Ackerbaustrategie

Auf dem Acker wachsen unsere Lebensmittel, Futtermittel und Rohstoffe für Bioenergie. Die Bevölkerung hat hohe Ansprüche an die Qualität, die Vielfalt und Menge dieser Ackerfrüchte. Deshalb braucht es einen hocheffizienten, leistungsfähigen und nachhaltigen Ackerbau. Ein zukunftsfähiger Acker- und Pflanzenbau ist – unabhängig von der Produktionsausrichtung als konventionelle oder ökologische Landwirtschaft – auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet.

Die deutsche Landwirtschaft hat sich mit ihrer Ackerbaustrategie auf eine Roadmap und einen Instrumentenkasten für die Zukunft des Ackerbaus in Deutschland verständigt: im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, zur Sicherung einer Ernährung mit gesunden Nahrungsmitteln und Schonung von Wasser, Boden, Luft und Biodiversität. Das sind im Übrigen auch die Entwicklungsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, ebenso wie die Verminderung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen für gesamtgesellschaftliche Belange sowie eine lebensfähige Gestaltung des ländlichen Raumes.

Für die Umsetzung der Strategie braucht es erhebliche Anstrengungen der Landwirtschaft. Gleichzeitig bedarf es der Unterstützung durch Politik und Gesellschaft und einer Intensivierung von Forschung und Beratung. Zielkonflikte bedürfen einer wissenschaftlich fundierten Abwägung und praxistauglicher Lösungen. Mit den acht Kernzielen und 18 Ansätzen und Maßnahmen der Ackerbaustrategie stehen bei der nachhaltigen Ausrichtung der Betriebe der Erhalt ihrer Wirtschaftlichkeit, Ressourcenschonung und gesellschaftliche Akzeptanz gleichermaßen im Fokus. Je klarer diese Bereiche in ihren Zielen beschrieben sind, je präziser die Handlungsnotwendigkeiten identifiziert und Maßnahmen formuliert sind, desto höher sind die Chancen, den kontinuierlichen Prozess der nachhaltigen Entwicklung des Ackerbaus weiter voranzutreiben. Dies zu leisten, ist Ziel der Ackerbaustrategie der deutschen Landwirtschaft.

8 Kernziele der Ackerbaustrategie:

  • Die Versorgung mit hochwertigen Nahrungs- und Futtermitteln sowie nachwachsenden Rohstoffen sichern
  • Die Ackerbausysteme unter Beachtung der Fruchtfolge und der Sortenwahl so gestalten, dass Krankheiten und Schädlinge eingedämmt und Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln weiter reduziert werden
  • Die Fruchtbarkeit der Böden und die Bodenstruktur erhalten und verbessern
  • Den Bedarf der Kulturpflanzen an Nährstoffen decken und die Effizienz der Düngung weiter verbessern.
  • Sich an Klimaveränderungen erfolgreich anpassen, die eigenen Treibhausgasemissionen reduzieren und einen Beitrag zur Vermeidung von Klimagasen durch den Anbau und die Verwendung nachwachsender Rohstoffe und Bioenergie leisten
  • Die Vielfalt der Kulturlandschaft und die Biodiversität fördern
  • Die Wettbewerbsfähigkeit des Ackerbaus erhalten und verbessern sowie den Ackerbau besser gegenüber Vermarktungsrisiken absichern.
  • Weiterhin einen Beitrag zum Zusammenleben im ländlichen Raum leisten.

 

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Japan – auf geht’s in die Ferne

Bewerbungsfrist bis 9. Dezember 2018

Die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bietet 2019 fünf Jung-GärtnerInnen und Jung-LandwirtInnen durch ein Praktikum in Japan die Möglichkeit, die japanische Kultur, Sprache und Betriebe kennenzulernen. Die Praktikumsdauer variiert nach Bereich zwischen sieben und zwölf Monaten und ist im Gemüsebau, in der Zier- und Topfpflanzenproduktion sowie Landwirtschaft (ohne Tierhaltung) oder im Garten- und Landschaftsbau möglich.

DBV-Pressemitteilung vom 08.11.18

 

Sprachlich fit gemacht werden die Praktikanten vorab durch einen Intensivkurs. Interesse an der Kultur und dem Land sollte auf jeden Fall vorhanden sein. Das Praktikum wird vom Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanziell unterstützt.

 

Bei Interesse, melden Sie sich bei Lisa Sbitnew von der Schorlemer Stiftung unter 030-31904311 oder l.sbitnew@bauernverband.net.

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Agrarverbände begrüßen Änderungen bei der Maut

Verkehrsausschuss des Bundestages macht den Weg frei für Vereinfachungen

Auf Vorschlag der Regierungskoalition wird es künftig in beiden Gesetzen die „40er Linie“ geben, wonach sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von lof Erzeugnissen und lof Bedarfsgütern mit lof Fahrzeugen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) möglich sind, ohne dass eine Maut anfällt oder eine Erlaubnispflicht nach GüKG besteht. Etwaige Kontrollen konzentrieren sich auf augenscheinliche Fakten und bedeuten damit eine erhebliche Vereinfachung. Über 40 km/h bbH sind frei von der Mautpflicht bzw. von der GüKG-Erlaubnispflicht wie bisher lof Transporte für eigene Zwecke, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und im Rahmen von Maschinenringen.

Eine zwischenzeitlich von der Bundesregierung vorgeschlagene Anhebung der generellen Mautfreiheit auf 60 km/h bbH war allerdings auf massivem Druck des Transportgewerbes hin nicht konsensfähig. Die Agrarverbände hatten auf zusätzliche erhebliche Vereinfachungen hingewiesen und vermeintliche Wettbewerbsverzerrungen zum Transportgewerbe zurückgewiesen. Positiv werten die Verbände weiter, dass die vom Bundesamt für Güterverkehr kritisierten Leerfahrten bei lof Transporten nicht unter die Mautpflicht fallen. Mit dem heutigen Votum des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages ist eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden, dass es ab dem 1. Januar 2019 zu wesentlichen Vereinfachungen im lof Transportbereich kommen wird, die bislang umstritten waren bzw. für die keine Rechtssicherheit bestand.
Der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) begrüßen den Beschluss des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bei der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen erheblich zu vereinfachen.
DBV-Pressemitteilung vom 18.10.2018
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Bauernverband begrüßt Vorstoß zur Regulierung des Wolfes

Uneingeschränkte Ausbreitung des Wolfes beendet Weidetierhaltung

Die Bundesratsinitiative der Länder Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen zur Regulierung des Wolfes und zum Schutz der Weidetierhaltung ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ein richtiger und längst überfälliger Schritt. „Wir müssen endlich anerkennen, dass eine uneingeschränkte Ausbreitung des Wolfes perspektivisch das Aus für die Weidehaltung von Schafen, Ziegen, Pferden und Rindern bedeutet“, so der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. Die Einschätzung der Länder Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen, wonach der Herdenschutz Grenzen hat und es folglich auch wolfsfreie Gebiete geben muss, folge den Realitäten und bisherigen Erfahrungen. Bundeseinheitliche Vorgaben für Entschädigung, Bestandsregulierung und Entnahme seien sinnvoll und notwendig. Unterstützung des Deutschen Bauernverbandes findet auch der Vorstoß, die vorhandenen EU-rechtlichen Spielräume der FFH-Richtlinie zur Entnahme von Wölfen im Bundesnaturschutzgesetz auszuschöpfen und Erfahrungen anderer Mitgliedsstaaten beim Thema Regulierung von Wolfsbeständen zu prüfen. Der DBV erwartet von den anstehenden Beratungen in den Ausschüssen, dass die Länder die Last beim Umgang mit dem Wolf nicht bei den Tierhaltern abladen. Herdenschutz ohne Regulierung des Wolfes ist zum Scheitern verurteilt.

DBV-Pressemitteilung vom 19.10.2018

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