DBV: 12 Forderungen zum „Fitness-Check“ von Natura 2000
DBV-Präsidium ruft zur Teilnahme an EU-Konsultation auf
„Die Zusicherung, dass Land- und Forstwirte in Natura-2000-Gebieten die bisherige Bewirtschaftung fortführen können, wurde nicht eingehalten.“ Dies stellte das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in einer Erklärung am 12. Mai 2015 zu dem Natura-2000-Schutzregime (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) fest. Die EU-Kommission hat sich für Natura 2000 einen sogenannten „Fitness-Check“ begonnen, den der DBV ausdrücklich begrüßt. Insgesamt müsse das Naturschutzrecht stärker auf eine Kooperation mit den Landnutzern ausgerichtet werden, so der DBV.
Die Landwirte stellen vor Ort zunehmend fest, dass bereits bei kleinsten Veränderungen der Bewirtschaftung Veränderungssperren greifen, Auflagen die Bewirtschaftung einschränken und die Entwicklungsfähigkeit ihrer Betriebe gefährdet ist. Dies trifft sowohl innerhalb als auch in der Nähe von Natura-2000-Gebieten zu und steht im deutlichen Widerspruch zu den Ankündigungen von Seiten der Politik, die im Rahmen der Ausweisung von Natura-2000-Gebieten gemacht worden sind. Den Land- und Forstwirten war zugesichert worden, unter den Bedingungen von Natura 2000 die bisherige Bewirtschaftung fortführen zu können, da durch ihr Handeln der schützenswerte Zustand erst erreicht worden sei.
Nicht akzeptabel ist für den DBV ferner, einseitig der Landwirtschaft den angeblich mangelnden Erfolg von Natura 2000 anzulasten. Viel zu wenig werde berücksichtigt, dass in den vergangenen zwei Jahrzehnten der Landwirtschaft bundesweit mehr als 860.000 Hektar Fläche durch Siedlungs- und Infrastrukturmaßnahmen entzogen worden sei und damit Nutz- und Lebensraumflächen verloren gingen. In Natura 2000 müssen Faktoren wie die Auswahl ungeeigneter Gebiete, das Festhalten am starren Konservierungsansatz und die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr berücksichtigt werden, forderte der DBV. Das gesellschaftliche Ziel der Erhaltung und Förderung von seltenen Arten und Lebensräumen im Rahmen von Natura 2000 dürfe nicht allein zu Lasten der Landnutzer gehen. Ohne Einbeziehung und Kooperation mit der Land- und Forstwirtschaft könne Natur- und Artenschutz nicht nachhaltig und erfolgreich sein, heißt es in der Erklärung. In der Umsetzung von Natura 2000 finde durchgängig keine Abwägung mit wirtschaftlichen Belangen statt, so wie es die EU-Richtlinien vorsehen würden.
Ebenso das DBV-Präsidium den „Fitness-Check“ von Natura 2000 zum Anlass, alle Landwirte und Landnutzer dazu aufzurufen, ihre Erfahrungen und Sorgen in die kürzlich von der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission gestartete öffentliche Konsultation einzubringen.