Bundesrat hat Chance beim Insektenschutzpaket vertan

Antrag Niedersachsens abgelehnt

Bundesrat hat Chance beim Insektenschutzpaket vertan

Pressemitteilung

Der Bundesrat hat seine Chance im Gesetzgebungsverfahren zum Bundesnaturschutzgesetz als ersten Teil des Insektenschutzpakets vertan und wichtige Empfehlungen der Ausschüsse abgelehnt, erklärt der Deutsche Bauernverband im Nachgang der heutigen Bundesratssitzung. Obwohl sowohl der Umwelt- als auch der Agrarausschuss des Bundesrates sich für eine grundlegende Änderung des Insektenschutzpakets ausgesprochen, den Mangel an kooperativen Lösungsansätzen im Insektenschutzpaket kritisiert und ein umfangreiches Förderprogramm zum Insektenschutz gefordert haben, ist das Plenum des Bundesrates dem Votum der Ausschüsse nicht gefolgt. Kritisch zu sehen ist auch, dass der Bundesrat den Antrag Niedersachsens abgelehnt hat, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen der Bewirtschaftung durch das Insektenschutzpaket zu schaffen. Ohne substantielle Korrekturen am Insektenschutzpaket sind die erfolgreichen und kooperativen Länderinitiativen zum Insektenschutz zum Scheitern verurteilt und der kooperative Naturschutz in der Agrarlandschaft steuert einer Eiszeit zu. Umso mehr ist jetzt der Deutsche Bundestag gefordert, im weiteren Verfahren die Webfehler des Insektenschutzpakets auszuräumen und die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz eindeutig vor die rückwärtsgewandte Strategie von Verboten und Schutzgebietsausweisungen zu stellen.

Agrarministerkonferenz einig zur Verteilung der EU-Agrarförderung

Rukwied: „Kompromiss bringt schmerzhafte Einschnitte“

Pressemitteilung

Agrarministerkonferenz einig zur Verteilung der EU-Agrarförderung

Zur Entscheidung der Länder-Agrarministerkonferenz über die Agrarförderung bis 2027 stellt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, fest: „Der Kompromiss bringt schmerzhafte Einschnitte in der Agrarförderung mit sich. Kritisch ist die massive Mittelumschichtung von der 1. Säule in die 2. Säule ohne wirkliche Garantie, dass diese Gelder tatsächlich vollständig an die Landwirte fließen. Außerdem verringert sich die Einkommenswirkung der Direktzahlungen drastisch um eine geschätzte Größenordnung von 40 Prozent. Diese harten Einschnitte können allenfalls dadurch abgemildert werden, wenn durch die Ausgestaltung der Eco-Schemes und der Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule sichergestellt wird, dass die umgewidmeten Mittel auch tatsächlich in der Landwirtschaft ankommen. Dafür hat der DBV Vorschläge für einfach umsetzbare, attraktive und wirksame Umweltmaßnahmen mit wirtschaftlichen Anreizen vorgelegt. Dann können die Landwirte für rund 1,8 Milliarden Euro zusätzliche Umweltleistungen erbringen. Positiv ist der Verzicht auf Kappung und Degression der Direktzahlungen, zugleich gibt es einen maßvollen Zuschlag für die ersten Hektare. Unter dem Strich bleibt ein schmerzhafter Kompromiss, der zwar erste Rahmenbedingungen bis 2027 setzt, aber den Strukturwandel weiter beschleunigen wird.“

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