Bundeskartellamt zur „Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel“
DBV: Wettbewerbs- und Kartellrecht müssen missbräuchliches Verhalten verhindern
Der Deutsche Bauernverband (DBV) teilt die Schlussfolgerungen des vom Bundeskartellamt veröffentlichten Berichtes zur Sektoruntersuchung „Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel“. Dieser verdeutlicht, dass ein Entgegenwirken gegen eine Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse in diesem Bereich erforderlich ist. Für die Landwirtschaft als Primärproduzent von Lebensmitteln sind faire Wettbewerbsbedingungen in der Vermarktungs- und Lieferkette unverzichtbar. Eine hochkonzentrierte Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels birgt die Gefahr ungleicher Machtpositionen innerhalb der Lebensmittelkette sowie von Beschränkungen der Mechanismen von Angebot und Nachfrage.
Bereits heute können die großen Händler nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes Strukturvorteile in Verhandlungen mit den Lieferanten nutzen. Aus Sicht des Berufsstandes ist es daher zu begrüßen, dass das Bundeskartellamt seine Linie in der Überprüfungs- und Fallpraxis konsequent fortsetzen wird.
Aus Sicht des DBV ist davon unabhängig eine partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Liefer- und Vermarktungskette bis hin zum Lebensmittelhandel wichtig und erforderlich. Beispiele dafür sind unter anderem das QS-System und die jüngst erfolgreich von Landwirtschaft und Lebensmittelhandel auf den Weg gebrachte Initiative Tierwohl. Ebenso wichtig ist es, dass die Akteure unabhängig von wettbewerbsrechtlichen Regelungen ihre Eigenverantwortung zur Gewährleistung fairer Geschäftspraktiken wahrnehmen. So haben sich alle Stufen der Lebensmittellieferkette auf europäischer Ebene zu Grundprinzipien für faire Geschäftsbeziehungen verständigt. Das von den Wirtschaftsbeteiligten im Januar 2013 beschlossene Rahmenkonzept zur Implementierung und Anwendung dieser Prinzipien befindet sich in den Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzungsphase. Bei der nationalen Umsetzung dieser Initiative wirkt der DBV mit.