DBV: Deutliche Fortschritte bei EU-Öko-Verordnung
Weiterer Korrekturbedarf in Trilogverhandlungen
„Der Agrarausschuss im Europäischen Parlament hat mit seiner Abstimmung über Veränderungen der EU-Ökoverordnung (13. Oktober 2015) die Grundlage für erfolgversprechende Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, dem Rat und den Agrarministern zur Revision der EU-Öko-Verordnung gelegt“, erklärte der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses Ökolandbau Heinrich Graf von Bassewitz. Er sieht deutliche Fortschritte gegenüber dem Entwurf der EU-Kommission vom März 2014.
So soll es nach Meinung der Europaabgeordneten keine gesonderten Grenzwerte bei unerlaubten Stoffen im Vergleich zur konventionellen Erzeugung geben. „Damit wird der gesundheitliche Verbraucherschutz nicht gespalten“, betonte Bassewitz. Ebenso würden die Kontrollen weitgehend auf gleicher Rechtsbasis laufen wie bisher. Bassewitz begrüßte auch die Forderung der Abgeordneten nach einer „kompetenten Dienststelle Ökolandbau“ auf EU-Ebene, die für eine verbesserte Umsetzung in der gesamten EU zuständig sein soll. Er führte die gefassten Beschlüsse wesentlich auf die Arbeit des Berichterstatters Martin Häusling (Grüne, Hessen) und des Schattenberichterstatters Norbert Lins (CDU, Baden-Württemberg) zurück.
Kritisch bewertete Bassewitz einige neue Erzeugungsregeln und technische Aspekte im Pflanzenbau und in der Tierhaltung, die nicht ausreichend mit der Praxis der Öko-Branche diskutiert worden seien. So sieht der DBV die Gefahr von erheblichen Einschränkungen bei der Sortenwahl und Probleme mit der Saatgutverfügbarkeit, wenn die vom Agrarausschuss beschlossenen Vorschläge im Trilog verabschiedet würden. Noch nicht abzuschätzen sind die Auswirkungen der neuen Vorgaben beim Platzbedarf und Auslauf für Tiere, insbesondere von Geflügel. Bei der neuen „Definition der Region“ – 150 km Radius zur Beschaffung von Ökofutter – besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der möglichen Umsetzung.
Bassewitz kritisierte, dass Ökoprodukte künftig ausschließlich nach dem Konformitätsprinzip importiert werden können, da Ökoprodukte nicht in allen Entwicklungsländern nach unserem Standard erzeugt werden können. Das bisherige System mit äquivalenten Regeln hat sich bewährt. Es hilft zum Beispiel den Milchbauern in der EU, wenn ihre Öko-Milch mit importiertem Kakao als „Öko-Schokolade“ verkauft werden darf.