Fotovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerland beschleunigen Flächenfraß
DBV: Kabinettsbeschluss konterkariert notwendigen Schutz landwirtschaftlicher Flächen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigte anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses seine Forderung, die Förderung des Ausbaus von Fotovoltaik auf versiegelte Flächen, Konversions- und Dachflächen zu beschränken. Nur so könnten die Ziele der Energiewende mit einem effektiven Schutz der landwirtschaftlichen Flächen vereinbart werden. Die im Bundeskabinett beschlossene „Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen“ werde dieses Problem weiter verschärfen, denn die Verordnung regelt u. a. den Ausbau von förderungsfähigen Fotovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen neu und lässt Fotovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen zu.
Auch wenn der Ausbau zunächst auf insgesamt ca. 400 Hektar Ackerland in den Jahren 2016 und 2017 beschränkt sein soll, setze die Verordnung ein völlig falsches Signal und widerspreche dem eigentlichen Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Der DBV lehnt die Verordnung deshalb ab, da sie sich gegen den Schutz der Ressource „Boden“ wendet und die Flächenkonkurrenz weiter anheizt.
Der DBV wies darauf hin, dass in Deutschland aktuell täglich rund 74 Hektar als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen werden. Dies entspricht einer Flächeninanspruchnahme von ca. 100 Fußballfeldern pro Tag. Das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die die Bundesregierung 2002 ins Leben gerufen hat, den Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, rückt damit ein weiteres Stück in die Ferne.