Pressemitteilung des DBV vom 09.11.16
DBV: Umsetzung muss noch für 2016 bundeseinheitlich erfolgen
(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ende Oktober angekündigte Konzept zur Behandlung von „sanktionsfreien Fehlern“ als eine dringende und überfällige Erleichterung für die Landwirte. Erforderlich ist nunmehr von Bund und Ländern, dass im laufenden Jahr 2016 bereits festgestellte geringfügige Verstöße noch nach diesem neuen Konzept von allen Bundesländern ohne zu hohen Verwaltungsaufwand und einheitlich bewertet werden. „Die Geduld der Landwirte in dieser Frage wurde auf eine harte Belastungsprobe gestellt, sie brauchen zeitnah Klarheit und Rechtsicherheit“, bekräftigte DBV-Generalsekretär Krüsken.
Gemeinsam hatten der DBV und das BMEL seit Jahresbeginn gegenüber der EU-Kommission um eine Korrektur der strengen Auslegung zur Anwendung des Frühwarnsystems bei geringfügigen Verstößen gerungen, um eine unverhältnismäßige Sanktionierung in der Regel nicht zu vermeidender geringfügiger Verstöße zu erreichen. Dies betrifft insbesondere den Bereich von verspäteten Tiermeldungen und Tierkennzeichnungen.
Nach zähem Ringen hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten gewisse Spielräume bei der Bewertung geringfügiger Verstöße eingeräumt. Der Berufsstand wertet es deshalb als Erfolg, dass nach dem vom BMEL angekündigten Konzept „sanktionsfreien Fehlern“ bei kleinen Fehlern, die den Betriebsinhabern trotz angemessener Sorgfalt versehentlich unterlaufen, von Sanktionen außerhalb des Frühwarnsystems abgesehen werden kann. Zum Beispiel soll eine sanktionsfreie Einstufung von verspäteten Meldungen der Zu- oder Abgänge einzelner Rinder aus nachvollziehbaren Gründen in einem gut geführten Betrieb nach einer Einzelfallprüfung möglich sein. Auch für den DBV ist es wichtig, dass gewissenhafte Landwirte nicht durch unangemessene hohe Sanktionen entmutigt werden, betonte Krüsken.