Geflügelpest Aufruf zur erhöhten Wachsamkeit 29. Oktober 2021

In Schleswig-Holstein wurde erstmals nach dem Sommer bei einem Wildvogel das Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) nachgewiesen. Weitere positive Nachweise folgten auch in anderen Bundesländern, u.a. in unmittelbarer Nähe zu Hamburg. Inzwischen ist auch der Ausbruch in einer Gänsehaltung in Schleswig-Holstein festgestellt worden. In Hamburg traten bislang noch keine HPAI-positiven Funde auf.

Entsprechend der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird das deutschlandweite Risiko für weitere Einträge in Geflügelhaltungen als hoch eingestuft. Daher sollten alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Hamburg sehr wachsam sein und sich zudem auf eine baldige Aufstallungspflicht vorbereiten.

Wir fordern alle Tierhalterinnen und Tierhalter auf, verstärkt auf die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um Ausbrüche in Geflügelbeständen weiter zu verhindern. Darüber hinaus werden auch Jägerinnen und Jäger gebeten, die Jagd auf Wassergeflügel einzuschränken, um infizierte Tiere nicht aufzuschrecken. Außerdem sollten Jägerinnen und Jäger nach einem Kontakt mit Wildvögeln Geflügelhaltungen in den nächsten 48 Stunden nicht betreten.

Hintergrund

Die Aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können.

Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf.

Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus dann in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden und dort zu hohen Tierverlusten führen. 

Sollten vermehrt Befunde von Geflügelpest bei Wildvögeln auftreten, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Fragen und Antworten zur Geflügelpest

Was ist die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest?

Das Wort „Vogelgrippe“ bezeichnet eine Geflügelerkrankung durch Vogel-Influenzaviren, die so genannte Aviäre Influenza. Diese Viren kommen natürlicherweise bei Geflügel vor und sind häufig harmlos. Es entstehen aber immer wieder neue Varianten, die beim Geflügel tödliche Erkrankungen hervorrufen können. In der Tiermedizin unterscheidet man zwischen Vögel stark krankmachenden (hochpathogenen) und wenig krankmachenden (niedrigpathogenen) Vogelinfluenzaviren. Der Begriff Geflügelpest bezieht sich auf die hochpathogenen Aviäre Influenza-Viren, wie sie vom Typ H5N1 oder H5N8 auftreten. Diese können bei Hausgeflügel wie Hühnern schwere Schäden an den Tierbeständen verursachen, da ein Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit verendet. Bei Kontakten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, wenn zum Beispiel beide im gleichen Gebiet nach Nahrung suchen, kann es zu einer Übertragung des Virus kommen. Das Virus kann aber auch von frei lebenden Wildtieren, Insekten, Schadnagern und auch von Menschen und Transportfahrzeugen, die nur mangelhaft gereinigt und desinfiziert wurden, weiter verbreitet werden. Sowohl das Auftreten der hochpathogenen als auch der niedrigpathogenen Form des Aviären Influenza-Virus ist anzeigepflichtig und wird durch Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung bekämpft.

Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich?

Eine Infektion des Menschen mit H5N8-Viren wurde Ende 2020 erstmals in Russland nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten. In Deutschland sind laut RKI bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit Vogelgrippeviren aufgetreten.

Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?

Grundsätzlich können alle Vogelarten an der Hochpathogenen Aviären Influenza (klassischen Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen, spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und erkranken i.d.R. nicht.

Quelle:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg

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