DBV-Kernforderungen und Übersicht
Umwelt & Artenschutz
Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben elementare Bedeutung für Landwirte und alle Landnutzer. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit der Landwirtschaft umgesetzt werden, um eine gute Balance zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen. Landwirte und Landnutzer wollen dem Artenschutz einen höheren Stellenwert geben. In einem fairen Ausgleich müssen ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Das geplante Paket aus den Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes hilft dem Insektenschutz nicht, wird aber die Landwirtschaft massiv belasten. Die pauschalen Auflagen und Verbote zerstören Fördermöglichkeiten und erfolgreiche bereits bestehende Biodiversitätskonzepte in den Bundesländern. Die Kosten werden auf Landwirte und Landnutzer abgewälzt. Große Wertverluste beim Grundeigentum sind die Folge. Ackerkulturen, Grünland, Dauerkulturen und Forsten können nicht mehr verlässlich gegen Schaderreger geschützt werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz braucht eine Neuausrichtung (Kernforderungen des DBV) im Geist der Kooperation zwischen Land- & Forstwirtschaft und Naturschutz.
Kernforderungen des Deutschen Bauernverbandes zum Insektenschutzpaket
- Vorrang für Kooperation und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen im Natur- und Artenschutz. Verlässliche Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen.
- Vorrang für kooperative Länderkonsense nach den Vorbildern Niedersachsen, Baden-Württemberg und anderer Länder.
- Sicherstellung der vollen Förderfähigkeit der Flächen (EU-Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbauprämie, Wasserkooperationen, Vertragsnaturschutz etc.)
- Vertrauensschutz und Einhaltung der Zusage, dass in FFH- und Vogelschutzgebieten Bestandsschutz für die Bewirtschaftung besteht und zusätzliche Umweltleistungen über Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.
Wie geht es weiter?
Das Insektenschutzpaket geht jetzt seinen gesetzgeberischen Gang in Bundesrat und Bundestag. Das Bundesnaturschutzgesetz wurde bereits in den Bundesrat eingebracht und die Länder können im ersten Durchgang im Bundesratsplenum am 26. März 2021 ihre Änderungsvorschläge einbringen – im Anschluss wird es im Bundestag beraten. Im Bundestag ist eine Einbringung in erster Lesung für Mitte April vorgesehen. Wenn sich die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD untereinander geeinigt haben, soll eine Verabschiedung im Bundestag im Plenum in zweiter und dritter Lesung im Mai stattfinden. Dann kann der Bundesrat am 28. Mai entweder zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde der EU-Kommission zur Notifizierung zugeleitet. Es ist geplant, diese auch im Mai im Bundesrat einzubringen und parallel mit der Änderung des Naturschutzgesetzes zur Entscheidung zu stellen (28. Mai). Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung braucht die aktive Zustimmung mit mindestens 35 von 69 Stimmen im Bundesrat. Die Enthaltung einer Landesregierung, etwa wegen einer Koalitionsregierung, wirkt dabei genauso stark wie eine ablehnende Stimmabgabe.
Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungs-Verordnung:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/5-aenderung-pflanzenschutz-anwendungs-vo.html
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: