DBV – Pressemitteilung vom 04.11.16
DBV begrüßt Klarstellung der EU-Kommission
(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Auffassung der EU-Kommission, dass Produkte, die im Wesentlichen durch biologische Züchtungsverfahren entstanden sind, nicht patentiert werden dürfen. Dies zeigt, dass die Entscheidungen des Europäischen Patentamts der letzten Jahre nicht im Einklang mit der Absicht stehen, Biopatente restriktiv zu erteilen.
Der DBV lehnt grundsätzlich Patente auf Pflanzen und Tiere ab. Der Verband bekräftigt aus Anlass dieser Aussagen der EU-Kommission, dass das Verbot der Patentierbarkeit konsequenterweise auch die verarbeiteten Erzeugnisse umfassen müsse. „Patente auf Pflanzen führen zu Rechtsunsicherheit und hohen Kosten für die Züchter und damit zu weniger neuen und guten Sorten, auf die unsere Bauern angewiesen sind“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Es bestehe ein breiter gesellschaftlicher Konsens, Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung von der Anwendbarkeit der Biopatentrichtlinie auszunehmen. Da die Auffassung der EU-Kommission jedoch nicht rechtlich bindend ist, ist eine Klarstellung in der Biopatentrichtlinie aus Sicht des DBV notwendig.