Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Landwirtschaftliche Krankenkasse

Landwirtschaftliche Krankenkasse: Neue Beiträge ab 2017

Der höchste Beitrag der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) wird auch weiterhin zehn Prozent unter dem Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen liegen.

Die Beitragstabelle der LKK für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige bleibt im kommenden Jahr erneut nahezu unverändert. Nur der Beitrag in Klasse 20 ist wegen gesetzlicher Vorgaben auf 598,76 Euro anzuheben. Bei gleichen Betriebsverhältnissen wird sich die Beitragsklasse für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige zum 1. Januar 2017 dennoch in einigen Fällen ändern. Dies ist auf angehobene Werte in der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft 2017 zurückzuführen.

Beim Beitragsmaßstab „korrigierter Flächenwert“ wird grundsätzlich die Flächengröße mit dem Hektarwert (= Flächenwert) und mit dem aktuellen Beziehungswert der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft vervielfältigt. Grundlage der Verordnung sind die Buchführungsergebnisse von über 11.000 Unternehmen und jeweils fünfjährige Durchschnittswerte. Der Flächenwert wird so in ein Ersatzeinkommen umgerechnet. Danach erfolgt eine Zuordnung zu den Beitragsklassen.

Die Beiträge für mitarbeitende Familienangehörige belaufen sich unverändert auf 50 Prozent des Unternehmerbeitrages. Sind sie unter 18 Jahre alt oder befinden sich in der Ausbildung, beträgt der Beitrag weiterhin 25 Prozent vom Unternehmerbeitrag.

Für fast 92 Prozent der Unternehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen gelten 2017 letztmalig Übergangsregelungen. Hierzu wurden bereits mit der Beitragsrechnung für 2014 sogenannte Angleichungssätze gebildet. Sie stellen sicher, dass der Beitrag bis 2017 in gleichmäßigen Stufen an das zum 1. Januar 2014 vereinheitlichte Beitragsrecht herangeführt wird. Nur in den wenigen Fällen eines Mitgliedschaftsbeginns nach 2013 ist keine Angleichung zu beachten.

Darüber hinaus wird in bestimmten Fällen – wie bereits in den Vorjahren – der Beitrag durch den Einsatz von Sondermitteln ermäßigt.

Die Beitragstabelle für freiwillig Versicherte bleibt 2017 unverändert. Damit sind die Beiträge auch künftig im Vergleich zu allen anderen gesetzlichen Krankenkassen spürbar günstiger.

Zur Finanzierung der zum 1. Januar 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II verbesserten Leistungen erhöht sich der Beitrag zur Pflegekasse kraft Gesetzes. Der Beitragszuschlag für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige beträgt 16,2 Prozent (Kinderlose 17,79 Prozent). Für die übrigen versicherten Personen erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag auf 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) der beitragspflichtigen Einnahmen.

Die Beitragsrechnungen werden Anfang Januar 2017 übersandt. Die freiwillig Versicherte erhalten voraussichtlich noch im Dezember 2016 ihre Beitragsrechnungen für das kommende Jahr. Fragen zum Thema werden per E-Mail unter versicherung@svlfg.de gern beantwortet.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

Pressemitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
vom 11.11.16

 

„Direktzahlungen werden auch nach 2020 in der Agrarpolitik bedeutend bleiben“

DBV Pressemitteilung vom 11.11.16

Stellvertretender Generalsekretär Hemmerling bei der Agrarsozialen Gesellschaft

(DBV) „Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden auch nach 2020 in der EU-Agrarpolitik bedeutend bleiben. Gleichzeitig wird die Förderung von Investitionen, Innovationen und ländlichen Infrastrukturen wichtig sein“, erklärte Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), bei der Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft in Göttingen. „Die Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft sind vielfältig und reichen vom Generationswechsel in den Betrieben über die Digitalisierung bis hin zur besseren Präsenz an außereuropäischen Absatzmärkten und zum Klimawandel“, schätzte Hemmerling ein. Insgesamt seien die EU und die Mitgliedstaaten gefordert, dem Gefühl des „Abgehängtseins“ in Teilen der ländlichen Räume und auch in Teilen der Landwirtschaft politisch etwas entgegenzusetzen.

Mit Blick auf die anstehenden „Brexit“-Verhandlungen forderte Hemmerling, den Binnenmarktzugang nach Großbritannien offen zu halten. Die deutsche Ernährungswirtschaft erziele mit Großbritannien einen bedeutenden Agrarexport von knapp 5 Milliarden Euro jährlich, vor allem bei Fleischwaren, Backwaren und Milchprodukten. „Es wäre ein großer Rückschlag, wenn wieder eine Zoll- und Veterinärbürokratie an den britischen Grenzen aufgebaut würde“, betonte Hemmerling. Bisher sei aber völlig unklar, welche Verhandlungsziele die britische Seite beim Austritt aus der EU tatsächlich habe.

Weltweit klimaeffiziente Landwirtschaft geboten

DBV Pressemitteilung vom 09.11.16

DBV-Umweltbeauftragter Hartelt zum Tag der Landwirtschaft auf Weltklimakonferenz

(DBV) „Bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens kommt es darauf an, Landwirte bei der Anpassung an den Klimawandel und bei Fortschritten zu einer besonders klimaschonenden Landwirtschaft zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft ist aufgerufen, das Pariser Abkommen mit Blick auf die besondere Rolle der Landwirtschaft zur Sicherung der Ernährung umzusetzen“, forderte Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV) anlässlich des Landwirtschaftstages auf der Weltklimakonferenz in Marrakesch.

Auf der Klimakonferenz wurde erneut deutlich, dass besonders in Afrika der Anpassungsbedarf der Landwirtschaft an den Klimawandel groß ist. Doch auch in Deutschland würden Maßnahmen nicht nur zum Klimaschutz notwendig, sondern auch Anpassungen in Folge des Klimawandels mit steigenden Temperaturen und extremen Wetterlagen. „Die Auswirkungen des Klimawandels werden heute schon bei der Ausbreitung neuer Schädlinge deutlich, die im Zuge des Klimawandels bei uns heimisch werden. Dies erfordert beispielsweise ein breites Spektrum an Pflanzenschutzmitteln. Zudem zeigen zunehmende Extremwettereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen im Frühsommer dieses Jahres, dass intelligente Absicherungsmöglichkeiten für Ernteausfälle gefordert sind“, erklärte Hartelt.

Der DBV-Umweltbeauftragte erinnerte zudem daran, dass die Land- und Forstwirtschaft Teil der Lösung des Klimaproblems sei. „Durch den Anbau und die Bereitstellung von Biomasse ist die Landwirtschaft Grundlage der kohlenstoffarmen Bioökonomie. Dabei geht es nicht nur um Bioenergie für Wärme, Strom und Verkehr, sondern auch darum, mineralölbasierte Produkte – also beispielsweise Plastik, Lösungsmittel oder Fasern – durch nachwachsende Rohstoffe zu ersetzen. Der Landwirtschaft kommt eine strategische Rolle beim Kampf gegen den Klimawandel zu. Die Klimakonferenz sollte deshalb diese strategische Bedeutung der Landwirtschaft durch entsprechende Anrechnungsregeln für Biomasse sicherstellen,“ erklärte Hartelt.

„Überfällige Erleichterung bei Cross Compliance-Sanktionen erreicht“

Pressemitteilung des DBV vom 09.11.16

DBV: Umsetzung muss noch für 2016 bundeseinheitlich erfolgen

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ende Oktober angekündigte Konzept zur Behandlung von „sanktionsfreien Fehlern“ als eine dringende und überfällige Erleichterung für die Landwirte. Erforderlich ist nunmehr von Bund und Ländern, dass im laufenden Jahr 2016 bereits festgestellte geringfügige Verstöße noch nach diesem neuen Konzept von allen Bundesländern ohne zu hohen Verwaltungsaufwand und einheitlich bewertet werden. „Die Geduld der Landwirte in dieser Frage wurde auf eine harte Belastungsprobe gestellt, sie brauchen zeitnah Klarheit und Rechtsicherheit“, bekräftigte DBV-Generalsekretär Krüsken.

Gemeinsam hatten der DBV und das BMEL seit Jahresbeginn gegenüber der EU-Kommission um eine Korrektur der strengen Auslegung zur Anwendung des Frühwarnsystems bei geringfügigen Verstößen gerungen, um eine unverhältnismäßige Sanktionierung in der Regel nicht zu vermeidender geringfügiger Verstöße zu erreichen. Dies betrifft insbesondere den Bereich von verspäteten Tiermeldungen und Tierkennzeichnungen.

Nach zähem Ringen hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten gewisse Spielräume bei der Bewertung geringfügiger Verstöße eingeräumt. Der Berufsstand wertet es deshalb als Erfolg, dass nach dem vom BMEL angekündigten Konzept „sanktionsfreien Fehlern“ bei kleinen Fehlern, die den Betriebsinhabern trotz angemessener Sorgfalt versehentlich unterlaufen, von Sanktionen außerhalb des Frühwarnsystems abgesehen werden kann. Zum Beispiel soll eine sanktionsfreie Einstufung von verspäteten Meldungen der Zu- oder Abgänge einzelner Rinder aus nachvollziehbaren Gründen in einem gut geführten Betrieb nach einer Einzelfallprüfung möglich sein. Auch für den DBV ist es wichtig, dass gewissenhafte Landwirte nicht durch unangemessene hohe Sanktionen entmutigt werden, betonte Krüsken.

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DBV mit großem Beratungsangebot für Tierhalter auf der EuroTier

Pressemitteilung des DBV vom 08.11.16

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) wird auf der EuroTier in Hannover mit seinen Experten für Schweine-, Rinder-, Geflügel- und Schafhaltung sowie für Milcherzeugung und Tiergesundheit ein kompetenter Gesprächspartner für interessierte Tierhalter sein. Auf seinem Gemeinschaftsstand in Halle 26 wird der DBV mit elf Verbänden, Organisationen und Unternehmen über die Perspektiven und Entwicklungen der Nutztierhaltung und der Märkte informieren.

Die landwirtschaftliche Tierhaltung steht nicht nur im Fokus der Öffentlichkeit, sondern ist ein Rückgrat der deutschen Landwirtschaft. Sie verändert sich derzeit beständig durch innovative Entwicklungen. Als Chance zur Stärkung im Wettbewerb und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz werden die Möglichkeiten der digitalen Technik mit intelligenten Vernetzungen, die veränderten Ziele in der modernen Tierzucht, tiergerechtere Haltungsbedingungen oder neue Entwicklungen bei der Behandlung erkrankter Tiere gesehen. Diese Veränderungen mit ihren notwendigen Investitionen verlangen aber Planbarkeit und Verlässlichkeit durch die politischen Rahmenbedingungen.

Auf dem DBV-Stand können die Tierhalter mit Experten und Berufskollegen ihre Einschätzungen und Erwartungen diskutieren. In individuellen Gesprächen erhalten sie für ihre unternehmerischen Entscheidungen Informationen über Entwicklungen auf den Märkten, in der Agrar- und Umweltpolitik oder bei Verbesserungen der Haltungsbedingungen. So können sich die Schweinehalter bei den DBV-Experten über die Initiative Tierwohl, über Pläne eines freiwilligen staatlichen Tierwohllabels oder  praxisorientierte Themen wie den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration, die Haltung von Sauen im Deckzentrum etc. informieren. Der Bauernverband zeigt zudem Wege einer offensiven Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zur Nutztierhaltung auf.

Die EuroTier findet vom 15. bis 18. November 2016 auf dem Messegelände in Hannover statt. Am Gemeinschaftsstand des DBV in Halle 26, A09, beteiligen sich die Andreas-Hermes-Akademie, der AID, DBV-Service mit den Unternehmen Telekom, Nissan, Opel und Suzuki, der Verein für Schulkommunikation i.m.a., die Niedersächsische Landjugend, die Vereinigung des Emsländischen Landvolkes mit der Imagekampagne „Echt Grün“ und die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP).

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Bund und Länder müssen Düngeverordnung jetzt zügig verabschieden

Pressemitteilung des DBV vom 07.11.16

DBV zur Klage der EU-Kommission

 

(DBV) Die Klage der EU-Kommission zur Nitratrichtlinie vor dem EuGH verdeutlicht mit Nachdruck, dass Bund und Länder die Novelle der Düngeverordnung jetzt zügig zum Abschluss bringen müssen. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Einreichung der Klage, die die EU-Kommission bereits im April als nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt hatte.

 

Der DBV weist darauf hin, dass die Klage auf der alten Düngeverordnung basiert und die weitreichenden Einschnitte in die Düngung durch die Novelle der Düngeverordnung nicht berücksichtigt wurden. Der Verband forderte die Bundesländer auf, im anstehenden Bundesratsverfahren keine weiteren Veränderungen vorzunehmen, um den Prozess der Verabschiedung nicht zu verzögern. Die Klageeinreichung vor dem EuGH dürfe nicht dazu missbraucht werden, bei der laufenden Novelle der Düngeverordnung noch schärfere Regelungen draufzusatteln oder den Grundsatz aufzugeben, dass die Düngung am Bedarf der Kulturen orientiert werden muss, erklärt der DBV.

 

Der aktuelle Nitratbericht 2016 weist nach Aussagen des Umweltbundesamtes bei einer bundesweiten Betrachtung für Deutschland keine Verschlechterung der Gewässerqualität aus. Es gebe zwar regionale Unterschiede, aber bundesweit halten hiernach im Zeitraum 2012/2014 genauso wie im Zeitraum 2008/2011 rund 82 % der Messstellen des bundesweit repräsentativen EUA-Nitratmessnetzes den strengen Trinkwassergrenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter ein.