DBV fordert Neujustierung der Entschädigungsgrundsätze beim Netzausbau
Erdkabel für 380-KV-Leitungen muss Ausnahme bleiben
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt erneut seine Forderungen nach einer Neujustierung der Entschädigungsgrundsätze für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen für den Netzausbau. Anlass ist die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Durch dieses Gesetz soll der bisher jährliche Turnus der Netzentwicklungsplanung auf einen zweijährigen Planungszeitraum ausgedehnt werden. Außerdem sollen Möglichkeiten des Einsatzes von Erdkabel für 380-KV-Leitungen im Rahmen von Pilotprojekten erweitert werden.
Der DBV betont, dass die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrages zu einer fairen Entschädigung zeitnah umgesetzt werden müssen und die bestehende Entschädigungspraxis für Grundstückseigentümer sowie Land- und Forstwirte beim Netzausbau auf den Prüfstand gehört. Wer fremden Grund und Boden nutzt und damit Ertrag erwirtschaftet, muss auch die Eigentümer daran teilhaben lassen. Die bisherige einmalige Dienstbarkeitsentschädigung im Rahmen des auch weiterhin erforderlichen Enteignungsrechtes muss nach Auffassung des Berufsstandes durch eine wiederkehrende angemessene Vergütung für die dauerhafte Mitbenutzung der Grundstücke ergänzt werden. Ohne eine Neujustierung der Entschädigungsgrundsätze kann die erforderliche Akzeptanz der unmittelbar vom Leitungsbau betroffenen Grundstückseigentümer sowie Land- und Forstwirte nur schwer erreicht werden: Während der Staat den Netzbetreibern und Kommunen Renditen und Zahlungen zugesteht, trifft die Eigentümer die Einschränkung in der Nutzung der Flächen.
Zudem erneuert der DBV seine kritische Haltung zur Erdverkabelung. Erdkabel müssen auf Pilotprojekte beschränkt bleiben und ihre Langzeitwirkung auf die Bodennutzung muss ausreichend erforscht werden. Die Eingriffe bei der Erdverkabelung in die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind viel gravierender als beim klassischen Freileitungsbau. Umfangreiche Aushebungsarbeiten mit Eingriffen in die Bodenstruktur sowie Wärmeabstrahlungen der Erdkabel sind bisher unvermeidbar. Daher müssen Entscheidungen über Freileitung oder Erdverkabelung auch die agrarstrukturellen Belange berücksichtigen.