Bundeskompensations- verordnung nicht weiter aushöhlen
DBV appelliert an Länder, substantiell für Flächenschonung einzutreten
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Bestrebungen vieler Bundesländer, die Bundeskompensationsverordnung in Bezug auf den Flächenschutz weiter auszuhöhlen und damit hinter den Stand des Bundesnaturschutzgesetzes zurückzufallen. Wenn die Verordnung Akzeptanz in der Landwirtschaft erhalten soll, dann muss sie einen echten Fortschritt bei der Flächenschonung bringen, betonte der Bauernverband im Zusammenhang mit den Beratungen der Bundesländer zum Entwurf der Bundeskompensationsverordnung.
Für den DBV sei es nicht nachvollziehbar, warum die Länder nicht bereit seien, in einer Bundeskompensationsverordnung substantielle Festlegungen zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen und zur Schonung landwirtschaftlicher Flächen vorzunehmen. Bereits seit 2010 schreibt das Bundesnaturschutzgesetz eben diese stärkere Flächenschonung beim Naturschutzausgleich vor. Nicht nachvollziehbar sei es, wenn die Länder jetzt diesen Minimalkonsens wieder aushöhlen würden. Schon der von der damaligen Bundesregierung im Jahr 2013 in den Bundesrat eingebrachte Entwurf für eine Bundeskompensationsverordnung sei hinsichtlich des Themas Flächenschonung stark verbesserungsbedürftig gewesen.
Eine Bundeskompensationsverordnung könne ihrem Anspruch nur gerecht werden, wenn auch tatsächlich eine Harmonisierung der bisher vorhandenen sehr unterschiedlichen Länderregelungen erfolge, kritisierte der DBV die von den Ländern geplante Streichung des Biotopwertverfahrens. Bund und Länder müssten sich zudem fragen lassen, wie sie die Entsiegelung von Industrie- und Gewerbebrachen als sinnvollsten Naturschutzausgleich für eine Neuversiegelung voranbringen wollten, wenn sie den Entsiegelungsbonus streichen wollen.
Der DBV erwartet zudem von Bund und Ländern eine Festlegung über das Ersatzgeld beispielsweise für Hochspannungsmasten und Windräder. Es müsse auch ausgeschlossen werden, dass das Ersatzgeld für den Kauf landwirtschaftlicher Flächen verwendet wird. Als unentbehrlich bezeichnete der DBV ferner eine Konkretisierung und Stärkung der agrarstrukturellen Belange, die im Sinne der Flächenschonung beim Naturschutzausgleich zu berücksichtigen seien.