Trecker statt Dienstwagen! Katharina Fegebank zu Besuch auf dem Wohldorfer Hof

Zweite Bürgermeisterin der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Senatorin und Präses der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Katharina Fegebank mit Lisa Cordes auf dem Maxxum 150 Foto:S.Meyer

Im Rahmen der Grünen Woche Anfang des Jahres sprach unser Vizepräsident Heinz Cordes die Einladung an Frau Fegebank aus, doch einmal die Möglichkeit zu nutzen und mal selber Trecker zu fahren. Daher stand bei diesem Termin nicht nur der Austausch über die Bedeutung der Landwirtschaft in Hamburg und speziell im Bezirk Wandsbek an, im Mittelpunkt standen auf dem Betriebsrundgang und der folgenden Feldrundfahrt die nachhaltige Landwirtschaft, regionale Lebensmittelproduktion, Ökolandbau und Pferdehaltung und die Gestaltung der zufünftigen GAP-Förderperiode.

Lisa Cordes, Frau Fegebank Foto: S. Meyer

Gleich zu Beginn des Besuchs durfte Frau Fegebank mit Lisa Cordes in den Kälberstall und zur großen Freude aller eine echte Seltenheit bestaunen. Eine biologische Sensation!Drillinge! Ein besonderes Ereignis auch für erfahrene Landwirte ist die Drillingsgeburt bei Kühen. Sie kommen nur äußerst selten vor. Entscheidend ist, dass sowohl die Mutterkuh als auch alle drei Kälber die Geburt gut überstanden haben und sich gut entwickelt haben.

v.l.:Lisa Cordes, Heinz Cordes, Jochen Quast, Dr. Jörg Buddemeyer, Corinna Jansen, Oscar Jessen Foto: S.Meyer

Start zur Feldrundfahrt im Dialog Martin Lüdeke mit Frau Fegebank und Oscar Jessen Foto:S. Meyer

Auf der Fahrt zu den Feldern konnten die Themen authentisch vertieft werden. Nicht nur Martin Lüdeke (Präsident des Bauernverbandes Hamburg) und Jochen Quast (Vizepräsident des BVHH) berichteten von den anstehenden Herausforderungen und Chancen zur nächsten Förderperiode auch Lisa Cordes steht als nächste Generation kurz vor Ihrer Abschussprüfung. Damit steht Sie für viele Frauen in der Landwirtschaft als wichtige Rolle sowohl in der Betriebsleitung als auch in der praktischen Arbeit und in der Weiterentwicklung der Höfe als Frau vor besonderen Herausforderungen. Es bestehen weiterhin strukturelle Hürden, die Frauen insbesondere bei Betriebsübernahmen und beim Aufstieg in Führungspositionen ausbremsen. 

Lisa Cordes übergibt als zentrales Symbol des internationalen Jahres der Frauen in der Landwirtschaft die bunte Schleife an Frau Fegebank. Sie steht als Zeichen der Solidarität, Anerkennung und für den Zusammenhalt, um die oft unsichtbare, aber essenzielle Arbeit von Landwirtinnen sichtbar zu machen. Foto: O. Jessen

Lisa Cordes ist eine der vielen weiblichen Hofnachfolgerinnen die begeistert und für ein zukunftsstarkes Berufsfeld steht. Mit ihrem Engagement und Ihrer fachlichen Ausbildung ist die Zukunft und somit die Hofnachfolge in der Zukunft für den Wohldorfer Hof vielversprechend. Die gesicherte Hofnachfolge ist ein wichtiges Zeichen für die Zukunft der Hamburger Landwirtschaft. Sie zeigt, dass Familienbetrieb auch künftig mit Leidenschaft, Fachwissen und Innovationskraft weitergeführt werden und ihre wichtige Rolle für die regionale Lebensmittelproduktion und den Erhalt unsere Kulturlandschaften wahrnehmen.

Eine zukuftsfähige Landwirtschaft braucht die Kompetenzen, Perpektiven und den Gestaltungswillen von Frauen in allen Bereichen.

Frau Fegebank mit Lupinen. Diese ist vergleichbar mit der Erbse oder der Ackerbohne und würde früher für die Herstellung von Muckefuck genutzt. (eine Art Getreidekaffee) Foto: S. Meyer

Vizepräsident Heinz Cordes informierte über die aktuellen Versuche im Lupinenanbau und erläuterte die Bedeutung der Lupine als heimische Eiweißpflanze und die Chancen, die sie für die nachhaltige Landwirtschaft in Hamburg bietet. Die Lupine sorgt für eine Stickstoffbindung und verbessert die Bodenstruktur und reichert zudem die Fruchtfolge an. Dazu erläuterte er auch die Herausforderungen in diesem trockenem Jahr zur Bewässerung der Felder.

Wir bedanken uns herzlich bei Katharina Fegebank, dass Sie sich die Zeit genommen hat den Wohldorfer Hof zu besuchen und das zwischen den Gesprächen auf der Hamburger Sustainability Conference über politische Rahmenbedingungen für gemeinsames Handeln. Dies bot auch dieser Besuch mit direktem Austausch. Die Hamburger Landwirtschaft steht in engem Zusammenhang mit den Themen der HSC, da beide den gemeinsamen Anspruch verfolgen, nachhaltige Entwicklung in der Region konkret umzusetzen.Landwirtschaftliche Betriebe in Hamburg leisten einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität, regionale Versorgung und ressourcenschonender Prduktion. Alles zentrale Hadlungsfelder die auch auf der Konfererenz im Mittelpunkt stehen. Die dort diskutierten politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bieten wichtige Impulse für die Praxis auf den Höfen. Gleichzeitig bringt die Landwirtschaft ihre konkreten Erfahrungen in den Dialog ein. Diese Verbindung zwischen wissenschatlicher, politischer und praktischer Perspektive ist entscheidend, um nachhaltige Strategien nicht nur zu entwickeln, sondern auch erfolgreich in der Region umzusetzen. 

Dazu diente dieser offene Dialog und wurde von allen als wertvoll bewertet, da er unterschiedliche Perspektiven auch in dieser Runde zusammenbrachte und ein besseres Verständnis für die jeweiligen Anforderungen und Handlungsspielräume ermöglicht. In der Runde konnten sich so Frau Fegebank (Zweite Bürgemeisterin der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Senatorin der BUKEA) und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BUKEA Frau Dr. Ina Tjardes (Amtsleitung), Jana Hoppe (Abteilungsleitung), Lisa Kühl (Referatsleitung Agrarmarktstruktur, Ökologischer Landbau,Gartenbau), Dr. Jörg Buddemeyer (Sachgebietsleiter Ökologischer Landbau, Ökokontrollbehörde, Marktüberwachung, Vermarktungsnormen), Corinna Jansen (Referintin im Sachgebiet Ökologischer Landbau, Ökokontrollbehörde, Marktüberwachung, Vermarktungsnormen) und Oscar Jessen (Projektsteuerung Transformation der Agrarwirtschaft mit Präsident Martin Lüdeke, Vizepräsident Heinz Cordes, Vizepräsident Jochen Quast, Junglandwirtin Lisa Cordes und Geschäftsführerin Sybille Meyer austauschen.

Abschlussrunde in der Wohldorfer Kochschule mit l.u Corinna Janse, Jochen Quast, Martin Lüdeke, Heinz Cordes; r.o.:Jana Hoppe, Frau Fegebank, Dr. Ina Tjardes, Lisa Kühl Foto: O. Jessen

Vor Ort wurde deutlich, welchen wichtigen Beitrag die landwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg für Nachhaltigkeit, regionale Versorgung, Biodiversität und Klimaschutz leisten. Der persönliche Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Praxis ist eine wichtige Grundlage, um gemeinsam tragfähige Lösungen für die Zukunft der Landwirtschaft zu entwickeln. Wir freuen uns über das Interesse an den Herausforderungen und Chancen der Hamburger Landwirtschaft und danken für den offenen Austausch sowie für Ihre Bereitschaft, sich für gute Rahmenbedingungen einzusetzen. Dieser Dank gilt dem gesamten Team der BUKEA.

Der Wohldorfer Hof ist ein ökologisch wirtschaftender Familienbetrieb mit Milchviehhaltung, eigener Hofmolkerei und Pferdepension sowie einer Kochschule. Der Betrieb verbindet regionale Lebensmittelproduktion mit nachhaltiger Bewirtschaftung und zeigt beispielhaft, wie Innovation und Praxis in der Hamburger Landwirtschaft zusammenwirken.

Am Ende wollen wir nicht versäumen Lisa Cordes für Ihre anstehende Abschlussprüfung zur Landwirtin die Daumen zu drücken! 

Subventionen für die Landwirtschaft

Fakten zur Agrarförderung

Die Ampelkoalition plante ursprünglich für den Haushalt 2024, die Agrardieselrückvergütung und die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ersatzlos zu streichen. Allein diese beiden Maßnahmen würden für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland eine Mehrbelastung von rund 920 Mio. Euro pro Jahr bedeuten. Eine Steuererhöhung in dieser Größenordnung für eine einzige Branche ist bisher beispiellos und grob unverhältnismäßig. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die Bundesregierung an einer Mehrbelastung von rund 440 Mio. Euro durch die Abschaffung des Agrardiesels fest.

Eine Steuererhöhung in dieser Größenordnung für eine einzige Branche ist bisher beispiellos und grob unverhältnismäßig. Die Landwirtschaft hat bereits empfindliche Einschnitte zu tragen: Hier sind beispielsweise zu nennen Streichungen im Agrarhaushalt in Höhe von 375 Mio. Euro (in der GAK, beim Investitions- und Zukunftsprogramm und bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung), Einschränkungen bei der Umsatzsteuerpauschalierung mit zusätzlichen jährlichen Zahllasten in Höhe von 350 Mio. Euro sowie nach der jüngsten GAP-Reform eine empfindliche Reduzierung der direkten Einkommenswirksamkeit beider Säulen gegenüber der GAP-Periode 2014-2022 um rund 30 Prozent.

Aktuell wird viel über die „hoch subventionierte Landwirtschaft“ diskutiert und dass die Agrardiesel-Bauernproteste angesichts dessen unangemessen seien. Warum das nicht stimmt – ein Faktencheck.

Steuerrückerstattung beim Agrardiesel ist keine „Subvention“

Die geplante Streichung der Agrardieselrückerstattung ist eine Steuererhöhung. Bislang zahlen Landwirte einen reduzierten Steuersatz auf Agrardiesel, um diesen auf den EU-Durchschnitt zu bringen. Die bisherige Agrardieselrückerstattung stellt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Landwirte innerhalb der EU her. Zudem sind Landwirte in der Regel mit ihren Traktoren mehrheitlich auf landwirtschaftlichen Wegen und Feldern und eben nicht auf Hauptverkehrsstraßen unterwegs, für deren Unterhalt die Dieselsteuer gedacht war.

Übrigens: Niemand käme auf die Idee, die Mineralölsteuer für Heizöl auf das Niveau der Energiesteuer für Diesel anzuheben (6,14 Cent/Liter gegenüber +47,04 Cent/Liter) und würde das ernsthaft als Subventionsabbau bezeichnen.

„Subventionen“ sind ein Lastenausgleich für gesellschaftlich gewünschte Leistungen

Finanzielle Unterstützungszahlungen an die Landwirtschaft sind heutzutage an klare Bedingungen geknüpft, insbesondere an Umwelt- und Biodiversitätsmaßnahmen. So kommt eine Studie aus dem Jahr 2017 zu den Kosten europäischer Umweltstandards und den zusätzlichen Auflagen in der deutschen Landwirtschaft zu dem Ergebnis, dass die EU-Standards und Auflagen für die deutsche Landwirtschaft um rund 4,1 Milliarden Euro oder 246 Euro je Hektar höher liegen als die Anforderungen im internationalen Wettbewerb.

Nur noch 44 Prozent der EU-GAP-Mittel fließen als Basisprämie auf die Höfe

Den 2017 ermittelten Mehrkosten für nationale und EU-Standards in Höhe von 4,1 Milliarden Euro standen 2022 noch rund 2,8 Milliarden Euro Basisprämie aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gegenüber. Das sind nur noch rund 44 Prozent der gesamten GAP-Mittel – Tendenz stark fallend. Auf der anderen Seite sind mit der GAP-Reform 2023 weitere aufwendige Auflagen wie z. B. Stilllegung, Fruchtwechsel, Moorschutz, Mindestbodenbedeckung, Grünlanderhalt hinzugekommen, die kaum wirtschaftlich honoriert, sondern als Basispflichten der „erweiterten Konditionalität“ vorausgesetzt werden. Mit der nächsten GAP-Reform sollen die Basisprämien zudem perspektivisch auslaufen.

Förderprogramme decken nur einen Teil der Mehrkosten – der Rest muss am Markt erwirtschaftet werden

Insbesondere bei nationalen Förderprogrammen wird nur ein Teil der Mehrkosten für mehr Tierwohl oder Umweltschutz übernommen. So ist etwa im geplanten Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen vorgesehen, dass nur maximal 60 Prozent der Investitionskosten sowie 80 Prozent der laufenden Mehrkosten für mehr Tierwohl gefördert werden. Die weiteren Mehrkosten muss der Landwirt im Markt erlösen – oder er macht mit mehr Tierwohl ein Minusgeschäft. Derartige Förderungen dienen übrigens in erster Linie den Verbraucherinnen und Verbrauchern, damit es diesen beim Einkauf preislich leichter fällt, sich für mehr Tierwohl zu entscheiden.

Andere Bereiche des Lebens werden weitaus stärker „subventioniert“ als die Landwirtschaft

Deutschland fördert und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen. Bestes Beispiel hierfür ist seit über 20 Jahren die EEG-Umlage zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Diese belief sich lange Zeit auf zehn bis 17 Milliarden Euro jährlich. Laut aktuellem Subventionsbericht erhalten 2024 die gewerbliche Wirtschaft 26,9 Mrd. Euro, der Wohnungsbau 22,3 Milliarden Euro und der Verkehrssektor 9,2 Mrd. Euro Bundesmittel. Der Anteil für die Ernährung, die Landwirtschaft und den Verbraucherschutz fällt dabei mit 2,4 Mrd. Euro eher moderat aus.

Die EU-Agrarförderung ist im Vergleich zum Bundeshaushalt ein kleiner Topf

Zwar bilden die EU-Mittel für Natürliche Ressourcen und Umwelt weiterhin etwa rund ein Drittel des EU-Haushalts. Dieser täuscht aber über das eher kleine Finanzvolumen hinweg. Zum einen fließen längst nicht alle Gelder auf landwirtschaftliche Betriebe, sondern insbesondere in die Stärkung der ländlichen Räume und des Umweltschutzes – häufig gemeinsam umgesetzt mit Landwirten; zum anderen erhielt Deutschland zuletzt rund 14 Mrd. Euro (2022: 14,16 Mrd. €) aus Brüssel. Das entspricht knapp drei Prozent des Bundeshaushalts. Davon standen den Landwirten nur 2,8 Milliarden Euro als Basisprämie zur Verfügung, weitere Mittel gab es nur zur Stärkung kleiner Betriebe, für Junglandwirte oder für zusätzliche Umweltmaßnahmen. Zum Vergleich: Die Basisprämie entsprach damit in etwa den Steuermindereinnahmen für die Steuerbefreiung der gesetzlichen oder tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (3,2 Mrd. Euro).

Eine Landwirtschaft ohne „Subventionen“ führt zu mehr Importen und weniger regionaler Herkunft

Wenn die Landwirtschaft keine Subventionen mehr erhält, fehlt den Landwirten rund die Hälfte ihres Einkommens. Das würde für viele Bauernfamilien das Aus ihres Betriebes bedeuten. Der Strukturwandel würde zum Strukturbruch und die Betriebe müssten ihre Produktion – Ackerbau wie Tierhaltung – massiv intensivieren, um auf den weltweiten Agrarmärkten wettbewerbsfähig zu sein. Letztendlich könnte dies auf Kosten von Tierwohl und Umweltschutz gehen. Alternativ könnte man vermuten, dass dann die Lebensmittelpreise steigen würden. Zum einen treffen aber – gerade in Zeiten der Inflation – teurere Lebensmittelpreise Menschen mit geringem Einkommen besonders stark; zum anderen würden dann verstärkt Lebensmittel aus anderen Ländern importiert, so dass hiervon die heimischen Landwirte wenig haben und wir wenig Einfluss auf Produktionsstandards nehmen können.

Bauernverbandspräsident zur Eröffnung der Internationalen Grünen Woche 2023

Rukwied: Politik muss wieder näher ran an die Menschen!

Pressemitteilung; Foto DBV

Zur offiziellen Eröffnungsveranstaltung der Internationalen Grünen Woche 2023 hob der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, die enorme Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft hervor. „Putins Krieg gegen die Ukraine hat gezeigt, dass Ernährungssicherheit keine Selbstverständlichkeit ist“, so der Bauernpräsident während seiner Ansprache im Rahmen der feierlichen Eröffnung. Diese Erkenntnis müsse in Entscheidungen einfließen, betonte Rukwied und forderte die Politik auf, zu handeln: „Jetzt gilt es, das Thema Versorgungssicherheit nicht nur bei Energie, sondern auch bei Lebensmitteln endlich strategisch anzugehen. Stabile Lieferketten und die Verfügbarkeit von Düngemitteln sind dabei unerlässlich.“

Die Bäuerinnen und Bauern seien sich hierbei ihrer Verantwortung beim Klimaschutz und dem Erhalt der Artenvielfalt bewusst und würden bereits zahlreiche Klima- und Naturschutzmaßnahmen umsetzen. Nicht umsonst habe sich der Deutsche Bauernverband genau dies zum Motto der diesjährigen Grünen Woche gesetzt: Klima schützen, Artenvielfalt erhalten, Ernährung sichern. „Unsere innovative und leistungsfähige Landwirtschaft kann nicht nur all diese Aufgaben meistern, sie spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Lösung dieser großen Herausforderungen unserer Zeit“, hob der Bauernpräsident hervor.

Was den Bauernpräsidenten jedoch mit Sorge umtreibe, sei, dass zahlreiche politische Vorhaben den Potenzialen der Landwirtschaft beim Klima- und Naturschutz sowie der Versorgungssicherung mit Lebensmitteln nahezu fahrlässig entgegenstünden. „Wir stehen zu den Zielen des Green Deal, der politisch eingeschlagene Weg beispielsweise bei den Plänen zur pauschalen Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und zur Naturwiederherstellung ist jedoch der gänzlich falsche“, betonte Rukwied. Die aktuellen Pläne würden in erster Linie zahlreiche Betriebe in ihrer Existenz gefährden und zu einer Verringerung der landwirtschaftlichen Erzeugung in Europa führen. Umweltwirkungen der Lebensmittelerzeugung würden lediglich in Drittländer verlagert, wo unter weit geringeren Standards gewirtschaftet werde als bei uns in Deutschland und Europa, so Rukwied weiter.

Auf eine harte Probe wurden im vergangenen Jahr die Tierhalter gestellt und auch dieses Jahr werde nicht weniger herausfordernd werden, sagte Rukwied und konstatierte: „Nach etwas über einem Jahr Ampel-Regierung hat sich im Bereich des Umbaus der Tierhaltung zwar einiges bewegt, die Vorhaben sind jedoch mehr als unzulänglich. Hier werden Landwirtinnen und Landwirte bei der Weiterentwicklung ihrer Ställe hin zum gesellschaftlich gewünschten Mehr an Tierwohl ausgebremst. Alles in allem sind die bisher vorgelegten Pläne zur Haltungsformkennzeichnung, beim Baurecht und zur Finanzierung jedoch kein Tierwohl-Umbauprogramm, sondern ein Programm zum Abbau der Tierhaltung.“

Angesichts der enormen Belastungen im Zuge von Inflation und wirtschaftlichen Ungewissheiten würden die Bauernfamilien eine Regierungspolitik erwarten, die von Pragmatismus geprägt ist, mit Augenmaß handelt und langfristig denkt. „Landwirtschaft ist im Kern eine Branche, die vom Generationengedanken geprägt ist – auch in der Politik muss sich dies widerspiegeln. Entscheidend ist, dass die Politik in allen Bereichen wieder näher an die Menschen heranrückt, anstatt sich immer weiter von ihnen zu entfernen“, appellierte Bauernverbandspräsident Rukwied.

GAP nach 2020 mit neuem „Umsetzungsmodell“

DBV-Fachforum zur EU-Agrarpolitik am 17. Januar 2018 in Berlin

(DBV) „GAP nach 2020 mit neuem „Umsetzungsmodell“ – Schwung für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft?“ So lautet der Titel des Diskussionsforums des Deutschen Bauernverbandes (DBV) am 17. Januar 2018 in Berlin, wo namhafte Vertreter aus Politik, Verwaltung und Berufsstand auf nationaler und europäischer Ebene auf dem Podium diskutieren werden.

Die Grundsatzdebatte um die künftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU läuft auf Hochtouren. Deutlich an Fahrt aufgenommen hat die Debatte insbesondere durch die von EU-Agrarkommissar Phil Hogan im November 2017 vorgestellte Mitteilung „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft – Für eine flexible, gerechte und nachhaltige GAP“. Das Jahr 2018 steht also ganz im Zeichen der EU-Agrarpolitik nach 2020. Für die Landwirte wirft ein mögliches neues „Umsetzungsmodell“ der GAP, mit dem die Mitgliedstaaten europäische Umwelt- und Klimaziele nach weitgehend freier Ausgestaltung im Rahmen eines sogenannten „Strategischen Plans“ erreichen sollen, zahlreiche Fragen auf. Wie kann ein solches Modell praktikabel und umsetzbar konstruiert sein? Wer regelt was? Bleibt die Vereinfachung auf der Strecke?

Um diese und weitere Fragen zu diskutieren, lädt der DBV zu seinem öffentlichen Fachforum am Mittwoch, 17. Januar 2018 von 14:00 bis 16:00 Uhr in das Tagungszentrum „Hotel Aquino“ (Hannoversche Straße 5 B, 10115 Berlin) ein. Den Flyer mit der Einladung und das genaue Programm finden Sie unter www.bauernverband.de/fachforum-gap-2018.

Die Anmeldung ist bis zum 11. Januar 2018 über folgenden Online-Link möglich: http://veranstaltungen.bauernverband.net/events/public/gapnach2020

EU-Kommission zur Ausrichtung der GAP

DBV zur Mitteilung der EU-Kommission über die künftige Ausrichtung der EU-Agrarpolitik

„Die ersten Ideen der EU-Kommission zur Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind eine geeignete Grundlage für die Diskussion über eine zukunftsorientierte Politik für Landwirtschaft und ländliche Räume. Eine flächendeckende Landwirtschaft in unternehmerischer Eigenverantwortung, ausgerichtet auf ökonomische, ökologische und soziale Ziele muss das Kernstück der GAP bleiben.“ So kommentiert Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Präsident des europäischen Bauernverbandes (COPA), die heute von der EU-Kommission veröffentlichte Mitteilung „The Future of Food and Farming“, mit der die Brüsseler Behörde nun Ziele und mögliche Wege für die GAP nach 2020 skizziert hat.

Die EU-Kommission sieht die Weiterentwicklung hin zu einer „smarten, modernen und nachhaltigen GAP“ als ein vorrangiges Ziel. Darüber hinaus sollen die Einkommen der Landwirte dem Papier zufolge auf effizientere Weise unterstützt und damit die Vitalität der ländlichen Gebiete gesichert werden. Künftig soll die GAP zudem stärker in die Umwelt- und Klimaziele der EU eingebunden werden. Schließlich sieht die EU-Kommission in einer starken Förderung von Innovationen, Investitionen, Beratung und Bildung ein weiteres Ziel. „Ambitionierte Ziele sind wichtig, müssen aber den Landwirten Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft ihrer Betriebe geben. Die deutschen Landwirte stellen sich diesen Zielen. Das funktioniert aber nur, wenn die Leistungsfähigkeit der Politik für Landwirtschaft und ländliche Räume mit entsprechendem, mindestens gleichbleibendem Mittelvolumen im EU-Haushalt gesichert wird“, bekräftigt Rukwied.

Der Bauernpräsident mahnt gleichzeitig eine konsistente Gestaltung an. „Die Gemeinsamkeit der europäischen Agrarpolitik als zentrales Element der EU dürfen wir künftig nicht in Frage stellen. Renationalisierung oder Ansätze für erweiterte nationale Spielräume dürfen nicht das Prinzip einer gemeinschaftlichen 1. Säule in Frage stellen. Die Agrarpolitik darf nicht zum Steinbruch werden, aus dem sich Mitgliedstaaten oder Regionen nach Belieben bedienen können. Eine Renationalisierung würde zudem im gemeinsamen Markt zu neuen Wettbewerbsverzerrungen führen.“ Der DBV spricht sich für eine Vollfinanzierung der 1. Säule „als Herzstück, Stabilitätsfaktor und Überlebensanker“ auch in der künftigen GAP aus und fordert zugleich eine klare Abgrenzung von Maßnahmen und Programmen der 1. und 2. Säule in deren bewährter Struktur.

Beim Bestreben, einkommenswirksame Agrarzahlungen künftig „fairer und zielgerichteter“ zu gestalten, müssen agrarstrukturelle Fehlsteuerungen durch pauschale Obergrenzen unbedingt vermieden werden. Im System der einheitlichen Flächenprämie ist ein Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße grundsätzlich am besten geeignet, die unterschiedlichen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund bekräftigt der DBV seine Ablehnung betriebsgrößenabhängiger Kappung und Degression.

Umfangreichen Klärungsbedarf sieht der DBV bei der Umsetzung des „Delivery Model“, das den Mitgliedstaaten die Ausgestaltung der Maßnahmen überlässt, mit denen europäische Umwelt- und Klimaziele nach einem aus Brüssel vorgegebenen „Strategischen Plan“ erfüllt werden sollen. Für Deutschland würde ein solches GAP-Rahmenprogramm eine enge Verzahnung mit Programmen der Bundesländer erfordern, wobei aus Sicht der Landwirte Zuständigkeiten und Regelungskompetenzen nicht nur unklar, sondern auch kaum praktikabel sind. „Die Landwirte stehen dazu, ihren Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen zu leisten. Hierzu muss die GAP allerdings verstärkt auf Freiwilligkeit, Anleitung und Korrektur anstatt auf strikte Vorgaben, Kontrollen und Sanktionen setzen“, stellt Rukwied klar. Nicht zuletzt fordert der DBV, die Chancen neuer digitaler Technologien dafür zu nutzen, die Gemeinsame Agrarpolitik künftig für die Landwirte einfacher, praktikabler und weniger bürokratisch zu gestalten.

Downloads

EU-Kom_29.11.2017_The Future of Food & Farming_DEU>>

 

EU_Kom_29.11.2017_The Future of Food & Farming_ENG >>

 

 

 

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Glyphosat-Zulassung: Minimallösung erhält die Unsicherheit

Rukwied zur Entscheidung des EU-Berufungsausschusses

(DBV) „Die heute erfolgte Verlängerung der Glyphosat-Zulassung ist ein überfälliger und folgerichtiger Schritt, den die unabhängige und fachlich-wissenschaftliche Risikobewertung vorgezeichnet hat. Insbesondere die Zustimmung Deutschlands hat nun klare Verhältnisse geschaffen und den geltenden rechtlichen Vorgaben für die Zulassung wieder Geltung verschafft.“  So kommentiert Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), die heutige Entscheidung des EU-Berufungsausschusses, dem eine lange Historie von Vertagungen und ergebnislosen Abstimmungen vorausgegangen war. „Die Begrenzung der Zulassung auf 5 Jahre ist jedoch nur eine Minimallösung, die der Blockadehaltung anderer Ressorts geschuldet war. Damit werden die Diskussionen um diesen Wirkstoff lediglich aufgeschoben. Der zwingenden Notwendigkeit, die zukünftigen Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf wissenschaftliche Grundlagen und Risikobewertungen zu stellen, muss sich die Politik aber über den Fall Glyphosat hinaus stellen“, erklärte Rukwied.

Der DBV unterstrich, dass die deutschen und europäischen Landwirte Pflanzenschutzmittel verantwortungsvoll und mit nachgewiesener Sachkunde, möglichst effektiv und sparsam einsetzten. Auf die nach wissenschaftlichen Prüfungen basierenden Zulassungsverfahren müssten sich die Landwirte im Hinblick auf Wirksamkeit, gesundheitliche Unbedenklichkeit und Erhaltung der Biodiversität verlassen können. Für ein effektives Resistenzmanagement sei eine breite Wirkstoffpalette erforderlich, so der DBV. Der Wirkstoff Glyphosat ermögliche darüber hinaus bodenschonende, pfluglose Anbauverfahren, die den Humusaufbau stärker fördern und die CO2-Bilanz im Ackerbau verbessern.

 

Hängepartie bei Glyphosat wird zur Grundsatzfrage

DBV fordert eine Entscheidung zur Zulassung

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte, dass sich die europäischen Gremien beim Thema Glyphosat gestern (9.11.2017) erneut nicht einigen konnten. Die andauernde Verschiebung einer Entscheidung beschleunige die politische Demontage des europäischen Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel. Wenn ein wissenschaftlich ausgerichtetes Bewertungs- und Zulassungsverfahren durch politisches Taktieren der Mitgliedstaaten gelähmt und durch aggressive Angstkampagnen verleumdet werde, gehe es nicht mehr nur um einen Wirkstoff, sondern um die Funktionsfähigkeit europäischer Institutionen und Regelungen sowie um die Rechtssicherheit, betonte der DBV.

Deutschland zeichne als berichterstattender EU-Mitgliedsstaat für die positive wissenschaftliche Risikobewertung des Wirkstoffs maßgeblich verantwortlich, enthalte sich aber trotzdem zum wiederholten Male bei EU-Abstimmungen. Dies lasse den Eindruck entstehen, es gäbe innerhalb der Bundesregierung keine Richtlinienkompetenz. Bekanntlich waren sämtliche mit der Risikobewertung betrauten Behörden innerhalb und außerhalb der EU, darunter EFSA, ECHA und das BfR zum Schluss gekommen, dass von Glyphosat bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Eine Verlängerung der Zulassung wäre demnach aufgrund der Risikobewertung eigentlich geboten, so der DBV.

Ende November 2017 erfolgt voraussichtlich die nächste Abstimmung im EU-Berufungsausschuss. Bei gleichem unentschiedenem Ergebnis muss die EU-Kommission entscheiden, die Zulassung für Glyphosat im Dezember auslaufen zu lassen oder ihren Vorschlag für eine fünfjährige Wiederzulassung allein durchzusetzen. Mit Blick auf beide EU-Instanzen appellierte der DBV an die Verantwortung aller Beteiligten, die wissenschaftliche Risikobewertung vor ungerechtfertigter Kritik zu schützen und den Wirkstoff Glyphosat erneut zuzulassen.

Der DBV unterstrich, dass die deutschen und europäischen Landwirte Pflanzenschutzmittel verantwortungsvoll und mit nachgewiesener Sachkunde, möglichst effektiv und sparsam einsetzten. Für ein effektives Resistenzmanagement sei jedoch eine breite Wirkstoffpalette erforderlich. Der Wirkstoff Glyphosat ermögliche darüber hinaus bodenschonende, pfluglose Anbauverfahren, die den Humusaufbau stärker fördern und die CO2-Bilanz im Ackerbau verbessern würden.

EU-Parlament erkennt Leistungen der Land- und Forstwirtschaft beim Klimaschutz an

DBV Pressemitteilung vom 15.06.17

Bauernverband zur Abstimmung im EU-Parlament zum Klimaschutz

„Die Abstimmung des EU-Parlaments zum Klimaschutz ab 2020 am 14. Juni 2017 bestätigt die im Pariser Klimaabkommen verankerte Sonderrolle der Landwirtschaft für die Ernährungssicherung. Gleichzeitig wird die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft bei der Bindung von Treibhausgasen anerkannt. Zwar ist die tatsächliche Leistung des Sektors deutlich höher als vom EU-Parlament zugestanden, wichtig ist aber, dass erstmals die Leistungen in der Bindung von Kohlendioxid in Böden und Wäldern in der Klimapolitik angerechnet werden.“ So reagierte der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die Abstimmung des EU-Parlaments zur Regelung des Klimaschutzes in den Sektoren Landwirtschaft, Gebäude, Abfall und Verkehr ab 2020.

Die Europaabgeordneten votierten dafür, künftig die Bindung von Treibhausgasen durch land- und forstwirtschaftliche Flächen bis zu einer Höhe von insgesamt 280 Mio. t CO2-Äquivalent auf die Klimaziele der EU anrechnen zu können. Diese Einbeziehung in die Klimapolitik sei ein wichtiger Schritt hin zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, indem eine Balance zwischen Treibhausgasemissionen und -senken bis zur zweiten Hälfte des Jahrhunderts angestrebt werde, betonte der DBV. Das EU-Parlament hält daran fest, dass der Klimaschutz die Ernährungssicherung nicht gefährden darf. Auch die Anpassungen an die negativen Folgen des Klimawandels sind zu verstärken.

„Pflanzenkäse“ darf nicht als Käse vermarktet werden

Pressemitteilung DBV vom 14.06.17

DBV begrüßt EuGH-Urteil

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündete Urteil, wonach vegane Produkte nicht unter dem Namen „Käse“ oder „Butter“ verkauft werden dürfen. Die EU-Richter verwiesen nach Medienberichten auf Regelungen im europäischen Recht. Danach genießen natürliche Milchprodukte einen eindeutigen Bezeichnungsschutz.

Der EuGH hat die Entscheidung des Landgerichts Trier vom 24. März 2016 bestätigt, wonach vegane bzw. bestimmte vegetarische Lebensmittel nicht als „Käse“ oder „Cheese“ bezeichnet werden dürfen. Der DBV kritisierte in der Vergangenheit die Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, ein nicht auf Milch basierendes Lebensmittel als „Käse“ zu bezeichnen, obwohl der gesetzliche Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte eindeutig ist, aufs Schärfste und forderte die Lebensmittelverarbeiter zu einer geänderten Bezeichnung ihrer Produkte auf. Der EuGH bestätigt die Rechtsauffassung des DBV.

Da es für Fleisch- und Wurstprodukte bisher an einem vergleichbaren Bezeichnungsschutz fehlt und zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt kommen, fordert der DBV vom Gesetzgeber hier eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original.

Magermilchpulverbestände aus der Intervention marktneutral abbauen

DBV Pressemitteiluing vom 23.05.17

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Milchbauernpräsident Karsten Schmal bei deutsch-französischem Milchgespräch

(DBV) „Für uns Milchbauern haben die Errungenschaften der Europäischen Union eine existenzielle Bedeutung. Der gemeinsame Binnenmarkt, die gemeinsame Agrar- und Handelspolitik sowie die gemeinsame Marktorganisation müssen dementsprechend beibehalten und weiterentwickelt werden.“ Dies betonte Karsten Schmal, Milchbauernpräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), bei einem Treffen von Vertretern der deutschen und der französischen Milchwirtschaft. Bei der Agrarpolitik gehe es hierbei insbesondere um die Beibehaltung, aber auch die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Marktorganisation. Mit den französischen Berufskollegen war sich Schmal einig, dass die Europäische Union innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik weiterhin ein Sicherheitsnetz bereithalten müsse, um Strukturbrüche durch Krisen zu verhindern.

 

Einigkeit bestand zwischen den Vertretern der deutschen und französischen Milchwirtschaft darin, dass die EU-Kommission zeitnah Lösungen für den Abbau der hohen Magermilchpulverbestände in der Öffentlichen Lagerhaltung finden müsse. Andernfalls werden die Bestände den Eiweißmarkt in den kommenden Jahren belasten. Vorstellbar sei die Verteilung von Milchprodukten in Flüchtlingsregionen oder die Aktivierung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen innerhalb der EU. Beide Instrumente wurden in der jüngeren Vergangenheit sowohl im Sinne der Milchbauern als auch von notleidenden Personen bereits erfolgreich angewendet.

Weiterhin gefordert bleibe der gesamte Milchsektor bei der Gestaltung der Lieferbeziehungen, wie Schmal unterstrich. Wörtlich: „Molkereien müssen mit ihren Milcherzeugern marktgerechte und moderne Vereinbarungen für Mengen und Preise bereits vor der Erzeugung der Milch treffen. In Deutschland ist dies, anders als zum Beispiel in Frankreich, bislang nicht üblich.“ Der Milchbauernpräsident plädierte in diesem Zusammenhang ferner dafür, bereits etablierte und auch in der Entwicklung befindliche Instrumente anzuwenden, um den weiter zunehmenden Preisschwankungen entgegenwirken zu können. Der Austausch mit der EEX sei auch für die französischen Kollegen hilfreich gewesen, um die notwendige Anwendung von Warenterminbörsen im Milchsektor weiter zu etablieren. Insbesondere die Molkereien seien diesbezüglich in der Pflicht.

Langfristig von großer Bedeutung werden die handelspolitischen Wegmarken sein, welche die Europäische Union derzeit mit Großbritannien sowie Neuseeland aushandelt. „Würde der Milchmarkt zwischen Neuseeland und der Europäischen Union vollständig liberalisiert, hätten wir Milchbauern in der EU starke negative Konsequenzen zu erwarten“, so Schmal. Aus Sicht der Vertreter der deutschen und französischen Milchwirtschaft muss die EU einen wesentlich größeren Fokus auf die Verhandlungen mit Großbritannien legen. Der Austausch von Produkten zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sollte weiterhin möglichst ungehindert stattfinden können.

An dem milchpolitischen Austausch in Dresden haben Vertreter folgender Verbände teilgenommen:

DBV: Deutscher Bauernverband

DRV: Deutscher Raiffeisenverband

FNCL: Französischer Verband der genossenschaftlichen Milchverarbeiter

FNPL: Französischer Milcherzeugerverband

SLB: Sächsischer Landesbauernverband