„Unternehmerische Freiheit für Betriebsführung notwendig“

„Unternehmerische Freiheit für Betriebsführung notwendig“

Bauernpräsident Rukwied auf dem landwirtschaftlichen Hauptfest in Stuttgart

Die Land- und Forstwirtschaft hat gute Perspektiven für die Zukunft. Dazu tragen die Bauernfamilien mit ihrer generationenübergreifenden Verantwortung, ihrer Verbrauchernähe in Deutschland besonders in Baden-Württemberg sowie die weltweit steigende Nachfrage bei. Allerdings machen den Betrieben steigende Produktionskosten und zunehmende Auflagen zu schaffen. Deshalb sind die unternehmerischen Handlungsspielräume zu verbessern. Das erklärte Bauernpräsident Joachim Rukwied beim Bauerntag des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg auf dem Landwirtschaftlichen Hauptfest am 2. Oktober 2014 in Stuttgart.

Der Landesbauernverband ist Veranstalter des alle vier Jahre auf dem Cannstatter Wasen stattfindenden Landwirtschaftlichen Hauptfestes. Dort findet der Bauerntag traditionell hohe Resonanz im Berufsstand, in der Politik und in der Öffentlichkeit.
„Die bäuerlichen Familienunternehmen sind eine tragende Säule für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des ländlichen Raumes und Rückgrat unserer Land- und Forstwirtschaft“, betonte Rukwied. „Sie erfüllen in generationenübergreifender Verantwortung für ihre Höfe, Familien und ihr Umfeld die vielfältigen Anforderungen der Gesellschaft von der Versorgung mit sicheren Lebensmitteln bis zur Pflege unserer attraktiven Kulturlandschaft. Dazu benötigen die Betriebe jedoch mehr Freiraum für eigenverantwortliches unternehmerisches Handeln“, erklärte Rukwied.
Die zeitlichen Verzögerungen und zahlreichen bürokratischen Vorgaben bei der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU stoßen bei Rukwied auf heftige Kritik. Er sieht Anpassungsbedarf bei wichtigen Details wie der zugelassenen Zwischenfrüchte für ökologische Vorrangflächen und Kulturarten für Kurzumtriebsplantagen. Dabei dürften nicht die von der Bundesregierung vorgelegten Umsetzungsvorschläge beim Greening erneut infrage gestellt werden. Die Zwischenfrüchte müssten weit früher als am vorgesehenen 15. Februar des Folgejahres umgebrochen werden können, forderte Rukwied. Er erwarte vom Bundesrat, entsprechende Beschlüsse zügig zu fassen.