„Düngerecht darf kein Instrument der Strukturpolitik werden“
Rukwied: Bedarfsgerechte Düngung und Gewässerschutz müssen im Vordergrund stehen
„Beim Düngerecht muss es um Gewässerschutz, die Umsetzung der Nitratrichtlinie und um eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Nutzpflanzen gehen. Die anstehende Novelle der Düngeverordnung darf nicht als strukturpolitisches Instrument zweckentfremdet werden. Die vorgesehene Länderöffnungsklausel und die Phosphatregelung lehnen die Landwirte daher ab.“ Diese Feststellung traf der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark und ging damit auf die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung der Düngeverordnung ein.
Dem vorliegenden Verordnungsentwurf sei zwar zu bescheinigen, dass dem Prinzip der bedarfsgerechten Düngung im Grundsatz Rechnung getragen werde, so der Bauernpräsident. Dennoch bestehe in einigen Punkten dringender Nachbesserungsbedarf, so zum Beispiel bei den Ausbringungsfristen für Wirtschaftsdünger, der drohenden Beschränkung der Herbstdüngung und bei den vorgeschlagenen Dokumentationspflichten. Insbesondere die vorgesehene Beschränkung der Phosphatdüngung sei nicht durch die Nitratrichtlinie legitimiert, bringe kaum Mehrwert für den Gewässerschutz und setze insbesondere kleine und mittlere viehhaltende Betriebe unter Druck.