Rukwied: Umsetzung der Mindestlohnregelung ist mittelstandsfeindliche Politik
Flexibilisierung der Aufzeichnungspflichten ist dringend gefordert
„Die Umsetzung des Mindestlohns ist eine mittelstandsfeindliche Politik, die uns Bauernfamilien massiv schadet und im Wettbewerb benachteiligt.“ Mit dieser Feststellung erneuerte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, seine Kritik an der Mindestlohnregelung. Mindestlohngesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz verpflichten zu umfangreichen und praxisfremden Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. „Für familiengetragene Betriebe, die mit Aushilfen und Saisonarbeitskräften ihre Arbeitsspitzen und die Ernte bewältigen, bedeuten die Dokumentationspflichten eine bürokratische Überlastung. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis“, erklärte Rukwied. Kurzfristige versicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse seien deshalb von der Aufzeichnungspflicht zu befreien.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales müssen während der Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages darüber hinaus für alle Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau und sogar für mitarbeitende Familienangehörige diese zusätzlichen Aufzeichnungspflichten erfüllt werden. „Die Gesetzesauslegung benachteiligt unsere Betriebe massiv. Das Ministerium ist dringend aufgefordert, seine Rechtsauffassung zu überprüfen“, forderte Rukwied. „Es kann nicht richtig sein, dass dies nun auch für langjährig beschäftigte Mitarbeiter notwendig wird.“
Rukwied erwartet, dass durch den gesetzlich verbindlichen Mindestlohn die deutschen Weinbau-, Obst- und Gemüsebetriebe unter einen starken Wettbewerbsdruck geraten, der den Strukturwandel massiv anheizen wird. „Manche heute noch in Deutschland rentabel anzubauende Kultur wird sich in den kommenden Jahren nicht mehr rechnen. Die Konsequenzen werden höhere Importe vor allem aus Osteuropa sein“, stellte der Bauernpräsident fest. „Dies kostet uns Arbeitsplätze und schwächt den ländlichen Raum.“