Ziele und Inhalte der Förderrichtlinie Palu
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Förderungen für die Wiedervernässung von Moorbodenflächen an. Die Förderrichtlinie Palu ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung. Sie bietet ein umfassendes Förderangebot für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung dieser Flächen.
- Die Förderung richtet sich an alle Akteure, die für eine erfolgreiche Wiedervernässung zusammenarbeiten: Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.
- Gefördert werden sowohl kleine Vorhaben ab 5 Hektar als auch großflächige, modellhafte Projekte für die Transformation ganzer Moorregionen (Leuchtturmregionen).
Die Förderung bietet:
- finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf nasse Bewirtschaftung
- neue Einkommensquellen durch innovative Paludikulturen und Produkte
Die Maßnahmen zur Wiedervernässung sind freiwillig.
Paludikulturen sind landwirtschaftliche Nutzungen, die auf nassen Moorböden möglich sind. Folgende Nutzungen fallen z.B. unter Paludikulturen:
Wasserbüffel
Torfmoosrasen
Hinweis:
Nach aktueller Planung sind folgende Zeiträume für Interessensbekundungen vorgesehen:
- Fördermodul 1 und 2.A (geschlossene Interessensbekundung): 29. Juni – 15. September 2026
- Fördermodul 2.B und 3 (offene Interessensbekundung): 28. September – 31.Dezember 2026
- Fördermodul 4 (offene Interessensbekundung): 2. November 2026 – 29. Januar 2027
Informationen zu weiteren Fristen folgen.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
https://www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-palu