KÄRCHER „Danach kräht der Hahn“

Exklusiv für die Mitglieder der Bauern- und Winzerverbände bietet Kärcher Reinigungsgeräte für den landwirtschaftlichen Einsatz zu attraktiven Sonderkonditionen an.

■ Handliche Kaltwasser-Hochdruckreiniger

■ Platzsparende stationäre Melkstandreiniger

■ Effiziente Heißwasser-Hochdruckreiniger

■ Zuverlässige Nass-/Trockensauger

■ Zeit-u. kostensparende Zubehör-u. Reinigungsmittel Pakete

Im Anhang finden Sie den Flyer, die Produktblätter und das Bestellformular, gerne können Sie auch die Landingpage der Kärcher-Bauernverbandsaktion: www.kaercher.de/bauernverbandsaktion nutzen.

Für mobile Endgeräte gibt es einen QR-Code, der ebenfalls zur Landingpage führt.

 In den Aktions Unterlagen ist dieses Jahr das Winter-FIT Paket 1+2. Der Unterschied ist die Literleistung des Hochdruckreinigers pro Stunde. Mit diesem Winter-FIT Paket können die Landwirte ihren Maschinen-u. Fuhrpark winterfest machen. Dazu gibt es ein Anwendungsvideo. Der QR-Code mit dem Anwendungsvideo.

Gerne können Sie auch die Landingpage der Kärcher-Bauernverbandsaktion: www.kaercher.de/bauernverbandsaktion nutzen.

Das Bestellformular erhalten Sie über die Geschäftsstelle des BVHH auf Anfrage.

DBV Führungswechsel in Schleswig-Holstein

Unser Nachbarland hat einen neuen Präsidenten gewählt.

neuer Präsident Klaus-Peter Lucht (4. v. l.), neuer erster Vizepräsident Ludwig Hirschberg (li.) Foto: mbw

Am Dienstag, 16.August 2022 wurde vom Landeshauptausschuss Klaus-Peter Lucht als Nachfolger von Werner Schwarz gewählt. Auch der Posten des Vizepräsidenten wurde mit Ludwig Hirschberg vom Gremiuim des Verbandes neu besetzt.

Präsident Martin Lüdeke gratuliert recht herzlich im Namen des Vorstandes und der Geschäftsführung des BVHH und freut sich auf eine weitere angeregte und gute Zusammenarbeit der beiden DBV Landesverbände mit der neuen Besetzung des BVSH. Alles Gute und viel Erfolg!

Ebenso einen herzlichen Glückwunsch an das neue Vorstandsmitglied Sönke Holling.

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Pressemitteilung

Bauernverband – Erntebilanz 2022

Rukwied: Wiederum unterdurchschnittliche Ernte

Bauernverband - Erntebilanz 2022
Foto:DBV

Nach der vorläufigen Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) beläuft sich die Getreideernte im Jahr 2022 auf etwa 43 Millionen Tonnen. Damit wurden knapp 2 Prozent mehr geerntet als im vergangenen Jahr (42,0 Millionen Tonnen). Die aktuelle Erntemenge liegt allerdings immer noch sehr deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2014-2021 (ohne das extreme Trockenjahr 2018) in Höhe von 45,6 Millionen Tonnen. Ein großer Unsicherheitsfaktor ist in diesem Jahr die zu erwartende Erntemenge beim Körnermais. Dieser hat in vielen Regionen massiv unter der Trockenheit der letzten Wochen gelitten. Die Winterrapsernte beziffert der DBV auf gut 4 Millionen Tonnen.

„Die diesjährige Getreideernte fällt quantitativ gesehen im Gegensatz zum letzten Jahr etwas besser aus, die Qualitäten speziell beim Weizen lassen aber vielfach zu wünschen übrig. Die regionalen Unterschiede sind dabei noch stärker ausgeprägt als in den Vorjahren. Die in vielen Regionen des Landes lang anhaltende Trockenheit zeigt erneut, dass die Landwirte die Auswirkungen des Klimawandels sehr direkt zu spüren bekommen“, so der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. „Schaut man sich die Erträge in den letzten Jahren an, wird deutlich, dass es keinen Spielraum für weitere flächendeckende Einschränkungen bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln geben darf. Die von der EU-Kommission geplanten pauschalen Anwendungsverbote von Pflanzenschutzmitteln sind unverantwortlich und würden die Lebensmittelversorgung in Europa gefährden.“

Bis ins zeitige Frühjahr war die Entwicklung der Kulturen in fast allen Landesteilen zufriedenstellend. Ab März nahm die Niederschlagsmenge in einigen Regionen jedoch rapide ab, während andernorts normale Regenmengen zu verzeichnen waren. „Die Erträge und Qualitäten fallen dementsprechend je nach Niederschlagsverteilung sehr unterschiedlich aus“, erläutert Präsident Rukwied. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr, in dem die Getreideernte zum Wettlauf mit dem nächsten Schauer wurde, konnten die Mähdrescher dieses Jahr ungestört laufen, so dass vielerorts die Ernte bis zu drei Wochen früher als üblich beendet wurde. Nach wie vor leiden Herbstkulturen wie etwa Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben in den Dürregebieten inzwischen massiv, so dass auch hier regional mit erheblichen Ertragseinbußen gerechnet werden muss. Für die anstehende Raps- und Zwischenfrucht-Aussaat ist es mancherorts ebenfalls viel zu trocken. „Außerdem trifft die Dürre auch die Tierhalter. Zum Teil müssen bereits die Wintervorräte angebrochen werden, um die Futterversorgung sicherzustellen“, so Rukwied.

Für die einzelnen Kulturen legt der DBV die folgende Bilanz vor:

Winterweizen ist nach wie vor die bedeutendste Getreideart im deutschen Ackerbau mit einer Fläche von rund 2,9 Millionen Hektar. Im Bundesdurchschnitt wurde ein Ertrag von 7,5 Tonnen pro Hektar erzielt. Auf Basis der aktualisierten Anbaufläche ergibt sich eine Erntemenge von 21,8 Millionen Tonnen (Vorjahr: 21,0 Millionen Tonnen). Das ist nach wie vor aber deutlich weniger als im Mittel der Jahre 2014-2021 mit einer durchschnittlichen Erntemenge von knapp 24 Millionen Tonnen.

Der Anbau von Wintergerste erfolgte auf einer Fläche von rund 1,21 Millionen Hektar. Der Ertrag liegt im Bundesdurchschnitt bei 7,7 Tonnen pro Hektar, damit schneidet die Wintergerste besser ab als im langjährigen Mittel (7,2 t pro Hektar). In Summe wurden in 2022 ca. 9,3 Millionen Tonnen geerntet, was einer Steigerung von 5 Prozent oder etwa 475.000 Tonnen zum vergangenen Jahr entspricht.

Der Winterroggen fällt mit 590.000 Hektar Fläche unter das Niveau des Vorjahres. Auch die Erntemenge ging auf rund 3,16 Millionen Tonnen zurück.

Der Anbau von Sommergetreide wurde ausgeweitet: bei Sommerweizen auf gut 510.000 Hektar, bei Sommergerste auf rund 370.000 Hektar. Auf Grund des Flächenzuwachses sind die Erntemengen deutlich gestiegen: beim Sommerweizen auf 282.000 Tonnen und bei Sommergerste auf gut 2 Millionen Tonnen.

Die wichtigste Ölpflanze im deutschen Anbau ist Winterraps. Zur Ernte 2022 wurde Raps auf einer Fläche von 1.082 Millionen Hektar angebaut, was einem Anstieg von knapp 9 Prozent entspricht. Die Rapserträge liegen mit 3,7 Tonnen pro Hektar leicht über dem Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2021 (3,6 Tonnen pro Hektar). Insgesamt wurden 4 Millionen Tonnen geerntet.

Link zur Tabelle der Erntebilanz 2022

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GLÖZ 7 und 8

Fragen und Antworten zum Aussetzen von GLÖZ 7 und 8

Nachfolgend geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Standards für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, insbesondere zum Aussetzen von Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und Flächenstilllegung (GLÖZ 8).

Was verbirgt sich hinter GLÖZ?

Die sogenannten Cross-Compliance-Vorschriften der laufenden Förderperiode umfassen die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GaB) gemäß Unionsrecht und die auf nationaler Ebene aufgestellten Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ). Sie betreffen die folgenden Bereiche:

a) Umweltschutz, Klimawandel und guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen,
b) Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen,
c) Tierschutz.

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik legen die GaB und GLÖZ die Grundvoraussetzungen („Baseline“) fest, die die Landwirtinnen und Landwirte erfüllen müssen, wenn sie Direktzahlungen oder flächen- und tierbezogene Zahlungen der 2. Säule beantragen. Die „Baseline“ definiert, wo eine Förderung zusätzlicher, freiwilliger Maßnahmen erst beginnen kann.

Mit der neuen Förderperiode ab dem Jahr 2023 gilt die erweiterte Konditionalität, u. a. mit zusätzlichen einzuhaltenden GLÖZ-Standards. Besonders wichtige GLÖZ-Standards betreffen u.a. den Erhalt von Dauergrünland (GLÖZ 1), den Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2), die Einrichtung von Pufferstreifen entlang von Gewässern (GLÖZ 4) und die Bereitstellung von nichtproduktiven Flächen sowie den Erhalt von Landschaftselementen (GLÖZ 8).

Was beinhalten GLÖZ 7 und GLÖZ 8? Was ist daran jeweils neu?

GLÖZ 7 beinhaltet den Standard „Fruchtwechsel auf Ackerland“. Die Ausgestaltung dieser Regelung, wie der Anteil der Flächen, auf denen jedes Jahr ein Wechsel der Hauptkultur erforderlich ist, ist noch Gegenstand von Diskussionen mit der EU-Kommission. Die Unionsregelung eröffnet Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte Betriebe, wie z.B. Betriebe, die überwiegend Gras oder Grünfutter erzeugen oder einen hohen Dauergrünlandanteil haben sowie Öko-Betriebe.

GLÖZ 8 sieht die Verpflichtung zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche – mit dem Ziel des Erhalts und der Steigerung der Biodiversitätsleistungen – vor. Auch gibt es weiterhin ein umfassendes Beseitigungsverbot von Landschaftselementen, die in den genannten vier Prozent enthalten sind und ein Schnittverbot von Hecken und Bäumen während der Brutzeiten von Vögeln. Dem Vogelschutz dient zusätzlich ein Schutzzeitraum, in dem das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf Brachflächen untersagt ist.

https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-gloez/FAQ-gloez_List.html

Quelle: bmel.de

Agrarministerkonferenz
– Umlaufbeschluss –
gemäß Ziffer 7 der GO der AMK
Nr. 06/2022
Gegenstand: GLÖZ 7 und GLÖZ 8 im Jahr 2023
Berichterstatter: Bund
Bezug: ./.
Beschlussvorschlag
1. Die Agrarministerkonferenz nimmt die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1317
der EU-Kommission vom 27. Juli 2022 zur Kenntnis. Sie betont, dass die einmalige
Ausnahme bei GLÖZ 8 ausdrücklich dem Anbau von Kulturen für die menschliche
Ernährung dienen soll und nicht zu einem Verlust von Flächen führen darf, die bereits
in den letzten Jahren stillgelegt wurden und daher bereits dem Arten- und Klima-
schutz dienen.
2. Im Zuge dessen soll folgende Regelung zur Anwendung kommen:
Zusätzlich zu den Anrechnungsmöglichkeiten nach § 20 Abs. 1 GAP-Konditionalitä-
ten-Verordnung kann für das Antragsjahr 2023 auch eine Fläche angerechnet wer-
den, die für die Erzeugung von Getreide, Sonnenblumen und Leguminosen genutzt
wird, soweit der Betriebsinhaber für das Jahr 2023 nicht die Öko-Regelung nach den
Buchstaben a oder b des § 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Geset-
zes beantragt.
Satz 1 gilt nicht für Mais, Sojabohnen oder Niederwald mit Kurzumtrieb.
Satz 1 gilt ferner nicht für Flächen, die sowohl in einem Sammelantrag für das Jahr
2021 als auch in einem Sammelantrag für das Jahr 2022 nach § 10 Absatz 2
Nummer 6 der InVeKoS-Verordnung als nicht für die Erzeugung genutzte Flächen
oder nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der InVeKoS-Verordnung in Bezug auf die Flächen-
nutzung im Umweltinteresse als brachliegende Fläche angegeben wurden.Beschlussvorschlag3. § 18 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GLÖZ 7) wird für das Antragsjahr 2023 nicht
angewendet.
4. Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Län-
der werden diesen Beschluss der Beschlussfassung im Agrarausschuss des Bun-
desrates zugrunde legen. Sie stimmen ausdrücklich zu, dass der Europäischen Kom-
mission fristgerecht vor Abschluss des Verordnungsverfahrens die in Nummer 1 auf-
geführte Regelung als gefasster Beschluss gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Durchfüh-
rungsverordnung (EU) 2022/1317 mitgeteilt wird.
Sie stimmen weiterhin ausdrücklich zu, dass der GAP-Strategieplan mit den in die-
sem Beschluss aufgeführten und ggf. weiteren notwendigen Anpassungen, die mit
den Ländern abgestimmt sind, vor Abschluss des Änderungsverfahrens der Verord-
nung der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht wird.

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2. DBV-Erntemeldung: Trockenheit bremst Rückkehr zu gewohnten Weizenerträgen

Witterung und reduzierte Düngung hinterlassen Spuren bei der Qualität (Pressemitteilung)

Gerste kurz vor der Ernte – Foto:S.Meyer

In den letzten Tagen wurde die Weizenernte in vielen Regionen Deutschlands weitgehend abgeschlossen. Während in einigen Trockengebieten die Erträge bis zu 15 % unter dem langjährigen Mittel blieben, wurden anderswo ansprechende Erntemengen eingefahren. Insgesamt rechnet der DBV beim Weizen nun mit einer Ernte von über 21 Mio. Tonnen. Das liegt zwar leicht über dem Niveau von 2021, bleibt aber immer noch um eine Größenordnung von 10 bis 12 % unter dem Mittel der zurückliegenden Jahre. Deutlich zu erkennen ist dabei, dass der Nordosten Deutschlands wesentlich stärker unter der Trockenheit gelitten hat als der Rest des Landes. Aber auch in den Regionen, in denen die Erntemengen positiv überraschten, gibt es durchwachsene Befunde. Insbesondere dort liegt der preisbestimmende Rohproteingehalt spürbar unter den Werten der zurückliegenden Jahre. Das ist den Witterungsbedingungen, aber auch den im Zuge der Düngeverordnung reduzierten Stickstoffgaben zuzuschreiben und dürfte dazu führen, dass weniger Weizen in Backqualität verfügbar sein wird.

Beim Roggen und der Triticale sieht es derzeit danach aus, dass die Mengen des letzten Jahres erreicht werden können. Über die Qualtäten kann hier noch keine gesicherte Aussage getroffen werden.

Der Raps hingegen überrascht positiv und liegt nach den derzeitigen Zahlen mit ca. 3,7 t über dem Wert von 2021 (3,5 t/ha). Die Ölgehalte sollen zufriedenstellend ausfallen.

Große Sorgen machen sich die Tierhalter in den Trockengebieten hinsichtlich der Versorgung mit Grünfutter. Hier ist der zweite Grünlandschnitt sehr dürftig oder vereinzelt auch komplett ausgefallen. Auch der Silomais hat unter der Witterung der letzten Wochen massiv gelitten, so dass die Futterknappheit nach DBV-Einschätzung größer zu werden droht.

In dieser Tabelle finden Sie die aktuelle Ernteschätzung für Deutschland, die sich aus den Meldungen der Landesbauernverbände zusammensetzt.

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