DBV-Präsidium weiter für Moratorium beim Fracking
Schutz der Produktionsgrundlage Boden nicht ausreichend berücksichtigt
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sprach sich in einer gestern (16.09.2014) verabschiedeten Erklärung weiterhin für ein Fracking-Moratorium aus, welches an klare Bedingungen geknüpft ist. Die Risiken der Gas-Förderung mit der Fracking-Technologie müssten fundierter erforscht und die vorhandenen Probleme überzeugend gelöst werden. „Die mögliche Gefährdung der für die Landwirtschaft essentiellen Produktionsgrundlagen Boden und Wasser stehen in keinem Verhältnis zu den gesamtgesellschaftlichen Vorteilen“, heißt es in der Erklärung. Das DBV-Präsidium fordert strenge rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der Fracking-Technologie. Ziel muss es sein, Gesetzeslücken zu schließen und sicherzustellen, dass den Gefahren und Risiken der Erdgasförderung mit Hilfe von Fracking-Bohrungen angemessen Rechnung getragen wird.
Kernforderung des DBV ist der Schutz der Produktionsgrundlage Boden. So müsse das Umweltbundesamt die Frac-Flüssigkeit im Hinblick auf die Unbedenklichkeit für die Wasserqualität zulassen. Weiter fordert das DBV-Präsidium, die bergrechtliche Beweislastumkehr auch beim Schadensersatz für alle im Zusammenhang mit Fracking entstehende Schäden anzuwenden. Die Beweislast für einen durch Fracking verursachten Schaden darf nicht beim Grundstückseigentümer liegen. Als selbstverständlich wird ein generelles Verbot des Frackings in Gebieten, die der Wassergewinnung dienen, angesehen. Für jede einzelne Fracking-Maßnahme fordert der DBV zudem eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), da nur so eine sichere Einschätzung der jeweiligen Umweltauswirkungen vorgenommen werden kann. Schließlich lehnt das DBV-Präsidium eine zusätzliche Verschärfung der Flächeninanspruchnahme durch das Fracking ab.