DBV-Generalsekretär Krüsken zum Kabinettsbeschluss zum Klimaschutzprogramm 2030
Das heute im Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 bewertet der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands (DBV), Bernhard Krüsken, als für die Landwirtschaft insgesamt tragbar: „Die für die Landwirtschaft vorgesehenen Klimaschutzmaßnahmen sind ehrgeizig aber machbar. Die 1,1 Mrd. Euro, die bis 2023 zusätzlich für die Umsetzung in der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung stehen, bieten die Chance, die Erzeugung von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen noch klimaeffizienter zu gestalten. Unverständlich ist aber, dass die vorhandenen Potentiale der Bioenergie zu großen Teilen ungenutzt bleiben sollen. Vor allem bei Biokraftstoffen bleibt die Bundesregierung zu defensiv und verschenkt Möglichkeiten für kostengünstigen und nachhaltigen Klimaschutz. Die Treibhausgasquote im Verkehr muss bis 2030 von 6 auf 16 Prozent angehoben werden.“
In den Klimaschutzmaßnahmen für die Landwirtschaft finden sich einige Vorschläge aus der DBV-Klimastrategie 2.0 vom Januar 2018 wieder. Dazu gehört eine weitere Reduktion der Stickstoffüberschüsse. Für die geplante Erhöhung des Anteils der in Biogasanlagen vergorenen Gülle auf 70% in 2030 kommt vom DBV Zustimmung, der in der Maßnahme nicht nur klima- und umweltpolitische Vorteile sieht. Die Steigerung des Ökolandbaus auf 20% der Landwirtschaftsfläche in 2030 ist aus Sicht des DBV nur bedingt als Klimamaßnahme anzurechnen. Der nachfragebasierte Ausbau und die Förderung des Ökolandbaus werden jedoch ausdrücklich begrüßt. Die Vorgaben zur Emissionsreduktion in der Tierhaltung müssten hingegen mit den Anforderungen an das Tierwohl in Einklang gebracht werden, damit hier eine Weiterentwicklung überhaupt möglich wird. Die Aufstockung und Ausweitung des Programms zur Steigerung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau begrüßt der DBV, fordert hierbei jedoch die stärkere Förderung von Biokraftstoffen für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft. Eine aus Sicht des DBV überaus wichtige Maßnahme, mit der die Landwirte ihren Beitrag zum Klimaschutz liefern können, ist der Humuserhalt und -aufbau in landwirtschaftlich genutzten Böden.
Nach Einschätzung des DBV ist das Reduktionsziel für die Landwirtschaft von 31-34% bis 2030 erreichbar, wenn jetzt wirksame Programme aufgelegt und umgesetzt werden: „Wir sind überzeugt, dass mit den richtigen Anreizen und Förderungen das Treibhausgasreduktionsziel für die Landwirtschaft erreichbar ist. Wir haben seit 1990 unsere Emissionen bereits um mehr als ein Fünftel reduziert und stehen bereit, gemeinsam und kooperativ-konstruktiv mit der Politik die Lebensmittelerzeugung in Deutschland noch klimaeffizienter zu gestalten“, so Krüsken. Krüsken bewertet die Einführung eines CO2-Preises für Emissionen aus fossilen Energieträgern als grundsätzlich sinnvoll: „Es ist gut und richtig, dass die CO2-Emission von Energie preisentscheidend werden soll. Bioenergie aus der Land und Forstwirtschaft erhält damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber fossilen Energien wie Kohle und Erdöl. Neue steuerliche Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU bzw. zu Drittstaaten, die zu Lasten der deutschen Landwirtschaft gehen, müssen aber vermieden werden.“
DBV-Pressemeldung vom 09.10.2019