Milcherzeuger bekennen sich zum Milchmarkt
DBV kritisiert Aussetzen der privaten Lagerhaltung für Käse
„Unsere Milcherzeuger und Molkereien werden mit den Volatilitäten des Milchmarktes umgehen müssen“, betonte der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Vorsitzende des DBV-Milchausschusses, Udo Folgart, anlässlich des Treffens der Milchmarktbeobachtungsstelle der EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. „Wir haben ein gutes Milchwirtschaftsjahr mit ordentlichen Milchpreisen erlebt. Der stabile Milcherzeugerpreis der vergangenen Jahre, der positive langfristige Nachfragetrend am internationalen Milchmarkt und die Perspektive der auslaufenden Milchquotenregelung hat die Milchproduktion weltweit stimuliert.“
Aus den Marktschwankungen der Vergangenheit haben die Milcherzeuger gelernt, mit entsprechenden Kostenanpassungen in ihrer Produktion und Umstellungen im Herdenmanagement zu reagieren. Auch die Molkereien bauen ihre internationalen Märkte weiter aus, um Marktschwankungen besser begegnen zu können. Das Russland-Embargo habe gezeigt, dass im Exportgeschäft eine Diversifizierung wichtig ist. „Aus den Gesprächen mit meinen Kollegen, auch in den europäischen Nachbarländern, erfahre ich, wie wichtig ihnen ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit ist, über ihre Milchmengenproduktion in Zukunft selbst zu entscheiden“, erklärte Folgart.
Dennoch sei die Politik in der Pflicht, die Milcherzeuger in Krisenzeiten zu unterstützen.
So habe die EU-Kommission jüngst in Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium gezeigt, dass sie in der Lage sei, schnell und flexibel auf schwierige Marktsituationen, wie durch das Russland-Embargo ausgelöst, zu reagieren. Die Einführung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter, Magermilchpulver und Käse habe dazu beigetragen, dass sich etliche Marktsegmente preislich stabilisiert haben. Aufgrund der Wirksamkeit der Maßnahmen kritisiert der DBV die Entscheidung der EU-Kommission, die private Lagerhaltung für Käse wieder auszusetzen.
Hintergrund dieser Entscheidung ist das völlig unverhältnismäßige Vorgehen einzelner Marktakteure: So hat beispielsweise Italien, obwohl es von dem Russland-Embargo kaum betroffen ist, innerhalb kürzester Zeit für einen Großteil des von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Kontingentes für die private Lagerhaltung Anträge eingereicht. Die EU-Kommission sollte deshalb die Vorschriften zur privaten Lagerhaltung – ähnlich wie bei Obst – entsprechend anpassen, damit nicht einzelne Mitgliedstaaten zu Lasten aller die Marktordnungsmaßnahmen ausnutzen und zweckentfremden können, so der DBV.