Schweinehaltung ist gesetzeskonform

DBV-Pressemitteilung vom 03.05.17

Rechtsgutachten von Greenpeace für Deutschen Bauernverband nicht nachvollziehbar

 (DBV) Mit großem Unverständnis reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer ersten Bewertung auf das heute von Greenpeace vorgelegte Rechtsgutachten zur Schweinehaltung. Nach dem bisher bekannt gewordenen Inhalt scheinen die juristischen Aussagen wenig belastbar zu sein. Die deutsche Schweinehaltung ist das Ergebnis einer Güterabwägung zwischen Verbraucherschutz, Tierwohl, Tiergesundheit, Arbeitsschutz, Emissionsschutz sowie der Ökonomie. Die Schweinehaltung unterliegt einem dichten Gesetzes- und Regelungsgefüge sowie einem engmaschigen Kontrollsystem durch die zuständigen Veterinärbehörden und durch Eigenkontrollen der Wirtschaft, wie der DBV betont.

Die Tierhaltungsverfahren werden ständig nach aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis weiterentwickelt, so der DBV. Das erfolgt mit ständiger Begleitung von Wissenschaft, Beratung und Veterinären auf Basis der sich ebenfalls weiterentwickelnden gesetzlichen Regelungen. Gerade in der jüngsten Vergangenheit habe die Branche darüber hinaus eigenständig über die breit angelegte Initiative Tierwohl nochmals weitere Impulse gegeben, wie der DBV verdeutlicht.

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfordert Investitionen in neue, tiergerechtere Ställe, die nur leistbar sind, wenn Vertrauen in rechtliche Rahmenbedingungen besteht, stellt der DBV fest. Die jetzt von Greenpeace vorgeschlagene Normenkontrollklage würde die laufenden und kommenden Anstrengungen für eine Weiterentwicklung der Tierhaltung konterkarieren, weil zusätzliche Rechtsunsicherheit entsteht, mahnt der DBV. Ein solches Vorgehen hält der DBV für unverantwortlich und legt den Schluss nahe, dass es Greenpeace weniger um die Verbesserung als vielmehr um die Abschaffung der Tierhaltung und Verlagerung ins Ausland zu gehen scheint.