Krüsken: Stalleinbrüche rechtlich ächten

Politik hat Möglichkeit wie bei Einbruchsdiebstählen schärfere Strafen einzuführen

 (DBV) „Stalleinbrüche müssen vergleichbar mit Diebstählen bei Wohnungseinbrüchen konsequenter und schärfer strafrechtlich geahndet werden, da hiermit Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bauernfamilien verbunden sind. Dies ist unsere Forderung an die nächste Bundesregierung – nicht, um Missstände zu verbergen, sondern um Familien zu schützen. Zudem fordern wir bei illegalen Stalleinbrüchen eine Erweiterung möglicher Schadensersatzansprüche von Tierhaltern und verschärfte Beweisverwertungsverbote.“ Diese Notwendigkeit sieht der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken. In einem Beitrag für die Deutsche Bauernkorrespondenz forderte er, „dem zwielichtigen Geschäftsmodell von Organisationen, die rechtswidrig erlangte Bilder produzieren, um ihr Spendenvolumen zu erhöhen, die Grundlage zu entziehen“.

Die stillschweigende Duldung „dieses Stalkings durch Aktivisten“ einiger Tierschutzorganisationen sei eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens nicht würdig, schrieb Krüsken. Teile der Politik würden es zwar scheuen, das Thema Stalleinbrüche aufzugreifen. Es gebe aber durchaus Möglichkeiten, gegen Stalleinbrüche vorzugehen. Häufig arbeiteten solche Organisationen unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit. Die Gemeinnützigkeit müsse in dem Moment erlöschen, in dem illegale Praktiken wie Stalleinbrüche stattfänden oder unterstützt würden, forderte Krüsken.

Für das häufig beobachtete Verhalten des monatelangen vorgeblichen Dokumentierens von Missständen gebe es laut Krüsken zwei Erklärungen. Entweder seien die daraus resultierenden Bilder inszeniert oder zumindest überzeichnet. Oder der Missstand sei real und die Aktivisten gefielen sich „in der Rolle von Gaffern, die kein wirkliches Interesse an der Behebung von Missständen“ hätten, weil sie medial davon profitierten.

Nutztierhaltungsstrategie zwischen Tierwohl, Umwelt und Wettbewerb

DBV-Pressemitteilung vom 17.08.17

Einladung zum DBV-Veredlungstag am 20. September 2017 in Osnabrück

(DBV) Ende Juni hat Bundesminister Christian Schmidt die Nutztierstrategie für eine zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland veröffentlicht. Auf dem Veredlungstag 2017 des Deutschen Bauernverbandes (DBV) am 20. September 2017 in Osnabrück (Niedersachsen) wird diese Strategie im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionen stehen. Die Schweinehalter Deutschlands werden mit kompetenten Vertretern der Wirtschaft, der Politik und der Wissenschaft die Perspektiven der deutschen Schweinehaltung diskutieren. Von der Fütterung über Qualitätssicherung und Tiergesundheit bis hin zur Fleischverarbeitung und Vermarktung werden entscheidende Aspekte einer künftigen Nutztierhaltungsstrategie erörtert. Ziel des DBV ist es, einen Weg für eine gesellschaftlich und politisch akzeptierte Nutztierhaltung zu finden, die den Landwirten auch ein angemessenes Einkommen in offenen Agrarmärkten ermöglicht.

Detaillierte Informationen zum Programm des DBV-Veredlungstag 2017 sind online unter www.bauernverband.de/veredlungstag-2017 zu finden.

Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt unter http://veranstaltungen.bauernverband.net/events/public/event/formular.

Weniger Gülle – mehr Gärreste aus Biogasanlagen auf Deutschlands Feldern

DBV- Pressemitteilung vom 17.08.17

Neue Daten der Agrarstrukturerhebung veröffentlicht

(DBV) Auf Deutschlands Feldern wurde im Jahr 2015 weniger Gülle ausgebracht als 2010.

An flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche und Biogas-Gärrest) verwendete die Landwirtschaft 2015 rund 208 Mio. m3 auf den Feldern zur Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen. Einzeln betrachtet ist bei Rinder- wie auch bei Schweinegülle eine Abnahme zu verzeichnen, wohingegen sich die Menge der ausgebrachten Gärreste aus Biogasanlagen von 2010 bis 2015 von 32 auf 64 Mio. m3 verdoppelt hat. Im Vergleich zu 2010 hat sich die Menge an Wirtschaftsdüngern damit insgesamt leicht um 17 Mio. m3 erhöht. Dies geht aus aktuellen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes über die Agrarstrukturerhebung 2016 hervor, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte.

Für die Erhöhung bei den Gärresten gibt es einen guten Grund, erklärte der DBV. Biogasanlagen erfüllen mit der Vergärung von Gülle einen wichtigen Klimaschutzbeitrag, da aus der Gülle austretende Klimagase aufgefangen und zur Energieerzeugung genutzt werden. Durch den Ersatz fossiler Energien und vermiedener Treibhausgasemissionen aus Gülle konnten so in den vergangenen Jahren jährlich rund 15 Mio. t CO2 eingespart werden. Auch sind die Geruchsemissionen bei der Ausbringung von Gärresten in der Regel deutlich geringer. Gärreste aus Biogasanlagen hatten 2015 den zweitgrößten Anteil an den ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngern, nach Rindergülle mit 109 Mio. m3 und vor Schweinegülle mit 31 Mio. m3. Daneben wurden 24 Millionen Tonnen Festmist auf den Feldern ausgebracht.

„Die Daten zeigen, dass die pauschale Behauptung von Teilen der Wasserwirtschaft, wir hätten es mit einer wachsenden „Gülleflut“ in Deutschland zu tun, so nicht stimmt“, betonte Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV. „Mit der neuen Düngeverordnung sind dieses Jahr bereits weitere einschneidende Veränderungen zur Nährstoffausbringung in Kraft getreten.“

DBV: Kein Schweinefleisch von der Reise mitbringen!

DBV-Pressemitteilung vom 18.08.17

Gravierende Konsequenzen bei Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) appelliert erneut an die zurückkehrenden Sommerurlauber und an LKW-Fahrer aus osteuropäischen Ländern mit ihrem Reisegepäck kein Schweinefleisch und keine Wurstwaren nach Deutschland einzuführen. Nach wie vor nimmt im Baltikum und in Polen die hoch ansteckende Afrikanische Schweinepest unter Wildschweinen zu, teilweise wurden auch Hausschweinebestände infiziert. In der Tschechischen Republik und Rumänien wurde die Schweinepest vermutlich über kontaminierte, weggeworfene Wurstbrote auf Wild- bzw. Hausschweine übertragen. Gegen das von Wildschweinen und über Lebensmittel verbreitete Virus gibt es keinen wirksamen Impfstoff, so dass bei einem Ausbruch der Schweinepest in einem Schweinebestand die Tiere des Betriebes und des Umfeldes getötet werden müssen, erklärt der DBV. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.

Aktuell sieht sich das Friedrich-Löffler-Institut jetzt veranlasst, Empfehlungen für Maßnahmen bei einem möglichen Ausbruch bei Wildschweinen in Deutschland zu geben. So muss bei einem Nachweis des Virus ein „gefährdeter Bezirk“ von vorzugsweise 15 km Mindestradius um den Abschuss- oder Fundort gebildet werden und eine in etwa doppelt so große „Pufferzone“. In beiden Zonen sind eine Vielzahl an Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung zu ergreifen, um eine weitere Verbreitung möglichst zu verhindern. Im „gefährdeten Bezirk“ gehören dazu ein Verbot der Freilandhaltung von Hausschweinen, ein Verbot der Verbringung von Gras, Heu und Stroh aus dem Gebiet in Hausschweinbestände sowie eine Leinenpflicht für Hunde. In der „Pufferzone“ ist die Wildschweinpopulation („möglichst über 80 bis 90 Prozent“) zu töten, die Biosicherheit aller Schweinebestände mit Auslauf und Freilandhaltung zu überprüfen und Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagdausübung zu ergreifen.

Die landwirtschaftlichen Betriebe mit Schweinehaltung sind hochgradig alarmiert und treffen Vorsorge für eine höhere Biosicherheit in ihren Ställen, erklärt der DBV. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen müsse verhindert werden.

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