Bauernpräsident Rukwied zum Neuen Jahr

Liebe Bäuerinnen, liebe Bauern,

ein wechselvolles Jahr liegt hinter uns. In einigen Marktbereichen haben sich die Preise erholt und stabilisiert. Gleichzeitig waren wir mit extrem schwierigen Witterungs- und Erntebedingungen konfrontiert. Im Wahlkampf stand die Landwirtschaft nicht im Mittelpunkt, dennoch hat es in einigen Bundesländern und in der regionalen Agrarpolitik wichtige Veränderungen gegeben. Die Bundestagswahl hat Deutschland eine ungewöhnliche parlamentarische Situation beschert, die bis dato eine Regierungsbildung nicht zugelassen hat. Indes wartet Europa dringend auf Deutschland: Der Umgang mit dem Brexit, der Rahmen für den EU-Haushalt und die zukünftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik sind wichtige Weichenstellungen, die 2018 erfolgen müssen und die eine klare deutsche Position brauchen. Politische Handlungsfähigkeit ist also gefragt!

Das agrarpolitische Jahr 2018 wird im Zeichen der EU-Agrarpolitik nach 2020 stehen. Landesverbände, DBV und unser europäischer Verband COPA haben gute Vorarbeit für diese Diskussion geleistet und klare Positionen abgesteckt. Die Zukunftsperspektive, Stabilität und Entwicklung der Betriebe sind unsere Grundlage dafür. Auch durch die COPA-Präsidentschaft sind wir im Sinne unserer Bauernfamilien unmittelbar „dran“ an der politischen Entscheidungsfindung.

Die Volatilität der Märkte fordert unternehmerische Entscheidungen. Nach zwei Krisenjahren hat sich die wirtschaftliche Lage wichtiger Betriebszweige zwar wieder verbessert, gleichwohl wurde das Niveau vor der Krise bisher nicht erreicht. Die Hoffnungen liegen in stabilen internationalen Agrarmärkten. Landwirte und ihre Vermarkter sind gut beraten, neue Wege der Preisabsicherung zu gehen. Es geht nicht nur um wirtschaftliche Risiken. So bleibt das Jahr 2017 mit Extremwetter im Zeichen des Klimawandels in Erinnerung. Winzer, Obstbauern, aber auch Ackerbauern haben diese Entwicklungen schmerzhaft gespürt. Risikoabsicherungen gehören deshalb zur Zukunftsgestaltung. Unsere Branche ist wie keine andere vom Klimawandel betroffen, aber gleichzeitig auch Teil der Lösung. Klimaschutz ist auch unser Anliegen, das werden wir 2018 deutlich machen.

Die öffentliche Diskussion über den Weg der Landwirtschaft werden wir mit unternehmerischem Engagement, Selbstbewusstsein und dem Wissen um die Leistungen der Bauernfamilien für Wirtschaft, Verbraucher, Umwelt und Kulturlandschaft fortführen. „Veränderung gestalten“ bleibt auch 2018 unsere Maxime. Wir wollen auf unsere Stärken setzen, neue Wege gehen und in die Zukunft unserer Betriebe investieren, ohne den Anspruch an Praxistauglichkeit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit aufzugeben. Mit der Initiative Tierwohl, an der sich Schweine- und Geflügelhalter in großer Zahl beteiligen, beweisen wir dies eindrucksvoll. Die Einladung an die Gesellschaft, uns bei der Arbeit im Stall und auf dem Feld zu begleiten, werden wir 2018 mit dem Tag des offenen Hofes wieder erneuern. Breite Information und ehrliche Diskussionen statt ideologischer Konfrontation sind unser Anspruch.

Allen Ehren- und Hauptamtlichen, die im zurückliegenden Jahr für die Bauernfamilien die Arbeit des Berufsstandes unterstützt und vorangebracht haben, danke ich herzlich. Ihnen, sehr geehrte Landwirtinnen und Landwirte, wünsche ich ein erfolgreiches Jahr 2018. Gemeinsam können wir auf unsere Stärken vertrauen und die Zukunft gestalten.

Joachim Rukwied

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Statement von Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), zur heutigen Auszeichnung des NABU:

„Der NABU hat mit seinem alljährlichen Ritual bereits eine Reihe verdienter Persönlichkeiten ausgezeichnet. Ich freue mich über diesen „Preis“, unter anderem deshalb, weil sie von vielen Berufskollegen und Mitgliedern als Auszeichnung verstanden wird. Wir Landwirte jedenfalls stehen zu unserer Verantwortung für Umwelt und Artenvielfalt. Als DBV entwickeln wir praxistaugliche Lösungen in einer Reihe von Projekten.“

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Rechtliche Änderungen zum 1. Januar 2018 in der Landwirtschaft

DBV: Beiträge zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung steigen

(DBV) Zum Jahreswechsel treten eine Reihe von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft in Kraft. Auf folgende wichtige Punkte weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin:

Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Zum 1. Januar 2018 steigen die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). Die Beiträge betragen dann in den alten Bundesländern 246 Euro/Monat (Vorjahr: 241 Euro) und in den neuen Bundesländern 219 Euro/Monat (Vorjahr: 216 Euro). Sie steigen somit um 2,1 Prozent (West) bzw. 1,4 Prozent (Ost). Der Beitrag zur AdL ist an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Aufgrund der deutlichen Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes steigt der Beitrag in der AdL trotz des sinkenden Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz beträgt im Jahr 2018 18,6 Prozent (Vorjahr: 18,7 Prozent) vom Bruttolohn.

Der Beitrag aktiver Landwirte zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt ebenfalls in allen Beitragsklassen um ca. 16 Euro/Monat. Auch für freiwillig in der LKV versicherte Mitglieder steigt der Beitrag um diesen Eurobetrag. Die vollständigen Beitragstabellen können auf der Internetseite der SVLFG eingesehen werden. (www.svlfg.de/50-vmb/vmb06/vmb0601/vmb060108/index.html)

Der Beitrag zur Landwirtschaftlichen Pflegekasse wird gleichfalls steigen. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Dieser errechnet sich aus dem Verhältnis von Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung. Bei sinkendem Gesamt-Beitragssatz zur GKV (2018: 15,6 Prozent; 2017: 15,7 Prozent) und konstantem Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2018 (2,55 Prozent), steigt der prozentuale Zuschlag zum LKV-Beitrag gegenüber dem Jahr 2017.

Der Zuschlag beträgt im Jahr 2018 16,3 Prozent (Vorjahr: 16,2 Prozent). Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 17,9 Prozent (Vorjahr: 17,79 Prozent). Die konkrete Höhe des Zuschlags ist ebenfalls unter www.svlfg.de einsehbar.

Stoffstrombilanzverordnung

Die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung tritt gerade noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2018 in Kraft, um die bereits im Düngegesetz verankerte Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz für bestimmte Betriebe inhaltlich auszufüllen. Damit ist das im Jahr 2017 neu gefasste Düngerecht vollständig in Kraft.

Zukünftig müssen bestimmte viehhaltende Betriebe zusätzlich zu der nach Düngeverordnung vorgesehenen Feld-Stall-Bilanz auch auf Betriebsebene eine Stoffstrombilanz erstellen. Konkret betrifft dies viehhaltende Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) im Betrieb, wenn sie über einen höheren Viehbesatz als 2,5 GV/ha verfügen. Dabei werden alle dem Betrieb über Saatgut, Dünge- und Futtermittel, Tierkäufe etc. zugeführten Mengen an Stickstoff und Phosphor den Nährstoffmengen gegenübergestellt, die den Betrieb über die Produkte (Milch, Feldfrüchte, etc.) oder Verkaufstiere verlassen. Auch alle Biogasanlagen sind von der Verpflichtung erfasst, wenn sie mit einem tierhaltenden Betrieb im funktionalen Zusammenhang stehen und Wirtschaftsdünger von diesen übernehmen. Basis ist das vom Betrieb für die Feld-Stall-Bilanz nach Düngeverordnung gewählte Bezugsjahr, entweder das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr. Die Zufuhr oder Abgabe von Nährstoffmengen muss jeweils spätestens drei Monate später dokumentiert werden. Die Stoffstrombilanz selbst muss spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bezugsjahres (Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr) vorliegen. Die Regeln zur Erstellung und auch zur Bewertung des Ergebnisses der Stoffstrombilanz gelten zunächst bis zum Ende des Jahres 2022. Im Rahmen einer Evaluierung der Verordnung soll das System der Bewertung der Stoffstrombilanz für Stickstoff überprüft und für die Zeit ab 2023 festgelegt werden.

Kfz-Steuer

Selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h können ab 1. Januar 2018 von der Kfz-Steuer freigestellt werden, soweit sie als „selbstfahrende Arbeitsmaschinen“ eingestuft sind.

GAP-Direktzahlungen / Änderungen beim Greening

Für das Antragsjahr 2018 wird es einige Änderungen bei den Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geben. Die Mitgliedstaaten können die Junglandwirteprämie anheben und die bürokratischen Nachweispflichten für den „Aktiven Landwirt“ abschaffen. Eine Anwendung dieser Änderungen in Deutschland ist wahrscheinlich und wird Anfang 2018 entschieden. Die Bundesländer können entscheiden, die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete um ein weiteres Jahr auf 2019 zu verschieben.

Ebenso gibt es eine Änderung der förderrechtlichen Definition von Dauergrünland, bei der künftig das Pflügen einer Fläche als maßgeblicher Indikator herangezogen wird. Demnach wird eine Fläche als Dauergrünland angesehen, wenn sie zum Gras- oder Grünfutterpflanzenanbau genutzt wird sowie fünf oder mehr Jahre nicht der Fruchtfolge eines Betriebs angehört und in dieser Zeit nicht gepflügt wird. Allein der Wechsel von Grünfutterpflanzen wäre damit noch keine Fruchtfolge im Sinne der Dauergrünlanddefinition.

Bei den Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im Greening gibt es ab 2018 neue Optionen. Dazu zählen Miscanthus (Faktor 0,7); Durchwachsene Silphie (Faktor 0,7) und brachliegende Flächen mit Bienenweiden (Faktor 1,5). Außerdem wird bei Leguminosen der ÖVF- Gewichtungsfaktor von 0,7 auf 1,0 angehoben. Allerdings wird dort wiederum das generelle Verbot des Einsatzes synthetischer Pflanzenschutzmittel auf Ökologischen Vorrangflächen wirksam. Deswegen befürchtet der DBV einen wieder rückläufigen Trend beim Anbau von Leguminosen. Angehoben wird ferner der ökologische Gewichtungsfaktor für Kurzumtriebsplantagen (KUP), von 0,3 auf 0,5.

Beim Greening-Kriterium der Fruchtartendiversifizierung wird der Befreiungstatbestand für Betriebe mit mehr als 75 Prozent Gras-/Brachen-/Leguminosen-Flächen u.a. bezogen auf die Ackerfläche erweitert: Die bisherige Begrenzung dieser Klausel auf 30 Hektar entfällt.

Agrarbürgschaften mit AFP-Investitionsförderung kombinierbar

Nach Abschluss des PLANAK-Umlaufverfahrens Anfang Januar 2018 können Landwirte COSME-Agrarbürgschaften mit der AFP-Förderung kombinieren. Anträge auf Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsbanken der Länder entgegen. Nähere Informationen zu Agrarbürgschaften unter www.agrar-bürgschaft.de

Biokraftstoffzertifizierung: Flächennachweis aus dem Jahr 2008 aufbewahren!

Seit 2010 gelten für die Erzeugung von Biomasse, die zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet wird, Nachhaltigkeitskriterien. Deren Einhaltung bestätigt der Erzeuger gegenüber seinem Abnehmer durch die sogenannte „Selbsterklärung“. Dazu gehört auch die EU-Vorgabe, dass die Biomasse von Flächen stammt, die bereits zum Referenzstichtag 1. Januar 2008 den Status einer Ackerfläche hatten. Damit soll eine ggf. klimaschädliche Landnutzungsänderung überprüft werden können. Der Nachweis über den Ackerstatus zum 1. Januar 2008 erfolgt in aller Regel durch das Bestandsverzeichnis des GAP-Direktzahlungsantrages aus dem Jahr 2008.

Der DBV empfiehlt, das Bestandsverzeichnis aus dem Jahr 2008 dauerhaft aufzubewahren, obwohl die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren demnächst abläuft. Ohne einen belastbaren Nachweis über den Ackerstatus der Fläche zum Referenzstichtag gilt die Biomasse als nicht nachhaltig, wodurch wirtschaftliche Nachteile bei der Vermarktung der Biomasse drohen. Weiterführende Informationen sind dem „Merkblatt zum Nachweis des Flächenstatus“ unter www.redcert.org zu entnehmen.

Bundesweites Brennen

Ab dem 1. Januar 2018 dürfen alkoholsteuerbegünstigte Abfindungsbrennereien, die ab diesem Zeitpunkt über eine einheitliche staatliche Brennerlaubnis von jährlich 300 Liter reinen Alkohols verfügen, von Landwirten und Obstbauern in ganz Deutschland betrieben werden. Gleiches gilt für Stoffbesitzer, die jetzt ebenfalls bundesweit im Rahmen eines eigenen Brennkontingentes von jährlich 50 Liter reinen Alkohols in einer Abfindungsbrennerei, ggf. ausnahmsweise auch in einer Verschlussbrennerei, brennen lassen können. Anträge dafür sind beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen unter www.zoll.de

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Agrarmärkte zum Jahreswechsel 2017/18 teilweise unter Druck

Volatile Märkte machen verstärkte Absicherung über Terminmärkte und Vorverträge nötig

(DBV) Nach einer Erholungsphase seit 2016 stehen die Erzeugerpreise in wichtigen Agrarmärkten zur Jahreswende 2017/18 tendenziell wieder unter Druck, vor allem bei Milch, Schweinen und auch Weizen. Entwicklungen und Prognosen wichtiger Märkte zur Jahreswende im Einzelnen:

Getreide

Weizenexporte aus der EU verlaufen bisher ungewohnt schleppend, was den hiesigen Getreidemarkt unter Druck setzt. Die starke Konkurrenz aus der Schwarzmeerregion, allen voran aus Russland, erschwert den Export aus der EU. So wurden seit Juli 2017 lediglich 9 Millionen Tonnen Weizen aus der EU-28 exportiert – ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum in Höhe von 25 Prozent. Russland hat 2017 eine Rekordweizenernte in Höhe von 83 Millionen Tonnen eingefahren (gegenüber 2016 ein Plus von 14 Prozent, gegenüber 2015 ein Plus von 35 Prozent).

Zur Jahreswende liegt der Brotweizenpreis in Deutschland mit knapp 150 Euro pro Tonne auf Vorjahresniveau. Die Futtergetreidepreise verzeichnen dagegen aufgrund der regen Nachfrage der Mischfutterindustrie mit 148 Euro pro Tonne Futterweizen (Vergleich zu Dezember 2016: 145 Euro pro Tonne) und rund 140 Euro pro Tonne Futtergerste (Dezember 2016: 130 Euro pro Tonne) ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahr. Die Entwicklung der Getreidepreise in 2018 dürfte maßgeblich davon abhängen, wie sich die Exportnachfrage entwickelt und inwieweit diese aus Deutschland bedient werden kann. Für den Getreideexport aus Deutschland und anderen EU-Ländern wird entscheidend sein, wie lange Russland als aktuell weltweit wichtigster Exporteur den Markt versorgt, wie sich die Wechselkurse und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Ware entwickeln und ob sowohl die Hektolitergewichte als auch die Proteingehalte die hohen Qualitätsanforderungen für Exportware erfüllen.

Schweinefleisch

Der Markt für Schlachtschweine ist nach wie vor vom typischen Preiszyklus geprägt. So hatten die deutschen wie europäischen Schweinemäster nach zwei schwierigen Jahren in 2016 und 2017 deutlich verbesserte Erzeugerpreise, die sich zum Jahresende 2017 jedoch wieder verschlechterten.

In Deutschland dürften die durchschnittlichen Preise für Schweine der Handelsklasse E im Jahr 2017 im Jahresdurchschnitt bei rund 1,63 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht liegen. Damit wäre das Niveau des Vorjahres um 14 Cent je Kilogramm oder gut 9 Prozent übertroffen. Der im September einsetzende Preisdruck führte Mitte Dezember zu einem Erzeugerpreis von 1,40 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht. Im Vorjahr lag das entsprechende Preisniveau noch bei 1,53 Euro.

Die Schweinehalter benötigen nach wie vor eine verbesserte Erlössituation, um die im Katastrophenjahr 2015 aufgetretenen Einbußen auszugleichen und die aufgenommenen Darlehen zur Liquiditätshilfe zügig weiter zurückzahlen zu können. Die Zeit drängt, denn für 2018 rechnen Marktexperten mit schwächeren Preisen. Zum einen geht im Inland der Schweinefleischverzehr weiterhin stetig zurück. Zum anderen ziehen am Weltmarkt dunkle Wolken auf. Der Anstieg der Schweinefleischerzeugung in China und der zunehmende Wettbewerb mit preisgünstigen Anbietern aus den USA, Kanada und neuerdings auch aus Brasilien sind Anzeichen eines schwieriger werdenden Marktes. So sind bereits die Exporte aus Deutschland und der EU nach China, die in 2016 für den starken – bis Mitte 2017 anhaltenden – Aufwärtstrend gesorgt haben, deutlich zurückgegangen.

Rindfleisch

Der Markt für Rindfleisch hat sich 2017 nach dem unterdurchschnittlichen Vorjahr preislich erholt. Dies gilt für den Jungbullen- wie Schlachtkuhmarkt. Angesichts der zurückgehenden Erzeugung bestehen durchaus Chancen für einen weiteren preislichen Aufwärtstrend in 2018. Zudem entwickelt sich der Konsum an Rindfleisch nach zwei Jahrzehnten des Rückgangs langsam aber stetig wieder positiv.

Neue Handelsverträge können den Rindfleischmarkt jedoch besonders belasten. So sollen die Verhandlungen der EU mit den Mercosur-Staaten in 2018 abgeschlossen werden. Für den Rindfleischmarkt wird derzeit eine Einfuhrtonnage von 70.000 bis 100.000 Tonnen und mehr diskutiert. Die Mercosur-Staaten liefern bereits jetzt mehr als 75 Prozent des in die EU importierten Rindfleisches, das fast ausschließlich aus hochwertigen Teilstücken besteht. Damit wird ein Anteil von 20 Prozent des EU-Marktes abgedeckt. Es ist zu befürchten, dass die EU im Gegensatz zu anderen Handelsabkommen keine höheren Mengen an hochwertig verarbeiteten Fleisch- und Wurstprodukten in die Mercosur-Staaten verkaufen kann, um einen Marktausgleich zu erhalten. Marktdruck kann auch durch die noch anstehenden Vereinbarungen im Rahmen des Brexit entstehen, der den Rindfleischsektor besonders trifft.

Milch

Für den Milchmarkt prognostizieren Marktexperten für 2018 einen Rückgang der Erzeugerpreise. Aktuell liegen die Milchpreise für die Milchbauern über dem langjährigen Mittel von 32,4 Ct/kg (bei 4,0 % Fett). Zum Jahreswechsel 2017/18 dürften die Erzeugerpreise im Bundesdurchschnitt bei 39 Ct/kg liegen. Doch einige Molkereien haben ab Anfang 2018 bereits einen Rückgang der Erzeugerpreise um 4 bis 5 Ct/kg angekündigt. Das ist saisonal nicht untypisch, dennoch ein sehr deutlicher Rückgang. Bei durchaus wachsenden Exporten in Drittstaaten steigt parallel weltweit die Milcherzeugung. Auch in Deutschland reagieren die Milchbauern auf die gestiegenen Erzeugerpreise und erzeugen derzeit ca. 4 bis 5 Prozent Milch mehr als im Vorjahr. Bis August 2017 war in Deutschland die Milchmenge im Vergleich zum Vorjahr noch rückläufig.

Landwirtschaftliche Unternehmer wie Molkereien sind aus Sicht des DBV gefordert, angesichts der Marktschwankungen neue Wege der Preisabsicherung zu gehen. Warenterminbörsen und Vorverträge sind beispielsweise in Nordamerika oder Ozeanien bereits etablierte Risikoinstrumente. Molkereien und Milcherzeuger nutzen in diesen Staaten diese Instrumente, um Preiskrisen besser zu überstehen und beim nächsten Preishoch noch im Markt zu sein. An der Warenterminbörse EEX konnten sich Milcherzeuger, Molkereien und Lebensmittelindustrie Mitte Dezember für das Gesamtjahr 2018 Milchpreise von umgerechnet 27 Ct/kg absichern, drei Monaten zuvor lag dieser Wert noch bei 34 Ct/kg.

Öko-Markt

Die Nachfrage nach Öko-Lebensmitteln wächst weltweit. Die Absatzperspektiven für den heimischen Öko-Ackerbau werden als gut eingeschätzt. Die Ausdehnung der Öko-Viehhaltung muss mit der Futtermittelversorgung und der heimischen Marktnachfrage in erster Linie über Kontrakte abgestimmt sein.

Seit Jahren wird in Mittel- und Westeuropa mehr pflanzliche Bio-Ware nachgefragt als angeboten. Das in den 90er-Jahren durch hohe Subventionen aufgebaute Überangebot ist nicht mehr vorhanden. Die Lücke zwischen Nachfrage und Angebot haben in den letzten zehn Jahren zum großen Teil Öko-Anbauer aus Ost- und Südosteuropa bedient. Der stark wachsende nordamerikanische Öko-Markt kommt als Konkurrent im heimischen Markt hinzu. Indien und China werden sich als heutige Exportländer durch deutliche Zunahme der Nachfrage aus der eigenen Bevölkerung zu Importländern von Öko-Lebensmitteln entwickeln. In den vergangenen beiden Jahren hat sich auch in Deutschland der Trend zur Umstellung auf ökologischen Landbau verstärkt. Ende 2016 wurden 1,25 Millionen Hektar (7,5 Prozent) der Agrarfläche in Deutschland ökologisch bewirtschaftet.

Perspektivforum Klimaschutz und Klimawandel

Forum „Klima im Wandel – Was kann die Land- und Forstwirtschaft tun?“ am 23. Januar 2018

(DBV) Auf dem Perspektivforum „Klima im Wandel – Was kann die Land- und Forstwirtschaft tun?“ lädt der Deutsche Bauernverband (DBV) am 23. Januar dazu ein, den Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz, notwendige Anpassungen an den Klimawandel und die Vermeidung von Treibhausgasen zu diskutieren. Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zählen zu den globalen Megathemen. Die Landwirtschaft ist wie kein anderer Wirtschaftsbereich direkt von einem sich verändernden Klima betroffen. Zugleich trägt sie zum Klimaschutz durch Bioenergie und nachwachsende Rohstoffe ebenso bei, wie durch die Reduzierung der eigenen Emissionen.

Das Perspektivforum will Wege aufzeigen, wie die Klimaziele in der Landwirtschaft erreicht werden können und welche Anpassungen der Landwirtschaft an den Klimawandel nötig sind. Zusätzlich soll die Rolle von nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie für den Klimaschutz diskutiert werden. In kurzen Vorträgen werden Klimaschutzstrategien für die Landwirtschaft aufgezeigt, die Rolle der Landwirtschaft im Klimaabkommen von Paris erörtert und mögliche Zielkonflikte im Spannungsfeld Landwirtschaft und Klimaschutz dargelegt. In einer Diskussionsrunde wird die Herausforderung Klimaschutz in der Landwirtschaft umfassend beleuchtet.

Das Perspektivforum wird vom Deutschen Bauernverband ausgerichtet. Unter www.bauernverband.de/perspektivforum-klima-2018 kann das vollständige Programm abgerufen werden. Das Online-Anmeldeformular ist bis 18. Januar 2018 unter http://veranstaltungen.bauernverband.net/events/public/klimaschutz verfügbar.

GAP nach 2020 mit neuem „Umsetzungsmodell“

DBV-Fachforum zur EU-Agrarpolitik am 17. Januar 2018 in Berlin

(DBV) „GAP nach 2020 mit neuem „Umsetzungsmodell“ – Schwung für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft?“ So lautet der Titel des Diskussionsforums des Deutschen Bauernverbandes (DBV) am 17. Januar 2018 in Berlin, wo namhafte Vertreter aus Politik, Verwaltung und Berufsstand auf nationaler und europäischer Ebene auf dem Podium diskutieren werden.

Die Grundsatzdebatte um die künftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU läuft auf Hochtouren. Deutlich an Fahrt aufgenommen hat die Debatte insbesondere durch die von EU-Agrarkommissar Phil Hogan im November 2017 vorgestellte Mitteilung „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft – Für eine flexible, gerechte und nachhaltige GAP“. Das Jahr 2018 steht also ganz im Zeichen der EU-Agrarpolitik nach 2020. Für die Landwirte wirft ein mögliches neues „Umsetzungsmodell“ der GAP, mit dem die Mitgliedstaaten europäische Umwelt- und Klimaziele nach weitgehend freier Ausgestaltung im Rahmen eines sogenannten „Strategischen Plans“ erreichen sollen, zahlreiche Fragen auf. Wie kann ein solches Modell praktikabel und umsetzbar konstruiert sein? Wer regelt was? Bleibt die Vereinfachung auf der Strecke?

Um diese und weitere Fragen zu diskutieren, lädt der DBV zu seinem öffentlichen Fachforum am Mittwoch, 17. Januar 2018 von 14:00 bis 16:00 Uhr in das Tagungszentrum „Hotel Aquino“ (Hannoversche Straße 5 B, 10115 Berlin) ein. Den Flyer mit der Einladung und das genaue Programm finden Sie unter www.bauernverband.de/fachforum-gap-2018.

Die Anmeldung ist bis zum 11. Januar 2018 über folgenden Online-Link möglich: http://veranstaltungen.bauernverband.net/events/public/gapnach2020

EU-Kommission zur Ausrichtung der GAP

DBV zur Mitteilung der EU-Kommission über die künftige Ausrichtung der EU-Agrarpolitik

„Die ersten Ideen der EU-Kommission zur Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind eine geeignete Grundlage für die Diskussion über eine zukunftsorientierte Politik für Landwirtschaft und ländliche Räume. Eine flächendeckende Landwirtschaft in unternehmerischer Eigenverantwortung, ausgerichtet auf ökonomische, ökologische und soziale Ziele muss das Kernstück der GAP bleiben.“ So kommentiert Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Präsident des europäischen Bauernverbandes (COPA), die heute von der EU-Kommission veröffentlichte Mitteilung „The Future of Food and Farming“, mit der die Brüsseler Behörde nun Ziele und mögliche Wege für die GAP nach 2020 skizziert hat.

Die EU-Kommission sieht die Weiterentwicklung hin zu einer „smarten, modernen und nachhaltigen GAP“ als ein vorrangiges Ziel. Darüber hinaus sollen die Einkommen der Landwirte dem Papier zufolge auf effizientere Weise unterstützt und damit die Vitalität der ländlichen Gebiete gesichert werden. Künftig soll die GAP zudem stärker in die Umwelt- und Klimaziele der EU eingebunden werden. Schließlich sieht die EU-Kommission in einer starken Förderung von Innovationen, Investitionen, Beratung und Bildung ein weiteres Ziel. „Ambitionierte Ziele sind wichtig, müssen aber den Landwirten Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft ihrer Betriebe geben. Die deutschen Landwirte stellen sich diesen Zielen. Das funktioniert aber nur, wenn die Leistungsfähigkeit der Politik für Landwirtschaft und ländliche Räume mit entsprechendem, mindestens gleichbleibendem Mittelvolumen im EU-Haushalt gesichert wird“, bekräftigt Rukwied.

Der Bauernpräsident mahnt gleichzeitig eine konsistente Gestaltung an. „Die Gemeinsamkeit der europäischen Agrarpolitik als zentrales Element der EU dürfen wir künftig nicht in Frage stellen. Renationalisierung oder Ansätze für erweiterte nationale Spielräume dürfen nicht das Prinzip einer gemeinschaftlichen 1. Säule in Frage stellen. Die Agrarpolitik darf nicht zum Steinbruch werden, aus dem sich Mitgliedstaaten oder Regionen nach Belieben bedienen können. Eine Renationalisierung würde zudem im gemeinsamen Markt zu neuen Wettbewerbsverzerrungen führen.“ Der DBV spricht sich für eine Vollfinanzierung der 1. Säule „als Herzstück, Stabilitätsfaktor und Überlebensanker“ auch in der künftigen GAP aus und fordert zugleich eine klare Abgrenzung von Maßnahmen und Programmen der 1. und 2. Säule in deren bewährter Struktur.

Beim Bestreben, einkommenswirksame Agrarzahlungen künftig „fairer und zielgerichteter“ zu gestalten, müssen agrarstrukturelle Fehlsteuerungen durch pauschale Obergrenzen unbedingt vermieden werden. Im System der einheitlichen Flächenprämie ist ein Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße grundsätzlich am besten geeignet, die unterschiedlichen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund bekräftigt der DBV seine Ablehnung betriebsgrößenabhängiger Kappung und Degression.

Umfangreichen Klärungsbedarf sieht der DBV bei der Umsetzung des „Delivery Model“, das den Mitgliedstaaten die Ausgestaltung der Maßnahmen überlässt, mit denen europäische Umwelt- und Klimaziele nach einem aus Brüssel vorgegebenen „Strategischen Plan“ erfüllt werden sollen. Für Deutschland würde ein solches GAP-Rahmenprogramm eine enge Verzahnung mit Programmen der Bundesländer erfordern, wobei aus Sicht der Landwirte Zuständigkeiten und Regelungskompetenzen nicht nur unklar, sondern auch kaum praktikabel sind. „Die Landwirte stehen dazu, ihren Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen zu leisten. Hierzu muss die GAP allerdings verstärkt auf Freiwilligkeit, Anleitung und Korrektur anstatt auf strikte Vorgaben, Kontrollen und Sanktionen setzen“, stellt Rukwied klar. Nicht zuletzt fordert der DBV, die Chancen neuer digitaler Technologien dafür zu nutzen, die Gemeinsame Agrarpolitik künftig für die Landwirte einfacher, praktikabler und weniger bürokratisch zu gestalten.

Downloads

EU-Kom_29.11.2017_The Future of Food & Farming_DEU>>

 

EU_Kom_29.11.2017_The Future of Food & Farming_ENG >>

 

 

 

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