Geflügelpest

Nachweis bei einem Wildvogel in Hamburg

15. November 2021 16:15 Uhr

Nachdem in Norddeutschland bei immer mehr Wildvögeln und auch in Tierhaltungen der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen wurde, gibt es nun auch in Hamburg den ersten positiven Nachweis in diesem Herbst bei einer Möwe. Das Tier wurde auf dem Fischmarkt aufgefunden und der Ausbruch der Geflügelpest am 15.11.21 nach Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut festgestellt. Zum Schutz der Geflügelbestände gilt bereits seit 6. November 2021, eine Stallpflicht für Geflügel. Zudem sollen Hamburger:innen Funde toter Vögel über eine 24-Stunden-Hotline melden.

In Hamburg gilt wieder die Stallpflicht

Mit der hamburgweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Die Maßnahme trat am 6. November, in Kraft. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die entsprechenden Verfügungen der Bezirke finden Sie hier.

Die Stallpflicht senkt das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest auf Geflügelbestände deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz fordert Tierhalter:innen auf, die Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. Wechseln der Schuhe vor Betreten der Stallungen, Futter vor Vogeleinflug schützen etc.) konsequent einzuhalten.

Wer viele tote Vögel an einem Ort entdeckt oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte dies melden. In Hamburg wurde dafür eine Hotline unter der Telefonnummer 040 42837-2200 eingerichtet, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist.

Darüber hinaus werden Jäger:innen gebeten, die Jagd auf Wassergeflügel einzuschränken, um infizierte Tiere nicht aufzuschrecken. Nach Kontakt mit Wildvögeln sollten sie zudem Geflügelhaltungen in den nachfolgenden 48 Stunden nicht betreten.

Sollten vermehrt Befunde von Geflügelpest bei Wildvögeln auftreten, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.


Sollten vermehrt Befunde von Geflügelpest bei Wildvögeln auftreten, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Die entsprechenden Verfügungen der Bezirke finden Sie hier:

Quelle: hamburg.de

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