Rentenbank öffnet Programm „Liquiditätssicherung“ für weitere Betriebe
Die Landwirtschaftliche Rentenbank öffnet ab sofort ihr Programm „Liquiditätssicherung“ für Veredlungsbetriebe (einschließlich Ferkelerzeuger) sowie für Unternehmen, die von den Folgen der Trockenheit in diesem Jahr betroffen sind. Futterbaubetriebe sind bereits seit dem 1. Juli 2015 antragsberechtigt.
Unternehmen können ein Liquiditätssicherungsdarlehen bei ihrer Hausbank beantragen, wenn sie dieser einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse gemäß dem Risikogerechten Zinssystem (RGZS) vor.
Die Förderdarlehen werden zu den besonders günstigen Top-Konditionen angeboten. Laufzeit und Zinsbindung betragen vier, sechs oder zehn Jahre. Die Darlehen sind mit mindestens einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Je nach Laufzeit und Kredittyp liegt der effektive Zinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit zwischen 1,00 Prozent und 1,26 Prozent.
Die EU hat Deutschland 69,2 Mio. Euro zur Unterstützung von Milch- und Fleischerzeugern in Aussicht gestellt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, die Mittel in Form eines Zuschusses zu einem zur Liquiditätssicherung aufgenommenen Darlehen zu gewähren. Antragsstelle für die Zuschussgewährung soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden. Die Anforderungen für die Zuschussgewährung und Festlegungen zur Bestimmung der Höhe des Zuschusses sind zurzeit noch nicht bekannt.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Ausgestaltung der Darlehen geht die Rentenbank derzeit davon aus, dass die Darlehen aus ihrem Programm „Liquiditätssicherung“ zuschussfähig sein werden. Die Laufzeit muss vier oder sechs Jahre betragen. Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit sind den aktuellen Planungen zufolge nicht zuschussfähig.