Radikale Vereinfachung bei EU-Fördermaßnahmen gefordert

DBV-Pressemitteilung vom 17.03.17

DBV-Präsidium verabschiedet Positionspapier zum „Neustart“ der ELER-Förderung

(DBV) Die Umsetzung der EU-Förderung hat bei vielen Maßnahmen in der zweiten Säule ein bürokratisches Ausmaß erreicht, das auf Fördernehmer abschreckend wirkt und die eigentlichen Förderziele in den Hintergrund treten lässt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert daher grundlegende Vereinfachungen bei der Umsetzung der EU-Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. In einem Positionspapier betont das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes die Bedeutung einer effizienten und ergebnisorientierten europäischen Förderpolitik für die ländlichen Räume, die die Ziele der EU für die ländliche Entwicklung wirksam stützt und zugleich den Mitgliedstaaten und Regionen einen möglichst großen, ausreichend dezentralen Gestaltungspielraum gewährt. Dazu ist dringend ein Kurswechsel erforderlich.

Die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit müssen gestärkt werden, indem die EU nur wesentliche Ziele (Kernziele) vorgibt und mit den Mitgliedstaaten/Regionen Vereinbarungen auf der Ebene von Zielen trifft. EU-Vorgaben zu Verfahren, Antrag, Bewilligung, Kontrolle, Sanktionierung, Publizität sowie Details zu Bewirtschaftung, Zeiträumen/Zeitpunkten oder Flächenpauschalen würden entfallen.

In seinem Positionspapier fordert der DBV vor allem eine Abkehr von der bestehenden „Misstrauens- und Kontrollkultur“. Anstatt eines vielschichtigen Prüf- und Kontrollsystems, in dem die Europäische Kommission und der Europäische Rechnungshof die Kontrolle der Kontrolle ausüben, wird ein einziges Kontrollsystem (Single Audit-System) gefordert, und das sowohl in der zweiten als auch in der ersten Säule der GAP. Ein solches Single Audit-System, wie es bei den anderen Strukturfonds bereits heute gang und gäbe ist, würde vor allem den Anlastungsdruck nehmen und damit den Mechanismus der extremen Fehlervermeidung durchbrechen helfen.

Schließlich müssen die Verwaltungsvorgaben praxisgerecht und der Kontrollrahmen angemessen sein. Sanktionsfähige Fehler müssen von ihren Auswirkungen her bedeutend und vorsätzlich sein. Geringfügige Abweichungen oder Fehler formaler Natur müssen durch angemessene Bagatellgrenzen und Pauschalierungsmöglichkeiten von der Qualifizierung als Fehler ausgenommen werden. Auch in der ersten Säule der GAP müssen Bagatell- und Toleranzgrenzen genauso auf ein „vernünftiges Maß“ angehoben werden.

Das Positionspapier finden Sie unter www.bauernverband.de/neustart-eler zum Download.

Bis zum 2. Mai 2017 mitmachen und mitgestalten!

DBV-Pressemitteilung vom 03.03.17

DBV zur Online-Befragung der EU zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) ruft Landwirte und Landwirtinnen dazu auf, sich in den kommenden Wochen aktiv an der öffentlichen Online-Konsultation der EU-Kommission zur „Modernisierung und Vereinfachung“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) zu beteiligen. Bis zum 2. Mai 2017 kann der Fragebogen ausgefüllt werden. Im Herbst will die EU-Kommission dann Vorschläge zur GAP nach 2020 vorlegen.

Nach Einschätzung des DBV haben die vergangenen beiden wirtschaftlichen Krisenjahre gezeigt, wie wichtig eine solide, verlässliche und starke Agrarpolitik ist. Diese Tatsache sollte im Rahmen der Online-Konsultation hervorgehoben werden.

Die Online-Konsultation bietet eine Chance zur Beteiligung für alle Landwirte, andere Betroffene und landwirtschaftliche Organisationen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist ganz besonders die Erfahrung aus der täglichen landwirtschaftlichen Praxis gefragt. Landwirte und Landwirtinnen sollten sich daher zahlreich mit ihren Beiträgen an der Online-Befragung beteiligen. Es sind die Landwirtschaftsbetriebe, die wissen, was eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gemeinsame EU-Agrarpolitik leisten muss. Für die Teilnahme geht es hier zum Fragebogen: http://bit.ly/2jK50H4.

Wie der Deutsche Bauernverband sich an der öffentlichen Konsultation beteiligt hat und weitere Hintergrundinformationen sind auf www.bauernverband.de/gap-konsultation-2020 zu finden.

Das Memorandum des Deutschen Bauernverbandes zur Gestaltung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik bis 2020 und nach 2020 ist über www.bauernverband.de/gap-memorandum-2020 abrufbar.

Rukwied „Die EU mit einer starken Agrarpolitik ist unverzichtbar“

DBV – Pressemitteilung vom 10.02.17

Agrarpolitischer Abend des DBV in Brüssel

(DBV) „Die Europäische Union ist für Frieden, Freiheit und eine positive wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Sie muss in ihren Strukturen und Politikbereichen weiterentwickelt und darf nicht in Frage gestellt werden. Denn gerade in politisch schwierigen Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, wird die EU zu einem nationalen und internationalen Stabilitätsfaktor. Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik verfügen wir über einen starken Grundpfeiler dieser EU.“ Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf dem agrarpolitischen Abend des DBV in Brüssel. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der bisherige Leiter des Brüsseler DBV-Büros, Willi Kampmann, in den Ruhestand verabschiedet und sein Nachfolger, Dr. Simon W. Schlüter, offiziell eingeführt.

Rukwied betonte, dass die EU-Agrarpolitik ab 2020 auf der Basis der heutigen Leistungen weiterentwickelt werden muss. „Wir benötigen eine Evolution der Gemeinsamen Agrarpolitik, keine Revolution und keine Schwächung. Vielmehr ist eine starke EU-Agrarpolitik mit der Erhaltung und Stärkung des Zwei-Säulenmodells unser Ziel“, so der Bauernpräsident. Für die Landwirte in der EU sei eine starke erste Säule Grundvoraussetzung für ihr wirtschaftliches Überleben. Die zweite Säule müsse wegen zusätzlich neuer Herausforderungen wie den Klimawandel, Innovationen und Investitionen in nachhaltige Technologien für Umweltschutz und Tierwohl aufgewertet werden.

„Ein wichtiger Teil der Evolution ist auch die Vereinfachung der EU-Agrarpolitik. An der Bürokratie verzweifeln nicht nur unsere Landwirte, sondern ersticken auch die staatlichen Verwaltungen. Nicht nur die Regelungen müssen einfacher werden, wir müssen auch die Last der Kontrollen reduzieren“, betonte Rukwied.

Europäische Kommission startet öffentliche Konsultation zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik

Pressemitteilung Europäische Kommission
Brüssel, 2. Februar 2017

Durch die Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), eines der am längsten bestehenden Politikbereiche der Europäischen Union, kann den sozialen, politischen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen besser begegnet werden. Heute hat die Europäische Kommission den Startschuss für die erste Phase der Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gegeben und eine dreimonatige öffentliche Konsultation eingeleitet. Die Kommission wird die eingegangenen Beiträge nutzen, um die Prioritäten der künftigen Agrarpolitik festzulegen. Mit einer modernisierten und vereinfachten Gemeinsamen Agrarpolitik könnte den wichtigsten Herausforderungen für die Landwirtschaft und die ländlichen
Gebiete begegnet werden und gleichzeitig ein Beitrag zu den politischen Prioritäten der Kommission (vor allem Wachstum und Beschäftigung), zu nachhaltiger Entwicklung, zu einem ergebnisorientierten Haushalt sowie zu Vereinfachung und Subsidiarität geleistet werden.
In seiner Ankündigung des Konsultationsverfahrens erklärte der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Phil Hogan: „Heute leiten wir die nächsten Schritte zur Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik des 21. Jahrhunderts ein. Im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation bitten wir alle Interessenträger und alle, die sich für die Zukunft des Nahrungsmittelsektors und der Landwirtschaft in Europa interessieren, daran mitzuwirken, eine Politik für alle Menschen in Europa zu gestalten. Die Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation
fließen direkt in den Fahrplan für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik ein, den Präsident Juncker im Dezember angekündigt hat. Die Gemeinsame Agrarpolitik bringt bereits jetzt jedem europäischen Bürger großen Nutzen im Bereich der Ernährungssicherheit, der Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete, der ländlichen Umwelt und des Beitrags zur Bewältigung der durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen. Ich bin überzeugt, dass der Fahrplan für die Zukunft zu einer noch
leistungsfähigeren Gemeinsamen Agrarpolitik führen wird. Doch dazu müssen wir die Agrarpolitik weiter verbessern, ihr neue Impulse verleihen und – natürlich – ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.“
Die öffentliche Konsultation wird 12 Wochen dauern und Landwirten, Bürgern, Organisationen und allen anderen Interessierten die Möglichkeit geben, ihre Meinung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik zu äußern. Die Kommission wird bis Ende 2017 eine Mitteilung erstellen, in die die Beiträge aus der Konsultation einfließen werden und die – gestützt auf verlässliche Informationen – Schlussfolgerungen
zur derzeitigen Leistung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie mögliche politische Optionen für die Zukunft enthalten wird. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden im Internet veröffentlicht und im Juli 2017 von Kommissar Hogan auf einer Konferenz in Brüssel vorgestellt.

Hintergrund
Die Gemeinsame Agrarpolitik, die im Jahr 1962 ins Leben gerufen wurde, ist einer der am längsten bestehenden Politikbereiche der EU und hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt, um den sich verändernden Herausforderungen der Agrarmärkte zu begegnen. Auch wenn die jüngste Reform erst 2013 durchgeführt wurde, hat es seither einige grundlegende Entwicklungen gegeben, auf die die Gemeinsame Agrarpolitik wirksamer reagieren muss, wie z. B. die zunehmende Unsicherheit auf den
Märkten und fallende Preise sowie neue internationale Verpflichtungen in Bezug auf den Klimawandel und die nachhaltige Entwicklung. Angesichts dieser und anderer Herausforderungen muss die Gemeinsame Agrarpolitik modernisiert und
vereinfacht werden, um den Verwaltungsaufwand weiter zu verringern. Darüber hinaus gilt es, für mehr Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU zu sorgen, um einen optimalen Beitrag zu den 10 politischen Prioritäten der Kommission, den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzübereinkommen zu leisten.
Weitere Informationen
Links zur Konsultation

https://ec.europa.eu/agriculture/consultations/cap-modernising/2017_de

 

DBV: EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung sind für Landwirte riesige Herausforderung

DBV-Pressemitteilung vom 23.11.16
Umsetzung der NERC-Richtlinie muss negative Folgen für die Tierhaltung abmildern

(DBV) „Durch die neuen europäischen Vorgaben zur Luftreinhaltung kommen auf die Tierhalter in Deutschland enorme, teils kaum zu bewältigende Herausforderungen zu. Die Reglungen werden den Strukturwandel in der Landwirtschaft unweigerlich beschleunigen“, erklärte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, anlässlich der endgültigen Verabschiedung der sogenannten NERC-Richtlinie durch das Europäische Parlament. Wie bereits während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, sieht der DBV eine massive und nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung in den europaweit sehr unterschiedlichen Vorgaben zur Minderung der Ammoniak-Emissionen. „Es ist nicht zu vermitteln, dass Deutschland mehr als doppelt so viel an Ammoniak-Emissionen einsparen soll wie mancher Nachbarstaat“, so Krüsken. Deutschland muss seine Ammoniak-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 29 Prozent reduzieren, der Durchschnitt der EU-Länder liegt bei 19 Prozent.

Zwar konnte im Rahmen der Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission die überzogene ursprüngliche Forderung des EP-Umweltausschusses für eine Minderung der Ammoniak-Emissionen in Deutschland um 46 Prozent verhindert werden. Auch die Streichung von Methan aus der NERC-Richtlinie sei richtig, um Doppelregelungen mit der Klimapolitik zu vermeiden. Dennoch sei das für Deutschland vorgesehene Reduktionsziel für Ammoniak mehr als ambitioniert und berge gerade für tierhaltende Betriebe das Risiko von Strukturbrüchen mit Verlusten an Marktanteilen.

„Vor allem ist kontraproduktiv, dass durch die strengen Vorgaben zur Reduzierung von Ammoniak-Emissionen die Entwicklung von Tierhaltungsverfahren mit Außenklimazugang ausgebremst wird. Der Zielkonflikt zwischen Luftreinhaltung und Tierwohl wird also zu Lasten der Tierhaltungen gelöst“, betonte Krüsken. „Die Umsetzung der EU-Vorgaben muss jetzt zwingend mit einer Förderung für emissionsmindernde Technologien einhergehen, um die Folgen für die Tierhaltung zumindest abzumildern“. Die Richtlinie schaffe ausdrücklich die Möglichkeit, die im Richtlinientext vorgeschlagenen möglichen Maßnahmen zur Emissionsminderung mit Fördermitteln zu unterlegen. Dies betreffe etwa die Bereiche des Stallbaus, der Tierfütterung sowie der Lagerung und Ausbringung von Gülle. „Anreizbasierte und freiwillige Maßnahmen sind allemal besser und volkswirtschaftlich vernünftiger als überzogene Verschärfungen des Ordnungsrechts. Die staatliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung unserer Betriebe ist dringend erforderlich, damit die deutsche Landwirtschaft und Tierhaltung gegenüber den Mitbewerbern in Europa nicht ins Hintertreffen gerät“, forderte Krüsken.

EU-Mindeststandards gegen unfaire Handelspraktiken

DBV Pressemitteilung vom 14.11.16

EU-Agrarmarkt-Task-Force gibt Empfehlungen zur Stärkung der Landwirte im Markt

 

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält das Eingreifen des Gesetzgebers zur Verhinderung unfairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette für notwendig. Insofern begrüßt der DBV die Empfehlungen der sogenannten „Agricultural Markets Task Force“ unter Leitung des früheren niederländischen Agrarministers Veerman, die heute (14. November) an EU-Agrarkommissar Hogan übergeben wurden. Auf der Grundlage einer zutreffenden Analyse der Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette wird von den Marktexperten eine EU-Gesetzesinitiative mit Mindeststandards für sachgerecht erachtet. Der DBV unterstützt dies. Mit einer EU-Rahmenvorschrift könnten konkrete unfaire Handelspraktiken direkt verboten werden. Die Durchsetzung dieses Verbotes soll durch die Möglichkeit von anonymen Beschwerdeverfahren bei öffentlichen und unabhängigen Schiedsstellen erfolgen. Bei Zuwiderhandlung soll dann ein Sanktionsmechanismus greifen. Die EU-Mindeststandards sollen in allen EU-Mitgliedstaaten unter Beachtung bereits bestehender wettbewerbsrechtlicher Regelungen und Institutionen umgesetzt werden.

Mit diesen Empfehlungen werden langjährige Forderungen des Europäischen Bauernverbandes COPA und des Deutschen Bauernverbandes aufgegriffen. Der DBV sieht hierin auch eine Unterstützung für die aktuelle Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland. Die darin vorgesehene Verschärfung des sogenannten Anzapfverbotes sowie der Entfristung und Ausgestaltung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis sind für den DBV wichtige Schritte gegen eine missbräuchliche Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht. Ergänzend wird der DBV weiterhin daran mitwirken, mit außergerichtlichen Streitbeilegungsinstrumenten die Durchsetzung der Prinzipien guter Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette zu befördern.

 

Der Bericht der EU-Agrarmarktexperten enthält auch Empfehlungen für neue Risikomanagementinstrumente. Generell solle die EU eine harmonisierte Risikomanagementpolitik implementieren, um nicht mehr auf ad-hoc-Lösungen wie jüngst zur Unterstützung der Milchbauern angewiesen zu sein. Der DBV steht einer Stärkung und Weiterentwicklung eines Sicherheitsnetzes für starke Agrarpreiskrisen (Intervention) offen gegenüber. Hinsichtlich einer Erlösversicherung nach US-amerikanischem Vorbild bestehen aber für den DBV Zweifel, ob diese tatsächlich für die Landwirte praktikabel und hilfreich sein kann. Positiv bewertet der DBV die Empfehlung, Landwirte und Genossenschaften zur stärkeren Nutzung von Terminhandelsgeschäften anzuregen und zu schulen. Auch sollen schriftliche Verträge zwischen dem Landwirt und der abnehmenden Seite bei Verlangen des Landwirtes europaweit verbindlich eingeführt werden.

 

Die Agrarmarkt-Task-Force wurde 2015 auf Initiative von EU-Agrarkommissar Hogan eingerichtet, um Vorschläge zu erarbeiten, wie Landwirte zukünftig besser mit Marktkrisen und starken Preisschwankungen umgehen. Der Bericht gilt als Grundlage der zukünftige Politik-Agenda der EU-Kommission im Hinblick auf ihre Agrarmarktpolitik.

 

„Direktzahlungen werden auch nach 2020 in der Agrarpolitik bedeutend bleiben“

DBV Pressemitteilung vom 11.11.16

Stellvertretender Generalsekretär Hemmerling bei der Agrarsozialen Gesellschaft

(DBV) „Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden auch nach 2020 in der EU-Agrarpolitik bedeutend bleiben. Gleichzeitig wird die Förderung von Investitionen, Innovationen und ländlichen Infrastrukturen wichtig sein“, erklärte Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), bei der Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft in Göttingen. „Die Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft sind vielfältig und reichen vom Generationswechsel in den Betrieben über die Digitalisierung bis hin zur besseren Präsenz an außereuropäischen Absatzmärkten und zum Klimawandel“, schätzte Hemmerling ein. Insgesamt seien die EU und die Mitgliedstaaten gefordert, dem Gefühl des „Abgehängtseins“ in Teilen der ländlichen Räume und auch in Teilen der Landwirtschaft politisch etwas entgegenzusetzen.

Mit Blick auf die anstehenden „Brexit“-Verhandlungen forderte Hemmerling, den Binnenmarktzugang nach Großbritannien offen zu halten. Die deutsche Ernährungswirtschaft erziele mit Großbritannien einen bedeutenden Agrarexport von knapp 5 Milliarden Euro jährlich, vor allem bei Fleischwaren, Backwaren und Milchprodukten. „Es wäre ein großer Rückschlag, wenn wieder eine Zoll- und Veterinärbürokratie an den britischen Grenzen aufgebaut würde“, betonte Hemmerling. Bisher sei aber völlig unklar, welche Verhandlungsziele die britische Seite beim Austritt aus der EU tatsächlich habe.

Bund und Länder müssen Düngeverordnung jetzt zügig verabschieden

Pressemitteilung des DBV vom 07.11.16

DBV zur Klage der EU-Kommission

 

(DBV) Die Klage der EU-Kommission zur Nitratrichtlinie vor dem EuGH verdeutlicht mit Nachdruck, dass Bund und Länder die Novelle der Düngeverordnung jetzt zügig zum Abschluss bringen müssen. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Einreichung der Klage, die die EU-Kommission bereits im April als nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt hatte.

 

Der DBV weist darauf hin, dass die Klage auf der alten Düngeverordnung basiert und die weitreichenden Einschnitte in die Düngung durch die Novelle der Düngeverordnung nicht berücksichtigt wurden. Der Verband forderte die Bundesländer auf, im anstehenden Bundesratsverfahren keine weiteren Veränderungen vorzunehmen, um den Prozess der Verabschiedung nicht zu verzögern. Die Klageeinreichung vor dem EuGH dürfe nicht dazu missbraucht werden, bei der laufenden Novelle der Düngeverordnung noch schärfere Regelungen draufzusatteln oder den Grundsatz aufzugeben, dass die Düngung am Bedarf der Kulturen orientiert werden muss, erklärt der DBV.

 

Der aktuelle Nitratbericht 2016 weist nach Aussagen des Umweltbundesamtes bei einer bundesweiten Betrachtung für Deutschland keine Verschlechterung der Gewässerqualität aus. Es gebe zwar regionale Unterschiede, aber bundesweit halten hiernach im Zeitraum 2012/2014 genauso wie im Zeitraum 2008/2011 rund 82 % der Messstellen des bundesweit repräsentativen EUA-Nitratmessnetzes den strengen Trinkwassergrenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter ein.

Keine Patente für konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere

DBV – Pressemitteilung vom 04.11.16

DBV begrüßt Klarstellung der EU-Kommission

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Auffassung der EU-Kommission, dass Produkte, die im Wesentlichen durch biologische Züchtungsverfahren entstanden sind, nicht patentiert werden dürfen. Dies zeigt, dass die Entscheidungen des Europäischen Patentamts der letzten Jahre nicht im Einklang mit der Absicht stehen, Biopatente restriktiv zu erteilen.

Der DBV lehnt grundsätzlich Patente auf Pflanzen und Tiere ab. Der Verband bekräftigt aus Anlass dieser Aussagen der EU-Kommission, dass das Verbot der Patentierbarkeit konsequenterweise auch die verarbeiteten Erzeugnisse umfassen müsse. „Patente auf Pflanzen führen zu Rechtsunsicherheit und hohen Kosten für die Züchter und damit zu weniger neuen und guten Sorten, auf die unsere Bauern angewiesen sind“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Es bestehe ein breiter gesellschaftlicher Konsens, Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung von der Anwendbarkeit der Biopatentrichtlinie auszunehmen. Da die Auffassung der EU-Kommission jedoch nicht rechtlich bindend ist, ist eine Klarstellung in der Biopatentrichtlinie aus Sicht des DBV notwendig.

 

 

Bundesausschuss Obst und Gemüse erarbeitet „Wahlprüfsteine“

Konkrete Forderungen und Vorschläge für Obst- und Gemüsebaubetriebe

(DBV) Am 25. Oktober 2016 erarbeiteten die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG) beim Deutschen Bauernverband (DBV) Positionen zur 2017 anstehenden Bundestagswahl. In den „Wahlprüfsteinen“ für die Bundestagswahl 2017 wird empfohlen, den Dialog mit der Gesellschaft zur Verbesserung der Akzeptanz des Obst- und Gemüsebaus zu intensivieren. Die Politik soll dies unterstützen. Forschung und Entwicklung gelte es seitens der Politik angemessen zu begleiten und die Wertschätzung der Erzeugnisse des Obst- und Gemüsebaus zu verbessern. Politische Unterstützung fordert der Bundesausschuss Obst und Gemüse bei der Regionalvermarktung wie auch bei der Qualitätspolitik, ebenso bei den Handelsvereinbarungen und beim Export.

In den „Wahlprüfsteinen“ wird von den Parteien auch eine bessere Begleitung bei der Digitalisierung gefordert. Für die Entwicklung der Obst- und Gemüsebaubetriebe sei es dringend erforderlich, dass Umwelt- und Sicherheitsstandards „mit Augenmaß“ beschlossen würden, die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln verbessert und die Düngung praxisgerecht ausgestaltet würde. Der Bundesausschuss fordert, die Rahmenbedingungen für Arbeitskräfte im Obst- und Gemüsebereich abzusichern, die nationale Förderpolitik zu verbessern und die EU-Agrarpolitik langfristig beizubehalten, um den Betrieben Planungssicherheit zu ermöglichen. Begleitend wird eine Energie- und Steuerpolitik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, eine Förderung von Mehrgefahrenversicherungen und eine betriebsindividuelle Risikovorsorge durch eine steuerlich wirksame Gewinnglättung vorgeschlagen.