DBV warnt vor Strukturbrüchen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung
Appell an Europa-Abgeordnete vor Entscheidung über NEC-Richtlinie am 28. Oktober
Der Deutsche Bauernverband (DBV) appelliert dringlich an das Europäische Parlament, bei der NEC-Richtlinie realistische und machbare Obergrenzen für Emissionen zu setzen. Vor einer entscheidenden Abstimmung im Europäischen Parlament am 28. Oktober warnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken vor weltfremden und unausgewogenen Vorschlägen des EP-Umweltausschusses und der EU-Kommission: „Reduktionsziele beispielsweise bei Ammoniakemissionen von 40 Prozent und mehr sind durch technische Verbesserungen in der Tierhaltung nicht mehr zu erreichen. Eine Abschaffung großer Teile der deutschen Tierhaltung wäre die Folge.“
Der DBV warnt in einem Schreiben an Europa-Abgeordnete davor, dass mit der NEC-Richtlinie gerade die kleineren und mittleren Betriebe zur Betriebsaufgabe gedrängt werden, weil sie die mit den Reduktionszielen verbundenen Verschärfungen bei Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und bei der Abluftreinigung nicht erfüllen könnten. Ohne Neuinvestitionen in Ställe wären aber viele sinnvolle Weiterentwicklungen tiergerechter Haltungsverfahren blockiert, befürchtet der DBV.
„Ohne grundsätzliche Änderungen am Entwurf der NEC-Richtlinie wird es zu enormen Strukturbrüchen und Fehlentwicklungen in der deutschen Tierhaltung und insbesondere auch in der Milchviehhaltung kommen“, warnte Krüsken. Dagegen habe der EP-Agrarausschuss in seiner Empfehlung zur Richtlinie eine realistische Politik mit erreichbaren Zielen formuliert, die vom Plenum aufgegriffen werden sollte, so Krüsken.
Die Landwirte würden auch in Zukunft einen Beitrag zur Luftreinhaltung in der Europäischen Union leisten, so Krüsken. „Notwendig ist aber, dass sich das Europaparlament bei der NEC-Richtlinie auf realistische und erreichbare Reduktionsziele für die Emissionen von Ammoniak bis 2030 einigt“, schrieb der DBV-Generalsekretär. Der DBV schlägt vor, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag für die Reduktion der Ammoniakemissionen bis 2030 nochmals grundlegend überarbeitet. Im Rahmen des Trilogverfahrens müsse dann auch eine fairere Lastenteilung innerhalb Europas zur Ammoniakminderung erreicht werden, fordert der DBV.
Ferner fordert der DBV das Europäische Parlament auf, das von der EU-Kommission vorgeschlagene Reduktionsziel für Methanemissionen nicht in die NEC-Richtlinie aufzunehmen. Methan ist ein Treibhausgas, welches unter die Klima- und Energiepolitik der EU fällt. Eine solche überflüssige Doppelregelung sei zu vermeiden, so der DBV. Auch sei die Vorgabe zur Reduzierung der Methanemissionen Deutschlands bis 2030 um 39 Prozent nicht akzeptabel. Dies würde beispielsweise die Rinder- und Milchviehhaltung aus den Grünlandregionen verdrängen, kritisiert der DBV.