Subventionen für die Landwirtschaft

Fakten zur Agrarförderung

Die Ampelkoalition plante ursprünglich für den Haushalt 2024, die Agrardieselrückvergütung und die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ersatzlos zu streichen. Allein diese beiden Maßnahmen würden für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland eine Mehrbelastung von rund 920 Mio. Euro pro Jahr bedeuten. Eine Steuererhöhung in dieser Größenordnung für eine einzige Branche ist bisher beispiellos und grob unverhältnismäßig. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die Bundesregierung an einer Mehrbelastung von rund 440 Mio. Euro durch die Abschaffung des Agrardiesels fest.

Eine Steuererhöhung in dieser Größenordnung für eine einzige Branche ist bisher beispiellos und grob unverhältnismäßig. Die Landwirtschaft hat bereits empfindliche Einschnitte zu tragen: Hier sind beispielsweise zu nennen Streichungen im Agrarhaushalt in Höhe von 375 Mio. Euro (in der GAK, beim Investitions- und Zukunftsprogramm und bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung), Einschränkungen bei der Umsatzsteuerpauschalierung mit zusätzlichen jährlichen Zahllasten in Höhe von 350 Mio. Euro sowie nach der jüngsten GAP-Reform eine empfindliche Reduzierung der direkten Einkommenswirksamkeit beider Säulen gegenüber der GAP-Periode 2014-2022 um rund 30 Prozent.

Aktuell wird viel über die „hoch subventionierte Landwirtschaft“ diskutiert und dass die Agrardiesel-Bauernproteste angesichts dessen unangemessen seien. Warum das nicht stimmt – ein Faktencheck.

Steuerrückerstattung beim Agrardiesel ist keine „Subvention“

Die geplante Streichung der Agrardieselrückerstattung ist eine Steuererhöhung. Bislang zahlen Landwirte einen reduzierten Steuersatz auf Agrardiesel, um diesen auf den EU-Durchschnitt zu bringen. Die bisherige Agrardieselrückerstattung stellt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Landwirte innerhalb der EU her. Zudem sind Landwirte in der Regel mit ihren Traktoren mehrheitlich auf landwirtschaftlichen Wegen und Feldern und eben nicht auf Hauptverkehrsstraßen unterwegs, für deren Unterhalt die Dieselsteuer gedacht war.

Übrigens: Niemand käme auf die Idee, die Mineralölsteuer für Heizöl auf das Niveau der Energiesteuer für Diesel anzuheben (6,14 Cent/Liter gegenüber +47,04 Cent/Liter) und würde das ernsthaft als Subventionsabbau bezeichnen.

„Subventionen“ sind ein Lastenausgleich für gesellschaftlich gewünschte Leistungen

Finanzielle Unterstützungszahlungen an die Landwirtschaft sind heutzutage an klare Bedingungen geknüpft, insbesondere an Umwelt- und Biodiversitätsmaßnahmen. So kommt eine Studie aus dem Jahr 2017 zu den Kosten europäischer Umweltstandards und den zusätzlichen Auflagen in der deutschen Landwirtschaft zu dem Ergebnis, dass die EU-Standards und Auflagen für die deutsche Landwirtschaft um rund 4,1 Milliarden Euro oder 246 Euro je Hektar höher liegen als die Anforderungen im internationalen Wettbewerb.

Nur noch 44 Prozent der EU-GAP-Mittel fließen als Basisprämie auf die Höfe

Den 2017 ermittelten Mehrkosten für nationale und EU-Standards in Höhe von 4,1 Milliarden Euro standen 2022 noch rund 2,8 Milliarden Euro Basisprämie aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gegenüber. Das sind nur noch rund 44 Prozent der gesamten GAP-Mittel – Tendenz stark fallend. Auf der anderen Seite sind mit der GAP-Reform 2023 weitere aufwendige Auflagen wie z. B. Stilllegung, Fruchtwechsel, Moorschutz, Mindestbodenbedeckung, Grünlanderhalt hinzugekommen, die kaum wirtschaftlich honoriert, sondern als Basispflichten der „erweiterten Konditionalität“ vorausgesetzt werden. Mit der nächsten GAP-Reform sollen die Basisprämien zudem perspektivisch auslaufen.

Förderprogramme decken nur einen Teil der Mehrkosten – der Rest muss am Markt erwirtschaftet werden

Insbesondere bei nationalen Förderprogrammen wird nur ein Teil der Mehrkosten für mehr Tierwohl oder Umweltschutz übernommen. So ist etwa im geplanten Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen vorgesehen, dass nur maximal 60 Prozent der Investitionskosten sowie 80 Prozent der laufenden Mehrkosten für mehr Tierwohl gefördert werden. Die weiteren Mehrkosten muss der Landwirt im Markt erlösen – oder er macht mit mehr Tierwohl ein Minusgeschäft. Derartige Förderungen dienen übrigens in erster Linie den Verbraucherinnen und Verbrauchern, damit es diesen beim Einkauf preislich leichter fällt, sich für mehr Tierwohl zu entscheiden.

Andere Bereiche des Lebens werden weitaus stärker „subventioniert“ als die Landwirtschaft

Deutschland fördert und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen. Bestes Beispiel hierfür ist seit über 20 Jahren die EEG-Umlage zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Diese belief sich lange Zeit auf zehn bis 17 Milliarden Euro jährlich. Laut aktuellem Subventionsbericht erhalten 2024 die gewerbliche Wirtschaft 26,9 Mrd. Euro, der Wohnungsbau 22,3 Milliarden Euro und der Verkehrssektor 9,2 Mrd. Euro Bundesmittel. Der Anteil für die Ernährung, die Landwirtschaft und den Verbraucherschutz fällt dabei mit 2,4 Mrd. Euro eher moderat aus.

Die EU-Agrarförderung ist im Vergleich zum Bundeshaushalt ein kleiner Topf

Zwar bilden die EU-Mittel für Natürliche Ressourcen und Umwelt weiterhin etwa rund ein Drittel des EU-Haushalts. Dieser täuscht aber über das eher kleine Finanzvolumen hinweg. Zum einen fließen längst nicht alle Gelder auf landwirtschaftliche Betriebe, sondern insbesondere in die Stärkung der ländlichen Räume und des Umweltschutzes – häufig gemeinsam umgesetzt mit Landwirten; zum anderen erhielt Deutschland zuletzt rund 14 Mrd. Euro (2022: 14,16 Mrd. €) aus Brüssel. Das entspricht knapp drei Prozent des Bundeshaushalts. Davon standen den Landwirten nur 2,8 Milliarden Euro als Basisprämie zur Verfügung, weitere Mittel gab es nur zur Stärkung kleiner Betriebe, für Junglandwirte oder für zusätzliche Umweltmaßnahmen. Zum Vergleich: Die Basisprämie entsprach damit in etwa den Steuermindereinnahmen für die Steuerbefreiung der gesetzlichen oder tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (3,2 Mrd. Euro).

Eine Landwirtschaft ohne „Subventionen“ führt zu mehr Importen und weniger regionaler Herkunft

Wenn die Landwirtschaft keine Subventionen mehr erhält, fehlt den Landwirten rund die Hälfte ihres Einkommens. Das würde für viele Bauernfamilien das Aus ihres Betriebes bedeuten. Der Strukturwandel würde zum Strukturbruch und die Betriebe müssten ihre Produktion – Ackerbau wie Tierhaltung – massiv intensivieren, um auf den weltweiten Agrarmärkten wettbewerbsfähig zu sein. Letztendlich könnte dies auf Kosten von Tierwohl und Umweltschutz gehen. Alternativ könnte man vermuten, dass dann die Lebensmittelpreise steigen würden. Zum einen treffen aber – gerade in Zeiten der Inflation – teurere Lebensmittelpreise Menschen mit geringem Einkommen besonders stark; zum anderen würden dann verstärkt Lebensmittel aus anderen Ländern importiert, so dass hiervon die heimischen Landwirte wenig haben und wir wenig Einfluss auf Produktionsstandards nehmen können.

Mahnfeuer Aktionstag 26.01.24

Mahnfeuer in Harburg, Foto:privat

wir rufen unsere Mitglieder dazu auf, am 26.01.2024 im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages die Landwirtschaft weiterhin sichtbar zu machen.

Wir möchten vorschlagen, dass Sie in Ihrer dörflichen Gemeinschaft ein Mahnfeuer organisieren. Unterstützen können Sie die Mahnfeuer durch die Lichter/Rundumleuchten Ihrer Schlepper. Als geeignet halten wir den Freitagnachmittag ab 16:30 Uhr

Die Demonstrationen in den letzten Wochen in Hamburg , deutschlandweit und die Großdemonstration am 15.01.24 in Berlin haben  die Landwirtschaft wieder ins Bewusstsein der Bürger gebracht. Wir haben in der Geschäftsstelle viel Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten.
Ein Ergebnis unseres Protestes ist, dass die Kfz-Steuerbefreiung vom Tisch ist. Beim Agrardiesel liegt bisher leider nur ein  Kompromiss vor. Die politische Arbeit des DBV läuft im Rahmen der Grünen Woche auf Hochtouren.



Birgit Locher und Catharina Haenning im Gespräch mit dem Bundeskanzler

Die Hamburger Vorstandsmitglieder sind derweil aktiv in Gesprächen mit unseren Hamburger Bundestagsabgeordneten zur Übergabe unseres aktuellen Positionspapiers.

Herr Ploß (CDU Bundestagsabgeordneter) und Martin Lüdeke, Foto: S. Meyer

 

Ehrenpräsident Heinz Behrmann und Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen)

Vorstandsmitglied Frederik Schmoldt, Jennifer Jasberg (Bündnis 90/Die Grünen), Präsident Martin Lüdeke

Aufruf zur Bauerndemo für Agrardiesel

Bauern protestieren gegen Haushaltskürzungen

Unter dem Motto: „Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!“ ruft der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit den Landesbauernverbänden zu einer Demonstration und Kundgebung in Berlin auf. Alle Landwirtinnen und Landwirte, alle Berufsvertretungen sowie die gesamte Agrarwirtschaft sind aufgerufen, sich am kommenden Montag, 18.12.2023 um 11:00 Uhr, am Brandenburger Tor (Westseite) einzufinden. Gemeinsam werden sie ihre Empörung über die Pläne der Bundesregierung, den Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft zu streichen, zum Ausdruck bringen. Die Bauern werden ihren Unmut auch mit einer großen Zahl an Traktoren in Berlin zeigen. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert die Ampelregierung auf, die Pläne zur Streichung des Agrardiesels und der KFZ-Steuerbefreiung zurückzuziehen. „Zu viel ist zu viel! Wenn diese Pläne nicht zurückgenommen werden, wird es heftigen Widerstand geben.“

Radikale Vereinfachung bei EU-Fördermaßnahmen gefordert

DBV-Pressemitteilung vom 17.03.17

DBV-Präsidium verabschiedet Positionspapier zum „Neustart“ der ELER-Förderung

(DBV) Die Umsetzung der EU-Förderung hat bei vielen Maßnahmen in der zweiten Säule ein bürokratisches Ausmaß erreicht, das auf Fördernehmer abschreckend wirkt und die eigentlichen Förderziele in den Hintergrund treten lässt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert daher grundlegende Vereinfachungen bei der Umsetzung der EU-Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. In einem Positionspapier betont das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes die Bedeutung einer effizienten und ergebnisorientierten europäischen Förderpolitik für die ländlichen Räume, die die Ziele der EU für die ländliche Entwicklung wirksam stützt und zugleich den Mitgliedstaaten und Regionen einen möglichst großen, ausreichend dezentralen Gestaltungspielraum gewährt. Dazu ist dringend ein Kurswechsel erforderlich.

Die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit müssen gestärkt werden, indem die EU nur wesentliche Ziele (Kernziele) vorgibt und mit den Mitgliedstaaten/Regionen Vereinbarungen auf der Ebene von Zielen trifft. EU-Vorgaben zu Verfahren, Antrag, Bewilligung, Kontrolle, Sanktionierung, Publizität sowie Details zu Bewirtschaftung, Zeiträumen/Zeitpunkten oder Flächenpauschalen würden entfallen.

In seinem Positionspapier fordert der DBV vor allem eine Abkehr von der bestehenden „Misstrauens- und Kontrollkultur“. Anstatt eines vielschichtigen Prüf- und Kontrollsystems, in dem die Europäische Kommission und der Europäische Rechnungshof die Kontrolle der Kontrolle ausüben, wird ein einziges Kontrollsystem (Single Audit-System) gefordert, und das sowohl in der zweiten als auch in der ersten Säule der GAP. Ein solches Single Audit-System, wie es bei den anderen Strukturfonds bereits heute gang und gäbe ist, würde vor allem den Anlastungsdruck nehmen und damit den Mechanismus der extremen Fehlervermeidung durchbrechen helfen.

Schließlich müssen die Verwaltungsvorgaben praxisgerecht und der Kontrollrahmen angemessen sein. Sanktionsfähige Fehler müssen von ihren Auswirkungen her bedeutend und vorsätzlich sein. Geringfügige Abweichungen oder Fehler formaler Natur müssen durch angemessene Bagatellgrenzen und Pauschalierungsmöglichkeiten von der Qualifizierung als Fehler ausgenommen werden. Auch in der ersten Säule der GAP müssen Bagatell- und Toleranzgrenzen genauso auf ein „vernünftiges Maß“ angehoben werden.

Das Positionspapier finden Sie unter www.bauernverband.de/neustart-eler zum Download.

Bis zum 2. Mai 2017 mitmachen und mitgestalten!

DBV-Pressemitteilung vom 03.03.17

DBV zur Online-Befragung der EU zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) ruft Landwirte und Landwirtinnen dazu auf, sich in den kommenden Wochen aktiv an der öffentlichen Online-Konsultation der EU-Kommission zur „Modernisierung und Vereinfachung“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) zu beteiligen. Bis zum 2. Mai 2017 kann der Fragebogen ausgefüllt werden. Im Herbst will die EU-Kommission dann Vorschläge zur GAP nach 2020 vorlegen.

Nach Einschätzung des DBV haben die vergangenen beiden wirtschaftlichen Krisenjahre gezeigt, wie wichtig eine solide, verlässliche und starke Agrarpolitik ist. Diese Tatsache sollte im Rahmen der Online-Konsultation hervorgehoben werden.

Die Online-Konsultation bietet eine Chance zur Beteiligung für alle Landwirte, andere Betroffene und landwirtschaftliche Organisationen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist ganz besonders die Erfahrung aus der täglichen landwirtschaftlichen Praxis gefragt. Landwirte und Landwirtinnen sollten sich daher zahlreich mit ihren Beiträgen an der Online-Befragung beteiligen. Es sind die Landwirtschaftsbetriebe, die wissen, was eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gemeinsame EU-Agrarpolitik leisten muss. Für die Teilnahme geht es hier zum Fragebogen: http://bit.ly/2jK50H4.

Wie der Deutsche Bauernverband sich an der öffentlichen Konsultation beteiligt hat und weitere Hintergrundinformationen sind auf www.bauernverband.de/gap-konsultation-2020 zu finden.

Das Memorandum des Deutschen Bauernverbandes zur Gestaltung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik bis 2020 und nach 2020 ist über www.bauernverband.de/gap-memorandum-2020 abrufbar.

Rukwied „Die EU mit einer starken Agrarpolitik ist unverzichtbar“

DBV – Pressemitteilung vom 10.02.17

Agrarpolitischer Abend des DBV in Brüssel

(DBV) „Die Europäische Union ist für Frieden, Freiheit und eine positive wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Sie muss in ihren Strukturen und Politikbereichen weiterentwickelt und darf nicht in Frage gestellt werden. Denn gerade in politisch schwierigen Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, wird die EU zu einem nationalen und internationalen Stabilitätsfaktor. Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik verfügen wir über einen starken Grundpfeiler dieser EU.“ Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf dem agrarpolitischen Abend des DBV in Brüssel. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der bisherige Leiter des Brüsseler DBV-Büros, Willi Kampmann, in den Ruhestand verabschiedet und sein Nachfolger, Dr. Simon W. Schlüter, offiziell eingeführt.

Rukwied betonte, dass die EU-Agrarpolitik ab 2020 auf der Basis der heutigen Leistungen weiterentwickelt werden muss. „Wir benötigen eine Evolution der Gemeinsamen Agrarpolitik, keine Revolution und keine Schwächung. Vielmehr ist eine starke EU-Agrarpolitik mit der Erhaltung und Stärkung des Zwei-Säulenmodells unser Ziel“, so der Bauernpräsident. Für die Landwirte in der EU sei eine starke erste Säule Grundvoraussetzung für ihr wirtschaftliches Überleben. Die zweite Säule müsse wegen zusätzlich neuer Herausforderungen wie den Klimawandel, Innovationen und Investitionen in nachhaltige Technologien für Umweltschutz und Tierwohl aufgewertet werden.

„Ein wichtiger Teil der Evolution ist auch die Vereinfachung der EU-Agrarpolitik. An der Bürokratie verzweifeln nicht nur unsere Landwirte, sondern ersticken auch die staatlichen Verwaltungen. Nicht nur die Regelungen müssen einfacher werden, wir müssen auch die Last der Kontrollen reduzieren“, betonte Rukwied.

DBV: GAK-Erweiterung erfordert höheren Mitteleinsatz

DBV-Pressemitteilung vom 12.12.16

Erweiterung darf nicht zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen

(DBV) Die von den Agrarministern von Bund und Ländern beschlossene Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um weitere Maßnahmen im Rahmen der PLANAK-Sitzung am 8. Dezember bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) positiv. Der DBV betont jedoch erneut, dass für die zusätzlichen Maßnahmen mehr Mittel notwendig seien. Auf keinen Fall dürfe die in 2016 begonnene und in 2017 fortgesetzte Erweiterung des Förderspektrums der Gemeinschaftsaufgabe zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen. Die für neue Maßnahmen eingeplanten zusätzlichen Finanzmittel von 30 Millionen Euro (2016) und 10 Millionen Euro (2017) sind daher aus Sicht des DBV zwar ein wichtiger erster Schritt. Doch weitere Aufstockungen der Finanzmittel müssten folgen.

Zu den zusätzlichen Maßnahmen gehören Projekte wie „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“, die 2016 durch einen Umlaufbeschluss des PLANAK zur nachträglichen Ergänzung des Rahmenplans 2016 bereits förderfähig wurden. Dazu kommen nunmehr ab 2017 die „Umnutzung dörflicher Bausubstanz“ sowie „Nichtproduktiver investiver Naturschutz“, wozu die Förderung von Investitionen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Feuchtbiotopen, Hecken, Feldgehölzen, Biotopverbund und Ähnlichem zählen. Ausdrücklich begrüßt der DBV den Beschluss des PLANAK, die Förderung gemeinschaftlicher Beregnungsanlagen fortzusetzen

Umsetzung des nationalen Hilfsprogramms für Milchbauern erkennbar

DBV-Pressemitteilung vom 09.12.16

DBV informiert über Milchsonderbeihilfe

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat auf seinen Internetseiten umfangreiche Informationen für Milchbauern zur Verfügung gestellt, mit denen die derzeit erkennbaren Details für die nationale Milchsonderbeihilfe beschrieben werden. Diese wird voraussichtlich von Februar bis April 2017 in die Umsetzung kommen, wenn der Bundesrat am 16. Dezember 2016 die dafür nötigen Beschlüsse fasst. Auf Grund des vorgesehenen äußerst ambitionierten Zeitplans informiert der DBV schon heute über die derzeit erkennbaren Details des Programmes, um interessierten Landwirten eine fristgerechte Antragstellung zu erleichtern.

Ab Beginn des neuen Jahres werden Landwirte voraussichtlich bis zum 16. Januar 2017 die Möglichkeit erhalten, einen Beihilfeantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu stellen. Milchbauern, die im Zeitraum von Februar bis April 2017 ihre Milchanlieferung im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum nicht steigern, erhalten vollen Zugang zur Beihilfe.

Der DBV begrüßt, dass die Europäische Union und der Bund insgesamt 116 Millionen für ein Programm zur Unterstützung der deutschen Milchproduzenten zur Verfügung gestellt haben.

Die Informationen zum Programm sind abrufbar unter: www.bauernverband.de/nationale-massnahmen-milch.

 

Bundesagrarhaushalt 2017 setzt positive Zeichen für die Landwirtschaft

DBV-Pressemitteilung vom 24.11.16

Unterstützung muss rasch bei den Betrieben ankommen

(DBV) Der vom Bundestag am 24. November abschließend beratene Bundesagrarhaushalt (Einzelplan 10) für das Jahr 2017 beinhaltet aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) viele Elemente, die die Landwirtschaft in Deutschland unterstützen. Positiv bewertet der DBV den erhöhten Bundeszuschuss zur Unfallversicherung sowie die vorgesehenen speziellen Finanzhilfen für Milchviehhalter. Auch die deutliche Steigerung der Ausgaben für Forschung und Innovation, die Aufstockung der GAK-Mittel, der Ausbau des Anreizprogramms „Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau“, des Bundesprogramms Ökolandbau sowie der hohe Mittelzuwachs für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BuLE) setzen Zeichen, die der landwirtschaftliche Berufsstand anerkennt. Ebenso begrüßt der DBV die Einführung eines Bürgschaftsprogramms zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der DBV bei der Neuregelung für die steuerliche Gewinnglättung, für die bereits 50 Millionen Euro angesetzt sind. Die Große Koalition muss diese Lösung jetzt unverzüglich entscheiden und auf den Weg bringen, damit die geplante Entlastung auf den Betrieben auch tatsächlich zügig ankommt. Kritisch sieht der DBV auch die hohe „globale Minderausgabe“ von gut 57 Millionen Euro, die im Einzelplan 10 im Laufe des Jahres 2017 „erwirtschaftet“ werden müssen.

Zur Verbesserung der Liquidität in den Milchviehbetrieben stehen im Bundesagrarhaushalt 2017 58 Millionen Euro bereit, um die europäischen Hilfen in gleicher Höhe aufzustocken. Der DBV bedauert, dass diese Mittel an ein einzelbetriebliches Mengenregime gebunden sind und viel zu spät kommen. Die in diesem Jahr begonnene und in 2017 fortgesetzte Erweiterung des GAK-Förderspektrums erfordert entsprechend höhere Mittelansätze und darf nicht zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen. Die für neue GAK-Maßnahmen vorgesehenen Mehrmittel in 2016 von 30 Millionen Euro und in 2017 von zusätzlichen 10 Millionen Euro sind daher aus DBV-Sicht ein wichtiger erster Schritt. Weitere Mittelaufstockungen sollten folgen.

Die Aufstockung des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BuLE) von bislang 10 auf 55 Millionen Euro in 2017 stellt hohe Erwartungen an die Umsetzung. Gefordert sind nun innovative Konzepte, Modelle und Vorhaben, die zur Attraktivität ländlicher Räume als Wirtschafts- und Lebensraum beitragen. Der „Experimentierkasten“ BuLE muss dabei auch vollumfänglich die Belange der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigen.

Der Agrarhaushalt hat 2017 ein Volumen von 6,0 Milliarden Euro, 407 Millionen Euro oder gut 7 Prozent mehr als in 2016. 100 Millionen Euro, die bislang im Haushalt des Bundesfinanzministeriums für den GAK-Hochwasserschutz verankert waren, sind jetzt im Einzelplan 10 veranschlagt. Insgesamt knapp 50 Millionen Euro entfallen auf Investitionen in die Forschung von Hochseefischerei. Auch der gesundheitliche Verbraucherschutz erfährt eine Etataufstockung, und zwar um 15 Millionen Euro. Die Innovationsförderung steigt von 39 auf 53 Millionen Euro. Die Zuschüsse für das Bundesprogramm Ökolandbau werden um 3 auf 20 Millionen Euro erhöht.

„Direktzahlungen werden auch nach 2020 in der Agrarpolitik bedeutend bleiben“

DBV Pressemitteilung vom 11.11.16

Stellvertretender Generalsekretär Hemmerling bei der Agrarsozialen Gesellschaft

(DBV) „Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden auch nach 2020 in der EU-Agrarpolitik bedeutend bleiben. Gleichzeitig wird die Förderung von Investitionen, Innovationen und ländlichen Infrastrukturen wichtig sein“, erklärte Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), bei der Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft in Göttingen. „Die Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft sind vielfältig und reichen vom Generationswechsel in den Betrieben über die Digitalisierung bis hin zur besseren Präsenz an außereuropäischen Absatzmärkten und zum Klimawandel“, schätzte Hemmerling ein. Insgesamt seien die EU und die Mitgliedstaaten gefordert, dem Gefühl des „Abgehängtseins“ in Teilen der ländlichen Räume und auch in Teilen der Landwirtschaft politisch etwas entgegenzusetzen.

Mit Blick auf die anstehenden „Brexit“-Verhandlungen forderte Hemmerling, den Binnenmarktzugang nach Großbritannien offen zu halten. Die deutsche Ernährungswirtschaft erziele mit Großbritannien einen bedeutenden Agrarexport von knapp 5 Milliarden Euro jährlich, vor allem bei Fleischwaren, Backwaren und Milchprodukten. „Es wäre ein großer Rückschlag, wenn wieder eine Zoll- und Veterinärbürokratie an den britischen Grenzen aufgebaut würde“, betonte Hemmerling. Bisher sei aber völlig unklar, welche Verhandlungsziele die britische Seite beim Austritt aus der EU tatsächlich habe.