Bundesagrarhaushalt 2017 setzt positive Zeichen für die Landwirtschaft

DBV-Pressemitteilung vom 24.11.16

Unterstützung muss rasch bei den Betrieben ankommen

(DBV) Der vom Bundestag am 24. November abschließend beratene Bundesagrarhaushalt (Einzelplan 10) für das Jahr 2017 beinhaltet aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) viele Elemente, die die Landwirtschaft in Deutschland unterstützen. Positiv bewertet der DBV den erhöhten Bundeszuschuss zur Unfallversicherung sowie die vorgesehenen speziellen Finanzhilfen für Milchviehhalter. Auch die deutliche Steigerung der Ausgaben für Forschung und Innovation, die Aufstockung der GAK-Mittel, der Ausbau des Anreizprogramms „Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau“, des Bundesprogramms Ökolandbau sowie der hohe Mittelzuwachs für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BuLE) setzen Zeichen, die der landwirtschaftliche Berufsstand anerkennt. Ebenso begrüßt der DBV die Einführung eines Bürgschaftsprogramms zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der DBV bei der Neuregelung für die steuerliche Gewinnglättung, für die bereits 50 Millionen Euro angesetzt sind. Die Große Koalition muss diese Lösung jetzt unverzüglich entscheiden und auf den Weg bringen, damit die geplante Entlastung auf den Betrieben auch tatsächlich zügig ankommt. Kritisch sieht der DBV auch die hohe „globale Minderausgabe“ von gut 57 Millionen Euro, die im Einzelplan 10 im Laufe des Jahres 2017 „erwirtschaftet“ werden müssen.

Zur Verbesserung der Liquidität in den Milchviehbetrieben stehen im Bundesagrarhaushalt 2017 58 Millionen Euro bereit, um die europäischen Hilfen in gleicher Höhe aufzustocken. Der DBV bedauert, dass diese Mittel an ein einzelbetriebliches Mengenregime gebunden sind und viel zu spät kommen. Die in diesem Jahr begonnene und in 2017 fortgesetzte Erweiterung des GAK-Förderspektrums erfordert entsprechend höhere Mittelansätze und darf nicht zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen. Die für neue GAK-Maßnahmen vorgesehenen Mehrmittel in 2016 von 30 Millionen Euro und in 2017 von zusätzlichen 10 Millionen Euro sind daher aus DBV-Sicht ein wichtiger erster Schritt. Weitere Mittelaufstockungen sollten folgen.

Die Aufstockung des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BuLE) von bislang 10 auf 55 Millionen Euro in 2017 stellt hohe Erwartungen an die Umsetzung. Gefordert sind nun innovative Konzepte, Modelle und Vorhaben, die zur Attraktivität ländlicher Räume als Wirtschafts- und Lebensraum beitragen. Der „Experimentierkasten“ BuLE muss dabei auch vollumfänglich die Belange der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigen.

Der Agrarhaushalt hat 2017 ein Volumen von 6,0 Milliarden Euro, 407 Millionen Euro oder gut 7 Prozent mehr als in 2016. 100 Millionen Euro, die bislang im Haushalt des Bundesfinanzministeriums für den GAK-Hochwasserschutz verankert waren, sind jetzt im Einzelplan 10 veranschlagt. Insgesamt knapp 50 Millionen Euro entfallen auf Investitionen in die Forschung von Hochseefischerei. Auch der gesundheitliche Verbraucherschutz erfährt eine Etataufstockung, und zwar um 15 Millionen Euro. Die Innovationsförderung steigt von 39 auf 53 Millionen Euro. Die Zuschüsse für das Bundesprogramm Ökolandbau werden um 3 auf 20 Millionen Euro erhöht.

DBV: EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung sind für Landwirte riesige Herausforderung

DBV-Pressemitteilung vom 23.11.16
Umsetzung der NERC-Richtlinie muss negative Folgen für die Tierhaltung abmildern

(DBV) „Durch die neuen europäischen Vorgaben zur Luftreinhaltung kommen auf die Tierhalter in Deutschland enorme, teils kaum zu bewältigende Herausforderungen zu. Die Reglungen werden den Strukturwandel in der Landwirtschaft unweigerlich beschleunigen“, erklärte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, anlässlich der endgültigen Verabschiedung der sogenannten NERC-Richtlinie durch das Europäische Parlament. Wie bereits während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, sieht der DBV eine massive und nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung in den europaweit sehr unterschiedlichen Vorgaben zur Minderung der Ammoniak-Emissionen. „Es ist nicht zu vermitteln, dass Deutschland mehr als doppelt so viel an Ammoniak-Emissionen einsparen soll wie mancher Nachbarstaat“, so Krüsken. Deutschland muss seine Ammoniak-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 29 Prozent reduzieren, der Durchschnitt der EU-Länder liegt bei 19 Prozent.

Zwar konnte im Rahmen der Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission die überzogene ursprüngliche Forderung des EP-Umweltausschusses für eine Minderung der Ammoniak-Emissionen in Deutschland um 46 Prozent verhindert werden. Auch die Streichung von Methan aus der NERC-Richtlinie sei richtig, um Doppelregelungen mit der Klimapolitik zu vermeiden. Dennoch sei das für Deutschland vorgesehene Reduktionsziel für Ammoniak mehr als ambitioniert und berge gerade für tierhaltende Betriebe das Risiko von Strukturbrüchen mit Verlusten an Marktanteilen.

„Vor allem ist kontraproduktiv, dass durch die strengen Vorgaben zur Reduzierung von Ammoniak-Emissionen die Entwicklung von Tierhaltungsverfahren mit Außenklimazugang ausgebremst wird. Der Zielkonflikt zwischen Luftreinhaltung und Tierwohl wird also zu Lasten der Tierhaltungen gelöst“, betonte Krüsken. „Die Umsetzung der EU-Vorgaben muss jetzt zwingend mit einer Förderung für emissionsmindernde Technologien einhergehen, um die Folgen für die Tierhaltung zumindest abzumildern“. Die Richtlinie schaffe ausdrücklich die Möglichkeit, die im Richtlinientext vorgeschlagenen möglichen Maßnahmen zur Emissionsminderung mit Fördermitteln zu unterlegen. Dies betreffe etwa die Bereiche des Stallbaus, der Tierfütterung sowie der Lagerung und Ausbringung von Gülle. „Anreizbasierte und freiwillige Maßnahmen sind allemal besser und volkswirtschaftlich vernünftiger als überzogene Verschärfungen des Ordnungsrechts. Die staatliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung unserer Betriebe ist dringend erforderlich, damit die deutsche Landwirtschaft und Tierhaltung gegenüber den Mitbewerbern in Europa nicht ins Hintertreffen gerät“, forderte Krüsken.

Frische Produkte Online zum Verbraucher

DBV-Pressemitteilung 23.11.16

DBV-Fachgespräch am 24. Januar 2017 in Berlin

(DBV) Unter dem Motto: „Frische Produkte Online zum Verbraucher“ veranstaltet der Deutsche Bauernverband (DBV) am 24. Januar 2017 von 10:30 bis 16:30 Uhr ein Fachgespräch am Rande der Grünen Woche im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin.

Die Online-Vermarktung von frischen Erzeugnissen von Milch, Fleisch und Wurst über Fisch bis hin zu Obst und Gemüse gewinnt immer mehr Aufmerksamkeit bei Handel und Verbrauchern. Die Digitalisierung kann auch im Lebensmittelhandel die bestehenden Geschäftsmodelle grundlegend verändern. Auf seinem Forum wird sich der DBV mit diesen neuen Absatzkanälen intensiv auseinandersetzen. Anlässlich des Fachgespräches wird eine Analyse der zukünftigen Entwicklungen des Onlinehandels mit Frischprodukten vorgestellt.

Namhafte Experten der Digitalisierung und des Onlinehandels werden die Möglichkeiten dieses Absatzweges diskutieren. Eingeladen sind Vertreter der Verbraucher wie Marktanalysten, der Wissenschaft sowie der Verbände des Versand- und Lebensmittelhandels bis hin zu den Erzeugerorganisationen. Praxisbeispiele aus dem ländlichen Raum runden das Fachgespräch ab.

Die Details des Programms sind unter www.bauernverband.de/online-vermarktung2017 abrufbar. Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 Euro. Anmeldung unter http://veranstaltungen.bauernverband.net/events/public/onlinefachgespraech (bitte Google Chrome verwenden) ab sofort bis zum 10. Januar 2017 möglich.

Tierhalter brauchen intensiveren Verbraucher-Dialog

Bilanz der i.m.a-Messebeteiligung an der „EuroTier“ 2016

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(Berlin, 21. November 2016) Für den i.m.a e.V. war die Beteiligung an der „EuroTier“ 2016 erneut ein kommunikativer Erfolg. Sowohl hunderte Schüler als auch der Berufsstand nutzten von der Wissens-Rallye auf dem Messegelände bis zur Fachtagung des Projekts „EinSichten in die Tierhaltung“ die vielfältigen Angebote des gemeinnützigen Vereins, die er mit Unterstützung vom Landvolk Niedersachsen und der Niedersächsischen Landjugend realisiert hatte.

Auf der Leitmesse der Tierhalter, die alle zwei Jahre in Hannover stattfindet, präsentierten sich der i.m.a e.V. und seine berufsständischen Partner gemeinsam auf dem Stand vom Deutschen Bauernverband. An den i.m.a Wissensstationen gab es für die Besucher Experimente zu landwirtschaftlichen Themen. Die Stationen waren auch Teil der Wissens-Rallye für Schulkinder, die zu den Ständen vieler Aussteller führte. Eingeladen waren Jungen und Mädchen ab den fünften Klassen allgemeinbildender Schulen. Für sie hatte die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) kostenlose Eintrittskarten zur „EuroTier“ bereitgestellt. 16 Klassen nutzten das Angebot an den vier Messetagen. Die Lehrer lobten übereinstimmend das Konzept der Wissensvermittlung, das auch zur Förderung sozialer Kompetenzen beitrage.

Erfahrungen anderer nutzen

Lob gab es auch von den Teilnehmern der Tagung „Neue Kommunikationswege in der Tierhaltung“, die der i.m.a e.V. für das von ihm betreute Projekt „EinSichten in die Tierhaltung“ organisiert hatte. Im Mittelpunkt stand der Erfahrungsaustausch zur Verbraucherkommunikation. Durch die Öffnung von Ställen für Hofbesucher sollen sich diese objektive und seriöse Einblicke in die Tierhaltung verschaffen. Der i.m.a e.V. informierte über den Status des seit vier Jahren stetig wachsenden Projekts, drei Teilnehmer berichteten, wie sie auf ihren Höfen „EinSichten in die Tierhaltung“ vermitteln und Hans-Heinrich Berghorn vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband referierte über Herausforderungen und Chancen in der Kommunikation der Landwirtschaft.

Anpacken und durchstarten

Patrik Simon, Geschäftsführer vom i.m.a e.V., fasste das Ergebnis der Messebeteiligung so zusammen: „Immer mehr Bauern erkennen, dass sie die Deutung ihrer Arbeit nicht Außenstehenden überlassen sollten. So wie wir beim i.m.a e.V. im Dialog mit der jungen Generation erläutern, wie Landwirtschaft heute funktioniert, sollte sich jeder Landwirt um Aufklärung bemühen – auf seinem Hof und in seinem Dorf. Projekte wie „EinSichten in die Tierhaltung“ oder der „Lernort Bauernhof“ sind dafür ideale Plattformen, um Signale zu setzen und sich zu vernetzen. Dadurch lässt sich mehr bewirken, als es ein Einzelner kann. Messen wie die „EuroTier“ bieten dabei ideale Gelegenheiten, um sich auszutauschen, von den Erfahrungen anderer zu lernen und mit neuen Anregungen durchzustarten.“

 

Über den i.m.a e.V.:

Als gemeinnütziger Verein informieren wir über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind, und über die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft. Weil immer mehr Menschen immer seltener Gelegenheit haben, sich selbst ein reales Bild von der Landwirtschaft zu machen, kommt es insbesondere darauf an, bereits Kindern und Jugendlichen durch die Bereitstellung von Lehrmaterialien und mit Hilfe von Pädagogen Einblicke in die heutige Welt der Landwirtschaft zu vermitteln. Die i.m.a-Arbeit wird von den deutschen Bäuerinnen und Bauern getragen und von der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziell gefördert.

 

Heinz Behrmann zum Ehrenpräsidenten des Bauernverbandes Hamburg e.V. gewählt

Vorstand wählt Heinz Behrmann zum Ehrenpräsidenten

Heinz Behrmann 2013 komp
Heinz Behrmann hat sich über 25 Jahre als ehrenamtlich tätiges Vorstandsmitglied mit hoher fachlicher Kompetenz, leidenschaftlichem Engagement und seinem eigenen, hanseatisch geprägten Stil aktiv und prägend für die Belange der Hamburger Landwirtschaft eingesetzt. Von 2008 bis 2016 ist Heinz Behrmann dem Bauernverband Hamburg e.V. als Präsident vorgestanden. Aus tiefempfundener Dankbarkeit und Hochachtung hat der Vorstand auf seiner Sitzung am 01. November 2016 Heinz Behrmann einstimmig zum Ehrenpräsidenten gewählt. Die Würdigung und höchste Anerkennung von Heinz Behrmann soll im kommenden Sommer im festlichen Rahmen auf dem 3ten Hamburger Bauerntag erfolgen. Dieser wird am Mittwoch, den 14. Juni 2017 im Kompetenzzentrum am Brennerhof stattfinden.

Milchsektor muss Krisenfestigkeit verbessern und Märkte erschließen

DBV – Pressemitteilung vom 16.11.16
Milchwirtschaft DBV_LKÖ

Politik und Milchwirtschaft sind gefordert

(DBV) „In Zeiten steigender Preise müssen für den Milchmarkt von Politik und Milchwirtschaft die richtigen Entscheidungen getroffen werden, um den Sektor für die Zukunft gut aufzustellen.“ Dies betonten der Milchbauernpräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Karsten Schmal, und der Milchbeauftragte der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), Josef Moosbrugger, in einem Gespräch am 16. November 2016 in Wien. In der vergangenen Marktkrise seien die öffentliche Intervention und die Beihilfe zur privaten Lagerhaltung die kurzfristig wirksamsten Instrumente gewesen, um den Milchpreis vor einem weiteren Absturz zu bewahren, betonten beide Milchexperten Moosbrugger und Schmal. Das Niveau der Interventionspreise bedürfe einer Überprüfung. In jedem Fall sei die Intervention als erprobtes Kriseninstrument auch in der nächsten Reform der EU-Agrarpolitik zu erhalten. National befürworten LKÖ und DBV eine steuerlich begünstigte Risikoausgleichsrücklage. Einen großen Teil der Verantwortung sehen die beiden Verbände bei den Akteuren auf dem Milchmarkt. Insbesondere müssten die Landwirte und ihre genossenschaftlichen Molkereien über eine Modernisierung der Lieferbeziehungen für kommende Krisen vorsorgen. Der Staat könne die Steuerung der Milchmengen nicht lösen, waren sich Schmal und Moosbrugger einig.

Die Molkereien seien gefordert, internationale, nationale und regionale Märkte zu erschließen und entsprechend die unterschiedlichen Anforderungen dieser Märkte zu befriedigen, so die beiden Bauernvertreter einhellig. Für den Branchendialog in Deutschland könne man von den Aktivitäten der österreichischen AgrarMarkt Austria (AMA) lernen, die erfolgreich EU-Mittel zur Absatzförderung abrufe, sagte DBV-Milchbauernpräsident Schmal. Auch die erfolgreiche Besetzung von Nischen durch die österreichische Milchwirtschaft, etwa mit „Heumilch“ oder „Bio-Wiesenmilch“ sei beispielgebend.

DBV und LKÖ forderten jedoch, dass private Labels den Verbraucher nicht täuschen und damit den Wettbewerb nicht verzerren dürfen. Die derzeitigen nationalen Alleingänge bei der Herkunftskennzeichnung von Milch, z.B. in Italien und Frankreich, dürften nicht zu einer Störung des Binnenmarktes führen. Eine Diversifizierung des Milchmarktes durch freiwillige Systeme, wie z.B. das EU-geschützte Bergerzeugnis, sei zu begrüßen, weil sie den Molkereien helfe, stabilere Preise für die Milcherzeuger zu gewährleisten und durch höhere Preise für benachteiligte Strukturen eine Perspektive zu bieten. Für das erfolgreiche Bestehen auf globalisierten Märkten müsse die Politik aber auch die Wettbewerbsfähigkeit aller Milcherzeuger im Blick haben. Überbordenden und nicht praktikablen Tierschutz- und Umweltstandards müsse deshalb eine Absage erteilt werden, erst recht nationalen Alleingängen in diesen Fragen.

Im Bild v.l.n.r.: DBV-Milchreferatsleiter Ludwig Börger, LKÖ-Vizepräsident und Milchbauernpräsident Josef Moosbrugger, DBV-Milchbauernpräsident Karsten Schmal und LKÖ-Generalsekretär Josef Plank

Rukwied: Marktchancen höherer Tierwohlstandards ausloten

DBV – Pressemitteilung vom 14.11.16

Nutzen für Landwirte und Verbraucher schaffen

(DBV) „Die Initiative Tierwohl und ein staatliches Tierschutzlabel können Absatz- und Wertschöpfungspotenziale erschließen. Neue Wege in der Nutztierhaltung brauchen aber Bodenhaftung am Markt, um erfolgreich zu sein.“ Diese Einschätzung traf der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), Joachim Rukwied, anlässlich der EuroTier in Hannover. „Dies wird vor allem dann gelingen, wenn beide Plattformen Synergien nutzen und sich gegenseitig ergänzen. Wir müssen nicht nur Verbraucher und Lebensmittelhandel, sondern auch die Landwirte für diese Wege gewinnen. Ohne eine wirtschaftliche Perspektive für die Tierhalter wird es schwierig durchsetzbar“, so Rukwied. Das Label könne aus logistischen Gründen vor allem in Kombination mit der Initiative Tierwohl zum Erfolg in der Fläche werden und aus der Marktnische ausbrechen.

„Die Landwirtschaft hat fundamentales Interesse am Gelingen der Initiative Tierwohl und des Labels. Deshalb müssen wir die Synergien nutzen. Wir akzeptieren es keinesfalls, wenn Marktpartner die eine Plattform als Vorwand nehmen, sich aus der anderen zurückzuziehen. Das wäre dem gemeinsamen Ziel nicht dienlich“, stellte Rukwied klar.

 

EU-Mindeststandards gegen unfaire Handelspraktiken

DBV Pressemitteilung vom 14.11.16

EU-Agrarmarkt-Task-Force gibt Empfehlungen zur Stärkung der Landwirte im Markt

 

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält das Eingreifen des Gesetzgebers zur Verhinderung unfairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette für notwendig. Insofern begrüßt der DBV die Empfehlungen der sogenannten „Agricultural Markets Task Force“ unter Leitung des früheren niederländischen Agrarministers Veerman, die heute (14. November) an EU-Agrarkommissar Hogan übergeben wurden. Auf der Grundlage einer zutreffenden Analyse der Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette wird von den Marktexperten eine EU-Gesetzesinitiative mit Mindeststandards für sachgerecht erachtet. Der DBV unterstützt dies. Mit einer EU-Rahmenvorschrift könnten konkrete unfaire Handelspraktiken direkt verboten werden. Die Durchsetzung dieses Verbotes soll durch die Möglichkeit von anonymen Beschwerdeverfahren bei öffentlichen und unabhängigen Schiedsstellen erfolgen. Bei Zuwiderhandlung soll dann ein Sanktionsmechanismus greifen. Die EU-Mindeststandards sollen in allen EU-Mitgliedstaaten unter Beachtung bereits bestehender wettbewerbsrechtlicher Regelungen und Institutionen umgesetzt werden.

Mit diesen Empfehlungen werden langjährige Forderungen des Europäischen Bauernverbandes COPA und des Deutschen Bauernverbandes aufgegriffen. Der DBV sieht hierin auch eine Unterstützung für die aktuelle Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland. Die darin vorgesehene Verschärfung des sogenannten Anzapfverbotes sowie der Entfristung und Ausgestaltung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis sind für den DBV wichtige Schritte gegen eine missbräuchliche Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht. Ergänzend wird der DBV weiterhin daran mitwirken, mit außergerichtlichen Streitbeilegungsinstrumenten die Durchsetzung der Prinzipien guter Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette zu befördern.

 

Der Bericht der EU-Agrarmarktexperten enthält auch Empfehlungen für neue Risikomanagementinstrumente. Generell solle die EU eine harmonisierte Risikomanagementpolitik implementieren, um nicht mehr auf ad-hoc-Lösungen wie jüngst zur Unterstützung der Milchbauern angewiesen zu sein. Der DBV steht einer Stärkung und Weiterentwicklung eines Sicherheitsnetzes für starke Agrarpreiskrisen (Intervention) offen gegenüber. Hinsichtlich einer Erlösversicherung nach US-amerikanischem Vorbild bestehen aber für den DBV Zweifel, ob diese tatsächlich für die Landwirte praktikabel und hilfreich sein kann. Positiv bewertet der DBV die Empfehlung, Landwirte und Genossenschaften zur stärkeren Nutzung von Terminhandelsgeschäften anzuregen und zu schulen. Auch sollen schriftliche Verträge zwischen dem Landwirt und der abnehmenden Seite bei Verlangen des Landwirtes europaweit verbindlich eingeführt werden.

 

Die Agrarmarkt-Task-Force wurde 2015 auf Initiative von EU-Agrarkommissar Hogan eingerichtet, um Vorschläge zu erarbeiten, wie Landwirte zukünftig besser mit Marktkrisen und starken Preisschwankungen umgehen. Der Bericht gilt als Grundlage der zukünftige Politik-Agenda der EU-Kommission im Hinblick auf ihre Agrarmarktpolitik.

 

Aktueller Vogelgrippe-Ausbruch: Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten unwahrscheinlich

 

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Mitteilung Nr. 032/2016 des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom 10. November 2016

Bei den aktuellen Ausbrüchen von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) bei
Wildgeflügel wurde ein Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) aviärer Influenzaviren von Vögeln auf
den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden.Dabei gelten folgende allgemeine Hygienevorschriften:
 rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden
 Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen
 Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u.ä. sofort entsorgen
 Hände mit warmem Wasser und Seife waschen
 Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Das bedeutet, dass für mindestens 2 Minuten
eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden muss.
 Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind, d.h. je
nach Größe für mindestens 6 Minuten.
Weiterführende Informationen des BfR sind hier veröffentlicht:
http://www.bfr.bund.de/de/vogelgrippe-2407.html
Auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de), des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.bund.de) finden sich weitere Hinweise zum Thema Vogelgrippe. Weitere Informationen zu aviären Influenzaviren hat das BfR bereits früher veröffentlicht:
Fragen und Antworten zur Lebensmittelhygiene in Zeiten der Vogelgrippe
Über den Umgang mit Geflügelfleisch in der Küche ist ein Videoclip mit dem Titel „Was tun mit dem Huhn?“ auf der BfR-Webseite verfügbar.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel- Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Landwirtschaftliche Krankenkasse

Landwirtschaftliche Krankenkasse: Neue Beiträge ab 2017

Der höchste Beitrag der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) wird auch weiterhin zehn Prozent unter dem Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen liegen.

Die Beitragstabelle der LKK für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige bleibt im kommenden Jahr erneut nahezu unverändert. Nur der Beitrag in Klasse 20 ist wegen gesetzlicher Vorgaben auf 598,76 Euro anzuheben. Bei gleichen Betriebsverhältnissen wird sich die Beitragsklasse für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige zum 1. Januar 2017 dennoch in einigen Fällen ändern. Dies ist auf angehobene Werte in der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft 2017 zurückzuführen.

Beim Beitragsmaßstab „korrigierter Flächenwert“ wird grundsätzlich die Flächengröße mit dem Hektarwert (= Flächenwert) und mit dem aktuellen Beziehungswert der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft vervielfältigt. Grundlage der Verordnung sind die Buchführungsergebnisse von über 11.000 Unternehmen und jeweils fünfjährige Durchschnittswerte. Der Flächenwert wird so in ein Ersatzeinkommen umgerechnet. Danach erfolgt eine Zuordnung zu den Beitragsklassen.

Die Beiträge für mitarbeitende Familienangehörige belaufen sich unverändert auf 50 Prozent des Unternehmerbeitrages. Sind sie unter 18 Jahre alt oder befinden sich in der Ausbildung, beträgt der Beitrag weiterhin 25 Prozent vom Unternehmerbeitrag.

Für fast 92 Prozent der Unternehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen gelten 2017 letztmalig Übergangsregelungen. Hierzu wurden bereits mit der Beitragsrechnung für 2014 sogenannte Angleichungssätze gebildet. Sie stellen sicher, dass der Beitrag bis 2017 in gleichmäßigen Stufen an das zum 1. Januar 2014 vereinheitlichte Beitragsrecht herangeführt wird. Nur in den wenigen Fällen eines Mitgliedschaftsbeginns nach 2013 ist keine Angleichung zu beachten.

Darüber hinaus wird in bestimmten Fällen – wie bereits in den Vorjahren – der Beitrag durch den Einsatz von Sondermitteln ermäßigt.

Die Beitragstabelle für freiwillig Versicherte bleibt 2017 unverändert. Damit sind die Beiträge auch künftig im Vergleich zu allen anderen gesetzlichen Krankenkassen spürbar günstiger.

Zur Finanzierung der zum 1. Januar 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II verbesserten Leistungen erhöht sich der Beitrag zur Pflegekasse kraft Gesetzes. Der Beitragszuschlag für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige beträgt 16,2 Prozent (Kinderlose 17,79 Prozent). Für die übrigen versicherten Personen erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag auf 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) der beitragspflichtigen Einnahmen.

Die Beitragsrechnungen werden Anfang Januar 2017 übersandt. Die freiwillig Versicherte erhalten voraussichtlich noch im Dezember 2016 ihre Beitragsrechnungen für das kommende Jahr. Fragen zum Thema werden per E-Mail unter versicherung@svlfg.de gern beantwortet.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

Pressemitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
vom 11.11.16