Bundesausschuss Obst und Gemüse traf Bundesamt für Verbraucherschutz
Unzufriedenheit bei Fortschritten mit Zonaler Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Der Aktionsplan zum Pflanzenschutz eröffnet für den Obst- und Gemüsebau neue Strategien zur Bekämpfung wichtiger Schadorganismen, die bisher ein extremes Problem in der Praxis darstellen. Dies stellte der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse im Deutschen Bauernverband (DBV), Jens Stechmann, auf einer Sitzung mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin fest. Einig waren sich die Obst- und Gemüsebauern mit den Vertretern des BVL unter Führung ihres Präsidenten Dr. Helmut Tschiersky, mit dem Aktionsplan die Planungssicherheit für Pflanzenschutzverfahren im Obst- und Gemüsebau zu verbessern und mittel- und langfristig „Notfall-Zulassungen“ zu ersetzen. Die Gesprächsrunde stimmte darin überein, dass dies aber nur erreicht wird, wenn ausreichend Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel nach normalem Zulassungsverfahren den Betrieben zur Verfügung stehen. Sollte das normale Zulassungsverfahren nicht möglich sein, seien „Notfall-Zulassungen“ im Obst- und Gemüsebau weiterhin unverzichtbar. Bei den Zulassungen geht man von folgender Prioritätenliste einvernehmlich aus: Im Obstbau müssen Bekämpfungsstrategien für den Feuerbrand, die Schildläuse, die Apfelblutlaus, die Wanzen, die Kirschfruchtfliege und die neue Kirschessigfliege kurzfristig formuliert werden. Im Gemüsebau geht es vorrangig um die Weißen Fliegen, die Kohlmotten, Schildläuse, die grüne Salatblattlaus, Gemüsefliegen, Kohlfliegen, Möhrenfliegen, Rapsglanzkäfer, Thripse, Unkräuter sowie pilzliche Schaderreger.
Die Obst- und Gemüsebauern zeigten sich im Verlauf der Veranstaltung gegenüber den Vertretern des Bundesamtes enttäuscht über die Zonale Zulassung. Die Aussagen im Bericht der Bundesregierung zur Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung in der Europäischen Union bezeichneten sie als „ernüchternd“. Der Bundesausschuss Obst und Gemüse zieht daraus die Schlussfolgerung, dass die Zonale Zulassung damit „auf die lange Bank“ geschoben wurde. Begrüßt wurde dagegen von den Obst- und Gemüsebauern die eingerichtete „Task Force“ zur Analyse von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln. Durch die unterschiedlichen Probenziehungen bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung und der Wirtschaft würden unterschiedliche Analysenergebnisse erzielt, die es aufzuarbeiten gelte. Auch gelte es künftig, noch stärker nach den unterschiedlichen Herkünften von Obst und Gemüse die Auswertungen vorzusehen.
Auf ein Problem fehlender Rechtssicherheit und unabgestimmter gesetzlicher Verordnungen machte BOG-Vorsitzender Stechmann abschließend aufmerksam. So gebe es Rückstände wie z.B. von Chlorat oder Phosphonat, die nicht ihre Ursache in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hätten. Dennoch gelte für viele dieser Stoffe die Nachweisgrenze wie bei den Rückstandshöchstgehalten von Pflanzenschutzmitteln von 0,01 mg/kg. Für Chlorat sei damit ein Höchstwert festgelegt, der durch bloßes Waschen mit chloriertem Trinkwasser im Haushalt überschritten werden kann. Ähnliches gelte für Phosphonatgehalte, die aus der Anwendung von Blattdüngern stammten und in den Produkten zu höheren Rückstandshöchstgehalten führten. Das BVL, insbesondere die Bundesregierung, ständen in der Pflicht, für die Betriebe für Rechtssicherheit und Harmonisierung zu sorgen, forderte der Bundesausschuss.