Radikale Vereinfachung bei EU-Fördermaßnahmen gefordert

DBV-Pressemitteilung vom 17.03.17

DBV-Präsidium verabschiedet Positionspapier zum „Neustart“ der ELER-Förderung

(DBV) Die Umsetzung der EU-Förderung hat bei vielen Maßnahmen in der zweiten Säule ein bürokratisches Ausmaß erreicht, das auf Fördernehmer abschreckend wirkt und die eigentlichen Förderziele in den Hintergrund treten lässt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert daher grundlegende Vereinfachungen bei der Umsetzung der EU-Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. In einem Positionspapier betont das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes die Bedeutung einer effizienten und ergebnisorientierten europäischen Förderpolitik für die ländlichen Räume, die die Ziele der EU für die ländliche Entwicklung wirksam stützt und zugleich den Mitgliedstaaten und Regionen einen möglichst großen, ausreichend dezentralen Gestaltungspielraum gewährt. Dazu ist dringend ein Kurswechsel erforderlich.

Die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit müssen gestärkt werden, indem die EU nur wesentliche Ziele (Kernziele) vorgibt und mit den Mitgliedstaaten/Regionen Vereinbarungen auf der Ebene von Zielen trifft. EU-Vorgaben zu Verfahren, Antrag, Bewilligung, Kontrolle, Sanktionierung, Publizität sowie Details zu Bewirtschaftung, Zeiträumen/Zeitpunkten oder Flächenpauschalen würden entfallen.

In seinem Positionspapier fordert der DBV vor allem eine Abkehr von der bestehenden „Misstrauens- und Kontrollkultur“. Anstatt eines vielschichtigen Prüf- und Kontrollsystems, in dem die Europäische Kommission und der Europäische Rechnungshof die Kontrolle der Kontrolle ausüben, wird ein einziges Kontrollsystem (Single Audit-System) gefordert, und das sowohl in der zweiten als auch in der ersten Säule der GAP. Ein solches Single Audit-System, wie es bei den anderen Strukturfonds bereits heute gang und gäbe ist, würde vor allem den Anlastungsdruck nehmen und damit den Mechanismus der extremen Fehlervermeidung durchbrechen helfen.

Schließlich müssen die Verwaltungsvorgaben praxisgerecht und der Kontrollrahmen angemessen sein. Sanktionsfähige Fehler müssen von ihren Auswirkungen her bedeutend und vorsätzlich sein. Geringfügige Abweichungen oder Fehler formaler Natur müssen durch angemessene Bagatellgrenzen und Pauschalierungsmöglichkeiten von der Qualifizierung als Fehler ausgenommen werden. Auch in der ersten Säule der GAP müssen Bagatell- und Toleranzgrenzen genauso auf ein „vernünftiges Maß“ angehoben werden.

Das Positionspapier finden Sie unter www.bauernverband.de/neustart-eler zum Download.

Bis zum 2. Mai 2017 mitmachen und mitgestalten!

DBV-Pressemitteilung vom 03.03.17

DBV zur Online-Befragung der EU zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) ruft Landwirte und Landwirtinnen dazu auf, sich in den kommenden Wochen aktiv an der öffentlichen Online-Konsultation der EU-Kommission zur „Modernisierung und Vereinfachung“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) zu beteiligen. Bis zum 2. Mai 2017 kann der Fragebogen ausgefüllt werden. Im Herbst will die EU-Kommission dann Vorschläge zur GAP nach 2020 vorlegen.

Nach Einschätzung des DBV haben die vergangenen beiden wirtschaftlichen Krisenjahre gezeigt, wie wichtig eine solide, verlässliche und starke Agrarpolitik ist. Diese Tatsache sollte im Rahmen der Online-Konsultation hervorgehoben werden.

Die Online-Konsultation bietet eine Chance zur Beteiligung für alle Landwirte, andere Betroffene und landwirtschaftliche Organisationen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist ganz besonders die Erfahrung aus der täglichen landwirtschaftlichen Praxis gefragt. Landwirte und Landwirtinnen sollten sich daher zahlreich mit ihren Beiträgen an der Online-Befragung beteiligen. Es sind die Landwirtschaftsbetriebe, die wissen, was eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gemeinsame EU-Agrarpolitik leisten muss. Für die Teilnahme geht es hier zum Fragebogen: http://bit.ly/2jK50H4.

Wie der Deutsche Bauernverband sich an der öffentlichen Konsultation beteiligt hat und weitere Hintergrundinformationen sind auf www.bauernverband.de/gap-konsultation-2020 zu finden.

Das Memorandum des Deutschen Bauernverbandes zur Gestaltung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik bis 2020 und nach 2020 ist über www.bauernverband.de/gap-memorandum-2020 abrufbar.

Rukwied „Die EU mit einer starken Agrarpolitik ist unverzichtbar“

DBV – Pressemitteilung vom 10.02.17

Agrarpolitischer Abend des DBV in Brüssel

(DBV) „Die Europäische Union ist für Frieden, Freiheit und eine positive wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Sie muss in ihren Strukturen und Politikbereichen weiterentwickelt und darf nicht in Frage gestellt werden. Denn gerade in politisch schwierigen Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, wird die EU zu einem nationalen und internationalen Stabilitätsfaktor. Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik verfügen wir über einen starken Grundpfeiler dieser EU.“ Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf dem agrarpolitischen Abend des DBV in Brüssel. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der bisherige Leiter des Brüsseler DBV-Büros, Willi Kampmann, in den Ruhestand verabschiedet und sein Nachfolger, Dr. Simon W. Schlüter, offiziell eingeführt.

Rukwied betonte, dass die EU-Agrarpolitik ab 2020 auf der Basis der heutigen Leistungen weiterentwickelt werden muss. „Wir benötigen eine Evolution der Gemeinsamen Agrarpolitik, keine Revolution und keine Schwächung. Vielmehr ist eine starke EU-Agrarpolitik mit der Erhaltung und Stärkung des Zwei-Säulenmodells unser Ziel“, so der Bauernpräsident. Für die Landwirte in der EU sei eine starke erste Säule Grundvoraussetzung für ihr wirtschaftliches Überleben. Die zweite Säule müsse wegen zusätzlich neuer Herausforderungen wie den Klimawandel, Innovationen und Investitionen in nachhaltige Technologien für Umweltschutz und Tierwohl aufgewertet werden.

„Ein wichtiger Teil der Evolution ist auch die Vereinfachung der EU-Agrarpolitik. An der Bürokratie verzweifeln nicht nur unsere Landwirte, sondern ersticken auch die staatlichen Verwaltungen. Nicht nur die Regelungen müssen einfacher werden, wir müssen auch die Last der Kontrollen reduzieren“, betonte Rukwied.

DBV: GAK-Erweiterung erfordert höheren Mitteleinsatz

DBV-Pressemitteilung vom 12.12.16

Erweiterung darf nicht zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen

(DBV) Die von den Agrarministern von Bund und Ländern beschlossene Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um weitere Maßnahmen im Rahmen der PLANAK-Sitzung am 8. Dezember bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) positiv. Der DBV betont jedoch erneut, dass für die zusätzlichen Maßnahmen mehr Mittel notwendig seien. Auf keinen Fall dürfe die in 2016 begonnene und in 2017 fortgesetzte Erweiterung des Förderspektrums der Gemeinschaftsaufgabe zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen. Die für neue Maßnahmen eingeplanten zusätzlichen Finanzmittel von 30 Millionen Euro (2016) und 10 Millionen Euro (2017) sind daher aus Sicht des DBV zwar ein wichtiger erster Schritt. Doch weitere Aufstockungen der Finanzmittel müssten folgen.

Zu den zusätzlichen Maßnahmen gehören Projekte wie „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“, die 2016 durch einen Umlaufbeschluss des PLANAK zur nachträglichen Ergänzung des Rahmenplans 2016 bereits förderfähig wurden. Dazu kommen nunmehr ab 2017 die „Umnutzung dörflicher Bausubstanz“ sowie „Nichtproduktiver investiver Naturschutz“, wozu die Förderung von Investitionen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Feuchtbiotopen, Hecken, Feldgehölzen, Biotopverbund und Ähnlichem zählen. Ausdrücklich begrüßt der DBV den Beschluss des PLANAK, die Förderung gemeinschaftlicher Beregnungsanlagen fortzusetzen

Umsetzung des nationalen Hilfsprogramms für Milchbauern erkennbar

DBV-Pressemitteilung vom 09.12.16

DBV informiert über Milchsonderbeihilfe

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat auf seinen Internetseiten umfangreiche Informationen für Milchbauern zur Verfügung gestellt, mit denen die derzeit erkennbaren Details für die nationale Milchsonderbeihilfe beschrieben werden. Diese wird voraussichtlich von Februar bis April 2017 in die Umsetzung kommen, wenn der Bundesrat am 16. Dezember 2016 die dafür nötigen Beschlüsse fasst. Auf Grund des vorgesehenen äußerst ambitionierten Zeitplans informiert der DBV schon heute über die derzeit erkennbaren Details des Programmes, um interessierten Landwirten eine fristgerechte Antragstellung zu erleichtern.

Ab Beginn des neuen Jahres werden Landwirte voraussichtlich bis zum 16. Januar 2017 die Möglichkeit erhalten, einen Beihilfeantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu stellen. Milchbauern, die im Zeitraum von Februar bis April 2017 ihre Milchanlieferung im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum nicht steigern, erhalten vollen Zugang zur Beihilfe.

Der DBV begrüßt, dass die Europäische Union und der Bund insgesamt 116 Millionen für ein Programm zur Unterstützung der deutschen Milchproduzenten zur Verfügung gestellt haben.

Die Informationen zum Programm sind abrufbar unter: www.bauernverband.de/nationale-massnahmen-milch.

 

Bundesagrarhaushalt 2017 setzt positive Zeichen für die Landwirtschaft

DBV-Pressemitteilung vom 24.11.16

Unterstützung muss rasch bei den Betrieben ankommen

(DBV) Der vom Bundestag am 24. November abschließend beratene Bundesagrarhaushalt (Einzelplan 10) für das Jahr 2017 beinhaltet aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) viele Elemente, die die Landwirtschaft in Deutschland unterstützen. Positiv bewertet der DBV den erhöhten Bundeszuschuss zur Unfallversicherung sowie die vorgesehenen speziellen Finanzhilfen für Milchviehhalter. Auch die deutliche Steigerung der Ausgaben für Forschung und Innovation, die Aufstockung der GAK-Mittel, der Ausbau des Anreizprogramms „Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau“, des Bundesprogramms Ökolandbau sowie der hohe Mittelzuwachs für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BuLE) setzen Zeichen, die der landwirtschaftliche Berufsstand anerkennt. Ebenso begrüßt der DBV die Einführung eines Bürgschaftsprogramms zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der DBV bei der Neuregelung für die steuerliche Gewinnglättung, für die bereits 50 Millionen Euro angesetzt sind. Die Große Koalition muss diese Lösung jetzt unverzüglich entscheiden und auf den Weg bringen, damit die geplante Entlastung auf den Betrieben auch tatsächlich zügig ankommt. Kritisch sieht der DBV auch die hohe „globale Minderausgabe“ von gut 57 Millionen Euro, die im Einzelplan 10 im Laufe des Jahres 2017 „erwirtschaftet“ werden müssen.

Zur Verbesserung der Liquidität in den Milchviehbetrieben stehen im Bundesagrarhaushalt 2017 58 Millionen Euro bereit, um die europäischen Hilfen in gleicher Höhe aufzustocken. Der DBV bedauert, dass diese Mittel an ein einzelbetriebliches Mengenregime gebunden sind und viel zu spät kommen. Die in diesem Jahr begonnene und in 2017 fortgesetzte Erweiterung des GAK-Förderspektrums erfordert entsprechend höhere Mittelansätze und darf nicht zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen. Die für neue GAK-Maßnahmen vorgesehenen Mehrmittel in 2016 von 30 Millionen Euro und in 2017 von zusätzlichen 10 Millionen Euro sind daher aus DBV-Sicht ein wichtiger erster Schritt. Weitere Mittelaufstockungen sollten folgen.

Die Aufstockung des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BuLE) von bislang 10 auf 55 Millionen Euro in 2017 stellt hohe Erwartungen an die Umsetzung. Gefordert sind nun innovative Konzepte, Modelle und Vorhaben, die zur Attraktivität ländlicher Räume als Wirtschafts- und Lebensraum beitragen. Der „Experimentierkasten“ BuLE muss dabei auch vollumfänglich die Belange der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigen.

Der Agrarhaushalt hat 2017 ein Volumen von 6,0 Milliarden Euro, 407 Millionen Euro oder gut 7 Prozent mehr als in 2016. 100 Millionen Euro, die bislang im Haushalt des Bundesfinanzministeriums für den GAK-Hochwasserschutz verankert waren, sind jetzt im Einzelplan 10 veranschlagt. Insgesamt knapp 50 Millionen Euro entfallen auf Investitionen in die Forschung von Hochseefischerei. Auch der gesundheitliche Verbraucherschutz erfährt eine Etataufstockung, und zwar um 15 Millionen Euro. Die Innovationsförderung steigt von 39 auf 53 Millionen Euro. Die Zuschüsse für das Bundesprogramm Ökolandbau werden um 3 auf 20 Millionen Euro erhöht.

„Direktzahlungen werden auch nach 2020 in der Agrarpolitik bedeutend bleiben“

DBV Pressemitteilung vom 11.11.16

Stellvertretender Generalsekretär Hemmerling bei der Agrarsozialen Gesellschaft

(DBV) „Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden auch nach 2020 in der EU-Agrarpolitik bedeutend bleiben. Gleichzeitig wird die Förderung von Investitionen, Innovationen und ländlichen Infrastrukturen wichtig sein“, erklärte Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), bei der Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft in Göttingen. „Die Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft sind vielfältig und reichen vom Generationswechsel in den Betrieben über die Digitalisierung bis hin zur besseren Präsenz an außereuropäischen Absatzmärkten und zum Klimawandel“, schätzte Hemmerling ein. Insgesamt seien die EU und die Mitgliedstaaten gefordert, dem Gefühl des „Abgehängtseins“ in Teilen der ländlichen Räume und auch in Teilen der Landwirtschaft politisch etwas entgegenzusetzen.

Mit Blick auf die anstehenden „Brexit“-Verhandlungen forderte Hemmerling, den Binnenmarktzugang nach Großbritannien offen zu halten. Die deutsche Ernährungswirtschaft erziele mit Großbritannien einen bedeutenden Agrarexport von knapp 5 Milliarden Euro jährlich, vor allem bei Fleischwaren, Backwaren und Milchprodukten. „Es wäre ein großer Rückschlag, wenn wieder eine Zoll- und Veterinärbürokratie an den britischen Grenzen aufgebaut würde“, betonte Hemmerling. Bisher sei aber völlig unklar, welche Verhandlungsziele die britische Seite beim Austritt aus der EU tatsächlich habe.

DBV-Symposium zu Lieferbeziehungen im Milchsektor

Verlässlichere Milcherzeugerpreise als Ziel

(DBV) Die weiterhin andauernde Krise auf dem Milchmarkt hat die Defizite im Milchsektor beim Umgang mit Markt- und Preisschwankungen nochmals aufgezeigt. Die Gestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und ihren Molkereien und hierbei insbesondere das Management der Anlieferungsmengen sowie der Umgang mit Preisschwankungen müssen hinterfragt werden. Veränderungen sind angezeigt, da das Preisrisiko heute komplett bei den Milchbauern liegt.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) veranstaltet deshalb am 20. Oktober 2016 in Berlin ein Symposium mit der Fragestellung, ob und wie über neue Ansätze bei den Lieferbeziehungen verlässlichere Rahmenbedingungen für Erzeugerpreise erreicht werden können. Mit der Veranstaltung für Milchbauern und Molkereien soll ein Impuls zur marktgerechten Gestaltung der vertraglichen Beziehungen in der Milchbranche gegeben werden. DBV-Milchbauernpräsident Karsten Schmal wird die Veranstaltung mit namhaften Experten aus der Praxis der Milchwirtschaft leiten.

Details über das Programm und die Anmeldemöglichkeiten sind unter www.bauernverband.de/symposium-preisgestaltung-in-lieferbeziehungen-aus-der-praxis-fuer-die-praxis zu finden.

Pressemitteilung des DBV vom 13.10.2016

 

DBV: Agrarministerkonferenz muss Entlastungspaket auf den Weg bringen

Pressemeldungen  | 14.04.2016

DBV: Agrarministerkonferenz muss Entlastungspaket auf den Weg bringen

Sofortprogramm zur Unterstützung der Betriebe

Die anhaltende Krise in den Agrarmärkten mit ruinösen Erzeugerpreisen und deutlich eingebrochenen Erlösen verlangt eine sofort wirksame finanzielle Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Liquidität in vielen Betrieben. Deshalb appelliert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, an die Agrarminister von Bund und Ländern, in der aktuellen Marktkrise ein breit angelegtes Entlastungsprogramm zur nationalen Flankierung der europäischen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. Die Agrarministerkonferenz, die am 14. und 15. April 2016 in Göhren-Lebbin in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet, wird sich der schwierigen Situation in den Agrarmärkten annehmen.

Der Verbandsrat des DBV hat angesichts der akuten finanziellen Probleme und der für viele Betriebe existenzbedrohenden Situation ein 5-Punkte-Programm mit einer Reihe von sofort wirksamen Maßnahmen gefordert, um die Liquidität der Betriebe als „das Gebot der Stunde“ zu sichern. Solange eine europäische Lösung nicht in Sicht sei, müsse diese „Unterstützung aus nationalen Mitteln bestritten werden. Dazu gehören unmittelbare und unbürokratisch zugängliche Liquiditätshilfen und unbedingt auch Bürgschaftsprogramme“, fordert der DBV in dem den Agrarministern übermittelten Programm.

Zudem sind auch Entlastungen bei den Sozialversicherungen und im steuerlichen Bereich notwendig. So fordert der Bauernverband, die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung in den Jahren 2017 und 2018 fortzuführen und auf 200 Mio. Euro anzuheben. Auch sei ein steuerliches Paket zur strukturellen Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe erforderlich, das aus Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag und der befristeten Einführung eines Freibetrages für die Tilgung von Liquiditätshilfedarlehen besteht. Vorgeschlagen wird weiterhin eine Ausweitung der steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Damit soll den landwirtschaftstypischen Markt- und Ernteschwankungen begegnet werden. Darüber hinaus fordert der DBV-Verbandsrat Bund und Länder auf, sicherzustellen, dass die EU Direktzahlungen bis spätestens Dezember des betreffenden Jahres vollständig ausgezahlt werden.

Zur Stärkung des Wettbewerbsrechts fordert der DBV, die Nachfragemacht des hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland wirksamer durch das Kartell- und Wettbewerbsrecht zu begrenzen. Entsprechende Klarstellungen und Ergänzungen sind nach einem kartellrechtlichen Gutachten, das der DBV in Auftrag gegeben hatte, im Zuge der anstehenden 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen. Dazu gehört, das bis 2017 befristete Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln unbefristet zu verlängern.

Zur Stärkung der Betriebe im Wettbewerb schlägt der DBV-Verbandsrat ein Moratorium bei Bürokratie und Auflagen vor und fordert erneut wesentliche Nachbesserungen bei aktuellen Gesetzesvorhaben. Konkret angesprochen werden eine praxistaugliche Düngeverordnung, Korrekturen bei der NEC-Richtlinie, Bestandsschutz für alle bestehenden JGS-Anlagen sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der TA Luft. Um die Absatzförderung zu verbessern, sieht der Verbandsrat die Bundesregierung in der Pflicht, die Markterschließung und den Export zu forcieren. Alle Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Erschließung neuer Absatz- und Exportmärkte seien zu nutzen. Dazu zählt für den DBV insbesondere die Bereitstellung von Hermes-Bürgschaften für Exporte der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Forderungen des Berufsstandes an die nationale Politik: Entlastungsprogramm für die Landwirtschaft

Die europäischen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft in der aktuellen
Marktkrise bedürfen der nationalen Flankierung. Der Deutsche Bauernverband fordert ein breit angelegtes Entlastungsprogramm:

1. Unterstützung der Betriebe in der akuten Krisensituation
Die Preiskrise bringt viele Betriebe in akute finanzielle Probleme und in eine
existenzbedrohende Situation. Sofort wirksame Maßnahmen, die die Liquidität der Betriebe sichern, sind das Gebot der Stunde. Solange eine europäische Lösung nicht in Sicht ist, muss diese Unterstützung aus nationalen Mitteln bestritten werden. Dazu gehören unmittelbare und unbürokratisch zugängliche Liquiditätshilfen und unbedingt auch Bürgschaftsprogramme.

2. Entlastungen für die Sozialversicherungen und im steuerlichen Bereich
2.1 Die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung müssen in den
Jahren 2017 und 2018 auf 200 Mio. Euro angehoben werden.
2.2 Der DBV fordert ein steuerliches Paket zur strukturellen Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe, bestehend aus:

a) Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG): Ein in Vorjahren gebildeter Abzugsbetrag sollte wie im Rahmen der bis 2007 geltenden Ansparabschreibung im Falle unterbliebener geplanter Investitionen nicht rückwirkend aufgelöst werden müssen, sondern erst nach Ablauf der Investitionsfrist und ohne Gewinnzuschlag. Landwirte, die unerwartet in die Krisensituation geraten sind und ursprünglich beabsichtigte Investitionen jetzt nicht mehr leisten können, werden von steuerlichen Zusatzlasten befreit.

b) Befristete Einführung eines Freibetrages für die Tilgung von Liquiditätshilfedarlehen.
Vorgeschlagen wird ein jährlicher Freibetrag für die betriebliche Schuldentilgung von
insgesamt 150.000 Euro je land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in den Jahren 2017
bis 2020. Die Freibetragsregelung sollte sich am ausgelaufenen § 14a EStG
orientieren und für Gewinne aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit sowie aus dem
Verkauf betrieblicher Grundstücke gelten.
Dies würde eine wesentliche steuerliche Erleichterung der zur Bewältigung der
aktuellen Situation aufgenommenen und in den kommenden Jahren zu tilgenden
Darlehen darstellen.

c) Ausweitung der steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, um dem für die gesamte Primärerzeugung geltenden besonderen Wirkmechanismus zwischen Marktschwankungen und Witterungs- und
Ernteschwankungen zu begegnen. Die bilanzielle Rücklage sollte im Vergleich zum
Forstschäden-Ausgleichsgesetz flexibler gestaltet sein (keine Befristung, keine direkte
Bindung an einen Ausgleichsfonds).

2.3 Seit Jahren weist die Landwirtschaft darauf hin, dass die Besteuerung von Agrardiesel in Deutschland deutlich über dem Niveau anderer europäischer Länder liegt. Der Rückerstattungsbetrag für die Agrardieselsteuer muss verdoppelt werden. Die
Rückerstattung muss beschleunigt werden, so dass die Auszahlung spätestens nach 3
Monaten erfolgt. Aus Personalmangel der Zollverwaltung dauert die Erstattung häufig 1
Jahr und länger.

2.4 Bund und Länder müssen sicherstellen, dass die EU Direktzahlungen bis spätestens Dezember des betreffenden Jahres vollständig ausgezahlt werden.

3. Stärkung des Wettbewerbsrechts
Der Nachfragemacht des hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandels (LEH) in
Deutschland müssen wirksamere Grenzen im Kartell- und Wettbewerbsrecht gesetzt
werden. Entsprechende Klarstellungen und Ergänzungen sind im Zuge der anstehenden 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen:

3.1 Weitere Übernahmen durch die vier größten Lebensmitteleinzelhandels-unternehmen sind im Rahmen der Fusionskontrolle zu untersagen. Eine zunehmende Erhöhung der Konzentration der Nachfragemacht des LEH würde zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette zu Lasten der Landwirtschaft führen. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes auf den Beschaffungsmärkten des LEH besteht ein Zusammenhang zwischen Einkaufsvolumen, Konditionengestaltung und der Gefahr missbräuchlicher Ausnutzung der Marktposition.

3.2. Bessere Kontrolle von Marktmissbrauch: Zur Wiederherstellung von Verhandlungs- und Vertragsparität sind klare Maßstäbe zur kartellrechtlichen Überprüfung des
Äquivalenzverhältnisses zwischen der Leistung und der Gegenleistung zu entwickeln.
Die Nachfragemacht des LEH darf nicht dazu ausgenutzt werden, um gegenüber
Lieferanten Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund durchzusetzen. Es müssen
klarere rechtliche Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen
Ausnutzung von Nachfragemacht gezogen werden.

3.3 Das bis 2017 befristete Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln ist unbefristet zu verlängern. Es ist so auszugestalten, dass eine gerichtsfeste Bestimmung des Bezugspreises unter Ausschluss der Anrechnung von Werbekostenzuschüssen oder vergleichbarer Zahlungen durch die Kartellbehörden vorgenommen werden kann. Dem von Dumpingpreisangeboten bei Lebensmitteln ausgehenden Preisdruck auf die Erzeugerpreise müssen wirksamere Grenzen gesetzt werden. Die bestehende Regelung des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln hat eine präventive Wirkung. Sie kann bisher von den Kartellbehörden nicht konkret angewendet werden, weil der Unter-Einstandspreis nicht gerichtsfest ermittelt werden kann.

4. Markterschließung und Export forcieren
Alle Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Erschließung neuer Absatz- und Exportmärkte sind zu nutzen. Dazu zählt insbesondere die Bereitstellung von Hermesbürgschaften für Exporte der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

5. Moratorium bei Bürokratie und Auflagen
Der DBV fordert erneut wesentliche Nachbesserungen bei aktuellen Gesetzesvorhaben. Dazu zählt insbesondere eine praxistaugliche Düngeverordnung, Korrekturen bei der NECRichtlinie im Trilogverfahren, Bestandsschutz für alle bestehenden JGS-Anlagen sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der TA Luft.