Rukwied: Marktchancen höherer Tierwohlstandards ausloten

DBV – Pressemitteilung vom 14.11.16

Nutzen für Landwirte und Verbraucher schaffen

(DBV) „Die Initiative Tierwohl und ein staatliches Tierschutzlabel können Absatz- und Wertschöpfungspotenziale erschließen. Neue Wege in der Nutztierhaltung brauchen aber Bodenhaftung am Markt, um erfolgreich zu sein.“ Diese Einschätzung traf der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), Joachim Rukwied, anlässlich der EuroTier in Hannover. „Dies wird vor allem dann gelingen, wenn beide Plattformen Synergien nutzen und sich gegenseitig ergänzen. Wir müssen nicht nur Verbraucher und Lebensmittelhandel, sondern auch die Landwirte für diese Wege gewinnen. Ohne eine wirtschaftliche Perspektive für die Tierhalter wird es schwierig durchsetzbar“, so Rukwied. Das Label könne aus logistischen Gründen vor allem in Kombination mit der Initiative Tierwohl zum Erfolg in der Fläche werden und aus der Marktnische ausbrechen.

„Die Landwirtschaft hat fundamentales Interesse am Gelingen der Initiative Tierwohl und des Labels. Deshalb müssen wir die Synergien nutzen. Wir akzeptieren es keinesfalls, wenn Marktpartner die eine Plattform als Vorwand nehmen, sich aus der anderen zurückzuziehen. Das wäre dem gemeinsamen Ziel nicht dienlich“, stellte Rukwied klar.

 

EU-Mindeststandards gegen unfaire Handelspraktiken

DBV Pressemitteilung vom 14.11.16

EU-Agrarmarkt-Task-Force gibt Empfehlungen zur Stärkung der Landwirte im Markt

 

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält das Eingreifen des Gesetzgebers zur Verhinderung unfairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette für notwendig. Insofern begrüßt der DBV die Empfehlungen der sogenannten „Agricultural Markets Task Force“ unter Leitung des früheren niederländischen Agrarministers Veerman, die heute (14. November) an EU-Agrarkommissar Hogan übergeben wurden. Auf der Grundlage einer zutreffenden Analyse der Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette wird von den Marktexperten eine EU-Gesetzesinitiative mit Mindeststandards für sachgerecht erachtet. Der DBV unterstützt dies. Mit einer EU-Rahmenvorschrift könnten konkrete unfaire Handelspraktiken direkt verboten werden. Die Durchsetzung dieses Verbotes soll durch die Möglichkeit von anonymen Beschwerdeverfahren bei öffentlichen und unabhängigen Schiedsstellen erfolgen. Bei Zuwiderhandlung soll dann ein Sanktionsmechanismus greifen. Die EU-Mindeststandards sollen in allen EU-Mitgliedstaaten unter Beachtung bereits bestehender wettbewerbsrechtlicher Regelungen und Institutionen umgesetzt werden.

Mit diesen Empfehlungen werden langjährige Forderungen des Europäischen Bauernverbandes COPA und des Deutschen Bauernverbandes aufgegriffen. Der DBV sieht hierin auch eine Unterstützung für die aktuelle Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland. Die darin vorgesehene Verschärfung des sogenannten Anzapfverbotes sowie der Entfristung und Ausgestaltung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis sind für den DBV wichtige Schritte gegen eine missbräuchliche Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht. Ergänzend wird der DBV weiterhin daran mitwirken, mit außergerichtlichen Streitbeilegungsinstrumenten die Durchsetzung der Prinzipien guter Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette zu befördern.

 

Der Bericht der EU-Agrarmarktexperten enthält auch Empfehlungen für neue Risikomanagementinstrumente. Generell solle die EU eine harmonisierte Risikomanagementpolitik implementieren, um nicht mehr auf ad-hoc-Lösungen wie jüngst zur Unterstützung der Milchbauern angewiesen zu sein. Der DBV steht einer Stärkung und Weiterentwicklung eines Sicherheitsnetzes für starke Agrarpreiskrisen (Intervention) offen gegenüber. Hinsichtlich einer Erlösversicherung nach US-amerikanischem Vorbild bestehen aber für den DBV Zweifel, ob diese tatsächlich für die Landwirte praktikabel und hilfreich sein kann. Positiv bewertet der DBV die Empfehlung, Landwirte und Genossenschaften zur stärkeren Nutzung von Terminhandelsgeschäften anzuregen und zu schulen. Auch sollen schriftliche Verträge zwischen dem Landwirt und der abnehmenden Seite bei Verlangen des Landwirtes europaweit verbindlich eingeführt werden.

 

Die Agrarmarkt-Task-Force wurde 2015 auf Initiative von EU-Agrarkommissar Hogan eingerichtet, um Vorschläge zu erarbeiten, wie Landwirte zukünftig besser mit Marktkrisen und starken Preisschwankungen umgehen. Der Bericht gilt als Grundlage der zukünftige Politik-Agenda der EU-Kommission im Hinblick auf ihre Agrarmarktpolitik.

 

Aktueller Vogelgrippe-Ausbruch: Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten unwahrscheinlich

 

th
Mitteilung Nr. 032/2016 des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom 10. November 2016

Bei den aktuellen Ausbrüchen von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) bei
Wildgeflügel wurde ein Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) aviärer Influenzaviren von Vögeln auf
den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden.Dabei gelten folgende allgemeine Hygienevorschriften:
 rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden
 Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen
 Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u.ä. sofort entsorgen
 Hände mit warmem Wasser und Seife waschen
 Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Das bedeutet, dass für mindestens 2 Minuten
eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden muss.
 Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind, d.h. je
nach Größe für mindestens 6 Minuten.
Weiterführende Informationen des BfR sind hier veröffentlicht:
http://www.bfr.bund.de/de/vogelgrippe-2407.html
Auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de), des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.bund.de) finden sich weitere Hinweise zum Thema Vogelgrippe. Weitere Informationen zu aviären Influenzaviren hat das BfR bereits früher veröffentlicht:
Fragen und Antworten zur Lebensmittelhygiene in Zeiten der Vogelgrippe
Über den Umgang mit Geflügelfleisch in der Küche ist ein Videoclip mit dem Titel „Was tun mit dem Huhn?“ auf der BfR-Webseite verfügbar.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel- Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.