Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zollverwaltung hat, wie angekündigt, die anliegende so genannte „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“, die auch im Rahmen des Agrardieselsteuererstattungsverfahrens relevant ist (Formular 1139) sowie das dazugehörige anliegende Merkblatt (Formular 1139a) überarbeitet, an einigen Stellen präzisiert und etwas gekürzt. Die Formulare sind auch abrufbar unter http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren.html
So ist beispielsweise die Angabe, ob der Antragsteller als Unternehmen gilt (ursprgl. Feld 3) entfallen, zudem muss nunmehr das Formular nur noch einmal am Ende unterzeichnet werden. Sämtliche steuerlichen Tatbestände werden in Feld 4 jetzt erläutert.
Weiterhin unverändert gilt, dass im Rahmen des Erstattungsverfahrens die „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ stets abzugeben ist. Ohne diese Selbsterklärung wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt.
Die Anträge finden Sie auch im Download-Bereich unserer Homepage.