicher auszugestalten. Ferner sei das vorgesehene Vorkaufsrecht etwa für Gewässerränder und Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes zu weitreichend. Zielführender ist nach Aussage von Pingen indes, kooperativ mit den Landwirten an Gewässern freiwillig Randstreifen zu bewirtschaften. Nachvollziehbar sei für den DBV zwar, dass in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden dürfen. Unbegreiflich sei jedoch, vorhandene bauliche Anlagen wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe in diesen Gebieten nicht erweitern zu dürfen. Denn die Zukunftsfähigkeit der Betriebe hänge auch davon ab, sich weiterentwickeln und Anforderungen des Tierwohls oder des Emissionsschutzes umsetzen zu können, gab Pingen zu bedenken.

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Rukwied kritisiert massiven Vertrauensbruch einiger Länder bei Düngeverordnung

Bauernverband missbilligt gestriges Votum des Umweltausschusses im Bundesrat

(DBV) Mit dem gestrigen Votum weicht der Umweltausschuss substantiell von dem gemeinsam zwischen Bundesländern, Bundestag und Bundesregierung ausgehandelten Kompromiss ab. „Das ist ein massiver Vertrauensbruch und offenbart die fehlende Verlässlichkeit einiger Umweltministerien als Verhandlungspartner bei wichtigen Fragen von Landwirtschaft und Umwelt“, kritisierte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), die Ergebnisse des Umweltausschusses des Bundesrates zur Novelle der Düngeverordnung.

Die Ministerpräsidenten sind jetzt Ende März im Plenum des Bundesrates gefordert, am Kompromiss vom Januar 2017 zum Düngepaket festzuhalten und diesen nicht aufzukündigen. Sollte der Bundesrat im Plenum den Forderungen des Umweltausschusses des Bundesrates folgen, sei die gesamte Einigung zur Novelle der Düngeverordnung in Frage gestellt. Die Verantwortung für eine Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen hätten dann alleine die Länder zu tragen, betonte Rukwied.