DBV-Pressemitteilung vom 01.12.16
Bundestag beschließt Unterstützungspaket
(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die heute im Bundestag verabschiedete einkommensteuerliche Tarifglättung für landwirtschaftliche Einkünfte begrüßt. „Mit der Gewinnglättung setzt die Große Koalition ihre Ankündigung um, bäuerliche Betriebe auch steuerlich zu entlasten und so Liquidität in den Betrieben zu halten“, erklärte der Vorsitzende des Steuerpolitischen Ausschusses des DBV und Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes Bernhard Conzen.
Zu kritisieren sei allerdings, dass die Regelungen zur Gewinnglättung nicht auch juristischen Personen zugutekomme und auf neun Jahre befristet wurde. „Klima- und marktbedingte Schwankungen landwirtschaftlicher Erträge treffen unsere bäuerlichen Betriebe dauerhaft und unabhängig von der Rechtsform, in der sie betrieben werden“, so Conzen. Dennoch sei die Regelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Jetzt müssen auch die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden und der im Milchmarktsondermaßnahmengesetz enthaltenen Steuerglättung am 16. Dezember im Bundesrat zustimmen!“. Conzen erinnerte daran, dass die Länder die Bundesregierung zuletzt im Sommer aufgefordert hatten, das betriebliche Risikomanagement in der Landwirtschaft steuerlich zu unterstützen.