Moorschutz mit Freiwilligkeit, Verlässlichkeit und Förderung umsetzen

Moorschutz mit Freiwilligkeit, Verlässlichkeit und Förderung umsetzen
Foto: pixabay_Herbert Aust

Bauernverband zur Unterzeichnung der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorschutz

Pressemitteilung

Anlässlich der Unterzeichnung der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz durch die beiden Bundesministerinnen Klöckner und Schulze betont der Deutsche Bauernverband: Die geplante großflächige Wiedervernässung von Moorstandorten kann nur in Kooperation mit den Menschen in den betreffenden ländlichen Räumen und insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieben angegangen werden. Dabei dürfen nur freiwillige und einvernehmliche Lösungen umgesetzt werden. Die Tragweite dieses Vorhabens wird bisher unterschätzt: Es geht um Standorte, die mit staatlicher Unterstützung über Jahrhunderte und bis in die jüngere Vergangenheit hinein für die Landwirtschaft zur Sicherung der Ernährung urbar gemacht wurden, um mehr als eine Million Hektar landwirtschaftlicher Flächen, um ländliche Infrastruktur, Siedlungen und ganze Dörfer. Moorschutz steht und fällt mit den wirtschaftlichen Perspektiven für die Betriebe und für die betroffenen Regionen. Langfristige Planungen, volle Transparenz und umfassende Beteiligung der betroffenen Landwirte und Grundeigentümer sind unverzichtbar.

Die Bund-Länder-Zielvereinbarung erkennt die Brisanz des Themas und die Notwendigkeit einer einvernehmlichen Lösung mit den betroffenen Bürgern, Grundeigentümern und Landwirten an. Landwirtschaftliche Betriebe brauchen eine langfristige und verlässliche Einkommensperspektive und Möglichkeiten zur Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung, zum Beispiel mit einem gesteuerten Wasserstandsmanagement. Bundes- und Landesregierungen werden sich daran messen lassen müssen, ob die Zusagen der Vereinbarung zum Moorbodenschutz eingehalten werden. Dazu braucht es allerdings mehr Substanz und Verbindlichkeit als beispielsweise 5-jährige Umweltprogramme zum Anbau von Paludikulturen. Die Freiwilligkeit darf ebenfalls nicht konterkariert werden, indem die Nutzung von Moorbodenstandorten zunehmend ordnungsrechtlich oder über Vorgaben der europäischen Agrarpolitik eingeschränkt wird und die Landwirte und Grundeigentümer schleichend aus der Nutzung verdrängt und enteignet werden.

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