Koalitionskompromiss zur Gewinnglättung muss nachgebessert werden

Pressemitteilung DBV vom 27.10.2016
Entlastungswirkungen stark eingeschränkt

(DBV) „So sinnvoll das geplante Unterstützungspaket für die Landwirtschaft ist, so wenig hilfreich ist der Kompromiss bei der Ausgestaltung der steuerlichen Regelung zur Gewinnglättung“, stellt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, fest. Die jetzt vorliegenden Details aus dem Gesetzentwurf zu Milchmarktsondermaßnahmen verdeutlichten, dass gerade die infolge der angespannten Marktsituation derzeit mit Verlusten wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe keine nachhaltigen steuerlichen Entlastungen erwarten können. Dies resultiert unter anderem aus der auf Drängen der SPD vorgenommenen Festlegung fester Betrachtungszeiträume für die dreijährige Gewinnglättung (2014 bis 2016, 2017 bis 2019, 2020 bis 2022 und 2023 bis 2025).

„Vom politischen Versprechen einer Entlastung zur besseren Risikovorsorge ist in diesem Punkt nicht mehr viel übrig geblieben“, resümiert Rukwied. Der DBV halte daher den jetzt getroffenen Kompromiss von CDU/CSU und SPD zur Einführung steuerlicher Hilfen für die Landwirtschaft in Form einer tariflichen dreijährigen Gewinnglättung für nicht ausreichend. Spürbare Effekte von dieser nunmehr geänderten und zudem noch befristeten Glättungsregelung im Sinne einer nachhaltigen Risikovorsorge seien kaum zu erwarten. „Wir brauchen variable Betrachtungszeiträume und eine unbefristete Regelung“ fordert der Bauernpräsident. Weiterhin ungelöst bliebe auch das Erfordernis, alle Betriebsformen, also auch die juristischen Personen, die Landwirtschaft betreiben, gleichwertig in die vorgesehenen Entlastungen mit einzubeziehen.