Ammoniakemissionen: EU-Kommission muss ihren Vorschlag grundsätzlich überarbeiten
Bauernverband begrüßt Votum des EU-Agrarausschusses zur NEC-Richtlinie
„Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat die immense Tragweite des Vorschlages der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (sogenannte NEC-Richtlinie) für die deutsche und europäische Landwirtschaft erkannt.“ Dies erklärte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, nach der Abstimmung im Ausschuss am 28. Mai 2015. Insbesondere begrüße er den Ansatz der EU-Agrarpolitiker, bei den Reduktionszielen für Ammoniakemissionen bis 2030 eine ausgewogene Verteilung der Lasten innerhalb der EU anzustreben und die Europäische Kommission aufzufordern, revidierte Reduktionsverpflichtungen für 2030 vorzulegen. Auch sei es richtig, so Krüsken, Methan nicht in den Geltungsbereich der NEC-Richtlinie aufzunehmen. Es gelte, Doppelregulierungen in der EU-Klimapolitik zu vermeiden, wie es der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments forderte.
Somit liefere der Agrarausschuss für die weiteren Beratungen im Umweltausschuss des Europaparlaments einen konstruktiven Beitrag, der die erhebliche Brisanz des EU-Kommissionsvorschlags für den europäischen Agrarsektor berücksichtige. Ohne eine grundsätzliche Änderung des bisherigen Vorschlages der EU-Kommission befürchtet der DBV, dass die Tierhaltung am Standort Deutschland durch die für Ammoniak und Methan vorgeschlagenen nationalen Obergrenzen im Grundsatz in Frage gestellt würde.