„Die staatliche Milchquote hat ihre Ziele verfehlt“
Milchbauernpräsident Folgart zieht negative Bilanz über die Mengenregulierung
„Die Ausrichtung der europäischen Milcherzeugung auf nationale und internationale Märkte ist trotz momentan sinkender Milchpreise der richtige Weg.“ Dies betonte der Milchbauernpräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Folgart, anlässlich der Sitzung des EU-Agrarministerrates, der über die Zukunft des Milchsektors diskutierte. Die vergangenen 31 Jahre mit der Milchquote hätten bewiesen, dass die staatliche Mengenregulierung ihre Ziele verfehlt habe. „Mit der Milchquote ist der Strukturwandel unvermindert vorangeschritten“, stellte Folgart fest. Mehr als drei Viertel der Milcherzeuger hätten ihre Produktion in der Zeit der Milchquote aufgegeben. Seit 1983 habe es trotz Milchquotenregelung enorme Schwankungen des Erzeugerpreises für Rohmilch von bis zu 20 Cent/kg gegeben. Die wirtschaftenden Betriebe seien zudem durch den Staat zusätzlich finanziell belastet worden. Die gestrige Diskussion unter den Agrarministern habe zum Beispiel gezeigt, dass im letzten Milchquotenjahr 2014/2015 der deutsche Milchsektor mehr als 350 Millionen Euro allein nur für die Superabgabe zahlen müsse. „Es ist also folgerichtig, dass die Milchquote zum 31. März 2015 beendet wird. Die Zeiten staatlicher Planwirtschaft gehören auch für die Milchbauern endgültig der Vergangenheit an“, erklärte Folgart.
Forderungen nach Strafzahlungen auf die Produktion bei sinkenden Milchpreisen wies Folgart zurück. Diese würden zukunftsorientierten Bauernfamilien die Perspektive nehmen, statt ihnen die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Markt zu ermöglichen. Nun sei es wichtig, den Blick auf die zunehmenden gesetzlichen Auflagen, Zusatzanforderungen und nationalen Sonderwege zu lenken, mit denen insbesondere kleine und mittlere Milcherzeugerbetriebe aus der Produktion gedrängt werden. Beispiele dafür finden sich unter anderem im Veterinär-, Bau- und Umweltrecht. Hier sei die Politik in der Pflicht, genauso wie bei der Schaffung von Möglichkeiten für eine einzelbetriebliche Risikovorsorge in Form einer Schwankungsrücklage, so Folgart.