Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: Arbeitswertnachweis 2016

Pressemitteilung der SVLFG vom 12.12.16

Daten an LBG bis 11. Februar melden!

Ab Mitte Dezember versendet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) die Arbeitswertnachweise an alle Unternehmen, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird.

Mit diesem Formular bittet die LBG wie jedes Jahr um Übermittlung der zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten:

  • Anzahl der vom Unternehmer, Mitunternehmer und Gesellschafter im Jahr 2016 geleisteten Arbeitstage,
  • Anzahl der vom Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner im Jahr 2016 geleisteten Arbeitstage,
  • Anzahl der Beschäftigten und Aushilfen mit den geleisteten Arbeitsstunden und dem in 2016 gezahlten Bruttoarbeitsentgelt.

Nachzuweisen sind ferner die Arbeitstage der unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen, die Arbeitsstunden der Praktikanten und der 1-Euro-Jobber mit dem errechneten Mindestentgelt sowie die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen des Jahres 2016.

Nebenunternehmen – Änderung zum Vorjahr

Ab dem Jahr 2016 werden die Daten für Nebenunternehmen nicht mehr mit einem separaten Fragebogen erhoben. Sofern die Zuständigkeit der LBG ebenfalls für einen gewerblichen Nebenbetrieb, zum Beispiel Einzelhandel oder Tiefbau, gegeben ist, sind die Arbeitstage aller dort tätigen Personen in einer Summe in dem dafür vorgesehenen Meldeblock im Arbeitswertnachweis einzutragen. Sofern Pferdehaltung als Nebenunternehmen betrieben wird, ist als Berechnungsgrundlage die Anzahl (durchschnittlicher Jahresbestand) der Tiere anzugeben.

Extranet – die schnelle, sichere und portosparende Übermittlung

Wie bisher haben Produktions- und Dienstleistungsbetriebe der ehemaligen BG für den Gartenbau unverändert die Möglichkeit, die Arbeitswerte bequem über das Internet an die LBG zu übermitteln. Für alle anderen Mitglieder wird diese Möglichkeit aktuell geprüft.

In dem kennwortgeschützten Bereich können die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten online gemeldet werden. Die einfache und bedienerfreundliche Anwendung enthält sämtliche zur Meldung erforderlichen Informationen und Erläuterungen und ist unter www.svlfg.de > Extranet zu erreichen.

Sofern noch keine Zugangsdaten vorhanden sind, können diese dort direkt bei der SVLFG angefordert werden.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.