Verkehrsausschuss des Bundestages macht den Weg frei für Vereinfachungen
Auf Vorschlag der Regierungskoalition wird es künftig in beiden Gesetzen die „40er Linie“ geben, wonach sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von lof Erzeugnissen und lof Bedarfsgütern mit lof Fahrzeugen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) möglich sind, ohne dass eine Maut anfällt oder eine Erlaubnispflicht nach GüKG besteht. Etwaige Kontrollen konzentrieren sich auf augenscheinliche Fakten und bedeuten damit eine erhebliche Vereinfachung. Über 40 km/h bbH sind frei von der Mautpflicht bzw. von der GüKG-Erlaubnispflicht wie bisher lof Transporte für eigene Zwecke, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und im Rahmen von Maschinenringen.
Eine zwischenzeitlich von der Bundesregierung vorgeschlagene Anhebung der generellen Mautfreiheit auf 60 km/h bbH war allerdings auf massivem Druck des Transportgewerbes hin nicht konsensfähig. Die Agrarverbände hatten auf zusätzliche erhebliche Vereinfachungen hingewiesen und vermeintliche Wettbewerbsverzerrungen zum Transportgewerbe zurückgewiesen. Positiv werten die Verbände weiter, dass die vom Bundesamt für Güterverkehr kritisierten Leerfahrten bei lof Transporten nicht unter die Mautpflicht fallen. Mit dem heutigen Votum des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages ist eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden, dass es ab dem 1. Januar 2019 zu wesentlichen Vereinfachungen im lof Transportbereich kommen wird, die bislang umstritten waren bzw. für die keine Rechtssicherheit bestand.
Der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) begrüßen den Beschluss des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bei der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen erheblich zu vereinfachen.
DBV-Pressemitteilung vom 18.10.2018