Zuschuss zu Fahrsicherheitstrainings

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Die Wetterbedingungen im Herbst und Winter erhöhen das Unfallrisiko im Straßenverkehr. Darum bietet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) ihren Versicherten einen Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining an, wenn dieses nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. (DVR) durchgeführt wird.

Vor allem bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen werden Geschwindigkeit, Beschleunigungsleistung und Gespannlänge oft falsch eingeschätzt. Eine regennasse Fahrbahn und schlechte Sichtverhältnisse machen die Verkehrssituation noch unüberschaubarer. Auch wenn der Anteil landwirtschaftlicher Verkehrsteilnehmer gering ist, sind insbesondere Traktor-Anhänger-Gespanne immer wieder in schwere Unfälle mit drastischen Folgen verwickelt.

Aus diesem Grund bietet die LBG Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings an. Neben Teilnahmen mit Schleppern und LKW werden auch solche mit Transportern, Motorrädern, PKW und auf Anfrage auch mit Spezialmaschinen, zum Beispiel Erdbaumaschinen, gefördert.

Wer Gefahren besser einschätzen kann und weiß, wie im Ernstfall zu reagieren ist, kann Unfälle leichter vermeiden. In Fahrsicherheitstrainings können die Teilnehmer bei simulierten Wetterbindungen üben, mit Eis, Schnee und Regen auf der Straße sicher umzugehen. Auch das richtige An- und Abkuppeln von Gespannen sowie das Rangieren mit den landwirtschaftlichen Maschinen kann geübt und gefestigt werden.

Jeder Betrieb kann hierfür einmal jährlich einen Zuschuss beanspruchen. Dabei ist zu beachten: Die Kosten eines Trainings sind von den Betrieben komplett an den Veranstalter zu zahlen. Der Zuschuss wird von der LBG nur an den Mitgliedsbetrieb gezahlt. Die Trainings können je nach Fahrzeugart mit den Höchstbeträgen von 50 bis 150 Euro gefördert werden.

Der Zuschuss kann unter Angabe der Teilnehmerzahl des Betriebes und dessen Mitgliedsnummer sowie der Fahrzeugart und des Programms des Anbieters formlos per Fax an 0561 785-219068 oder per E-Mail an foerderung_praevention@svlfg.de beantragt werden.

Auf der Internetseite www.dvr.de/praevention/trainings/anbieter-von-sicherheitstrainings sind die Trainingsplätze nach den DVR-Richtlinien zu finden. Unter www.svlfg.de/unfallfrei-unterwegs-mit-landwirtschaftlichen-fahrzeugen bietet die SVLFG weitere Tipps zur Sicherheit im Straßenverkehr an.

SVLFG

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Geflügelpest

Nachweis bei einem Wildvogel in Hamburg

15. November 2021 16:15 Uhr

Nachdem in Norddeutschland bei immer mehr Wildvögeln und auch in Tierhaltungen der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen wurde, gibt es nun auch in Hamburg den ersten positiven Nachweis in diesem Herbst bei einer Möwe. Das Tier wurde auf dem Fischmarkt aufgefunden und der Ausbruch der Geflügelpest am 15.11.21 nach Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut festgestellt. Zum Schutz der Geflügelbestände gilt bereits seit 6. November 2021, eine Stallpflicht für Geflügel. Zudem sollen Hamburger:innen Funde toter Vögel über eine 24-Stunden-Hotline melden.

In Hamburg gilt wieder die Stallpflicht

Mit der hamburgweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Die Maßnahme trat am 6. November, in Kraft. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die entsprechenden Verfügungen der Bezirke finden Sie hier.

Die Stallpflicht senkt das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest auf Geflügelbestände deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz fordert Tierhalter:innen auf, die Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. Wechseln der Schuhe vor Betreten der Stallungen, Futter vor Vogeleinflug schützen etc.) konsequent einzuhalten.

Wer viele tote Vögel an einem Ort entdeckt oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte dies melden. In Hamburg wurde dafür eine Hotline unter der Telefonnummer 040 42837-2200 eingerichtet, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist.

Darüber hinaus werden Jäger:innen gebeten, die Jagd auf Wassergeflügel einzuschränken, um infizierte Tiere nicht aufzuschrecken. Nach Kontakt mit Wildvögeln sollten sie zudem Geflügelhaltungen in den nachfolgenden 48 Stunden nicht betreten.

Sollten vermehrt Befunde von Geflügelpest bei Wildvögeln auftreten, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.


Sollten vermehrt Befunde von Geflügelpest bei Wildvögeln auftreten, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Die entsprechenden Verfügungen der Bezirke finden Sie hier:

Quelle: hamburg.de

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Geflügelpest Aufruf zur erhöhten Wachsamkeit 29. Oktober 2021

In Schleswig-Holstein wurde erstmals nach dem Sommer bei einem Wildvogel das Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) nachgewiesen. Weitere positive Nachweise folgten auch in anderen Bundesländern, u.a. in unmittelbarer Nähe zu Hamburg. Inzwischen ist auch der Ausbruch in einer Gänsehaltung in Schleswig-Holstein festgestellt worden. In Hamburg traten bislang noch keine HPAI-positiven Funde auf.

Entsprechend der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird das deutschlandweite Risiko für weitere Einträge in Geflügelhaltungen als hoch eingestuft. Daher sollten alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Hamburg sehr wachsam sein und sich zudem auf eine baldige Aufstallungspflicht vorbereiten.

Wir fordern alle Tierhalterinnen und Tierhalter auf, verstärkt auf die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um Ausbrüche in Geflügelbeständen weiter zu verhindern. Darüber hinaus werden auch Jägerinnen und Jäger gebeten, die Jagd auf Wassergeflügel einzuschränken, um infizierte Tiere nicht aufzuschrecken. Außerdem sollten Jägerinnen und Jäger nach einem Kontakt mit Wildvögeln Geflügelhaltungen in den nächsten 48 Stunden nicht betreten.

Hintergrund

Die Aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können.

Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf.

Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus dann in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden und dort zu hohen Tierverlusten führen. 

Sollten vermehrt Befunde von Geflügelpest bei Wildvögeln auftreten, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Fragen und Antworten zur Geflügelpest

Was ist die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest?

Das Wort „Vogelgrippe“ bezeichnet eine Geflügelerkrankung durch Vogel-Influenzaviren, die so genannte Aviäre Influenza. Diese Viren kommen natürlicherweise bei Geflügel vor und sind häufig harmlos. Es entstehen aber immer wieder neue Varianten, die beim Geflügel tödliche Erkrankungen hervorrufen können. In der Tiermedizin unterscheidet man zwischen Vögel stark krankmachenden (hochpathogenen) und wenig krankmachenden (niedrigpathogenen) Vogelinfluenzaviren. Der Begriff Geflügelpest bezieht sich auf die hochpathogenen Aviäre Influenza-Viren, wie sie vom Typ H5N1 oder H5N8 auftreten. Diese können bei Hausgeflügel wie Hühnern schwere Schäden an den Tierbeständen verursachen, da ein Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit verendet. Bei Kontakten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, wenn zum Beispiel beide im gleichen Gebiet nach Nahrung suchen, kann es zu einer Übertragung des Virus kommen. Das Virus kann aber auch von frei lebenden Wildtieren, Insekten, Schadnagern und auch von Menschen und Transportfahrzeugen, die nur mangelhaft gereinigt und desinfiziert wurden, weiter verbreitet werden. Sowohl das Auftreten der hochpathogenen als auch der niedrigpathogenen Form des Aviären Influenza-Virus ist anzeigepflichtig und wird durch Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung bekämpft.

Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich?

Eine Infektion des Menschen mit H5N8-Viren wurde Ende 2020 erstmals in Russland nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten. In Deutschland sind laut RKI bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit Vogelgrippeviren aufgetreten.

Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?

Grundsätzlich können alle Vogelarten an der Hochpathogenen Aviären Influenza (klassischen Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen, spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und erkranken i.d.R. nicht.

Quelle:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg

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