Entwurf des Bundesagrarhaushaltes 2016 bringt Kontinuität
DBV: Mittelaufstockungen bei der LUV und der Agrarstrukturförderung erforderlich
Der Beschluss des Bundeskabinetts zum Bundesagrarhaushalt vom 1. Juli setzt aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zwar einige positive Akzente im Sinne der Kontinuität, wird aber besonders bei den vorgesehenen Mitteln für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) sowie für die Agrarstrukturförderung den Anforderungen nicht gerecht.
Der DBV erkennt die finanzielle Unterstützung des eigenständigen Agrarsozialen Sicherungssystems durch Bundesmittel positiv an. Durch die Bundesmittel wird der anhaltende Strukturwandel abgefedert. Diesem Anspruch werden die Mittel im Bereich der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft jedoch nicht ausreichend gerecht. Der DBV fordert daher die Erhöhung dieser Bundesmittel. Die seit vier Jahren kontinuierlich reduzierten Mittel dürfen nicht weiter gekürzt werden.
Die vorgesehene Aufstockung der Mittel zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um 30 Millionen Euro in 2016 und um voraussichtlich weitere 30 Millionen Euro in den Folgejahren bleibt hinter den wachsenden Aufgaben in der bestehenden GAK zurück. Vorsorglich weist der Deutsche Bauernverband darauf hin, dass die von der Koalition geplante Erweiterung der GAK um neue Maßnahmen einen entsprechend höheren Mittelansatz erfordert und nicht zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen darf.
Nachdem für den Sonderrahmenplan Hochwasserschutz in 2015 nur 20 Millionen Euro Bundesmittel vorgesehen sind, soll diese Haushaltsposition in 2016 und den zwei Folgejahren auf jeweils 100 Millionen Euro aufgestockt werden und damit den präventiven Hochwasserschutz stärken. Der DBV setzt darauf, dass Interessen der Landwirtschaft in den noch festzulegenden Fördergrundsätzen hinreichend berücksichtigt werden und mit diesen Geldern keine Flächenkäufe getätigt werden. Große Erwartungen hat der landwirtschaftliche Berufsstand in das vorgesehene Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und Energieberatung in der Landwirtschaft und im Gartenbau in den Jahren 2016 bis 2018, das auf den von der Bundesregierung am 3. Dezember 2014 beschlossenen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) zurückgeht. Das Programm soll in 2016 mit 15 Millionen Euro und in den beiden Folgejahren mit jährlich 25 Millionen Euro Bundesmittel dotiert sein.
Nach dem Kabinettsbeschluss sollen die Ausgaben des Bundesagrarhaushaltes in 2016 5,49 Milliarden Euro betragen. Das wären gegenüber 2015 rund 140 Millionen Euro mehr. Die Haushaltsausgaben des Bundes insgesamt sollen 2016 mit 312,0 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr um 10,4 Milliarden Euro höher ausfallen. Wie in diesem Jahr soll es in den Jahren 2016 bis 2019 zu keiner Neuverschuldung kommen.