EU-Kommission darf Konsens zum Greening nicht unterlaufen
Erklärung des DBV-Präsidiums zur Umsetzung der GAP-Reform
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert die EU-Kommission auf, die politische Einigung zur GAP-Reform nicht zu unterlaufen und insbesondere das Greening nicht als faktische Flächenstilllegung auszugestalten. Auch das Europäische Parlament und den Agrarministerrat sieht der DBV in der Verantwortung, gegen den Entwurf der EU-Kommission für einen Delegierten Rechtsakt zur Direktzahlungsverordnung Einspruch zu erheben
Auf nationaler Ebene fordert der DBV Bund und Länder dazu auf, den deutschen Landwirten eine möglichst breite Palette von Umsetzungsoptionen beim Greening zugänglich zu machen. Das beinhaltet sowohl die Auswahl von Kulturarten wie Zwischenfrüchten und Eiweißpflanzen als auch die Anrechnung von Landschaftselementen auf Flächen, die an die Ackerflächen angrenzen (Hecken, Wasserläufe usw.).
Die Erklärung des DBV-Präsidiums enthält weitere Anliegen zum Erhalt des Dauergrünlandes sowie zur Einbringung von Landschaftselementen in das Greening. Der DBV warnt darüber hinaus vor überzogenen bürokratischen Prüfungen für den Status des „Aktiven Landwirts“ und vor Einschränkungen beim Junglandwirte-Zuschlag für betriebliche Kooperationen.